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   LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09   

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https://dejure.org/2009,5955
LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09 (https://dejure.org/2009,5955)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2009 - 12 Sa 336/09 (https://dejure.org/2009,5955)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 12 Sa 336/09 (https://dejure.org/2009,5955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörungspflicht des Betriebsrats beginnt erst mit seiner Konstituierung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Betriebsratsanhörungspflicht vor Konstituierung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörungspflicht des Arbeitgebers erst ab Konstituierung des Betriebsrats

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat - keine Anhörung zu Kündigung vor konstituierender Sitzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09
    Die Beklagte hat ihrerseits unter Hinweis auf das BAG-Urteil vom 23.09.1984 - 6 AZR 520/82 - EzA Nr. 59 zu § 102 BetrVG 1972 eine Anhörungspflicht negiert und seither davon abgesehen, unter Anhörung des Betriebsrats vorsorglich dem Kläger erneut zu kündigen.

    Nach herrschender Meinung (BAG 23.09.1984, a.a.O., LAG Hamm 20.05.1999, 4 Sa 1989/98, ZinsO 1999, 362 f., Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 102 Rn. 7 Wlotzke/Preis, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rn. 12, Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rn. 1, TLL/Thüsing, KSchG, § 102 BetrVG Rn 10, Etzel, HzA, Gruppe 19, Rn. 821, Heither, AR-Blattei SD 530.143, Rn. 532) beginnt die Anhörungspflicht erst mit Konstituierung des Betriebsrats: Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Betriebsrat funktionsunfähig.

  • BAG, 28.09.1983 - 7 AZR 266/82

    Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09
    Mit der am 04.07.2008 beim Arbeitsgericht Wuppertal eingereichten Kündigungsschutzklage hat der Kläger gerügt, dass, was unstreitig ist, der am 19.06.2008 gewählte Betriebsrat nicht zur Kündigung angehört worden sei, und sich zur Anhörungspflicht auf das BAG-Urteil vom 28.09.1983 - 7 AZR 266/82 - EzA Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972 bezogen.
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09
    Nach herrschender Meinung (BAG 23.09.1984, a.a.O., LAG Hamm 20.05.1999, 4 Sa 1989/98, ZinsO 1999, 362 f., Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 102 Rn. 7 Wlotzke/Preis, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rn. 12, Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rn. 1, TLL/Thüsing, KSchG, § 102 BetrVG Rn 10, Etzel, HzA, Gruppe 19, Rn. 821, Heither, AR-Blattei SD 530.143, Rn. 532) beginnt die Anhörungspflicht erst mit Konstituierung des Betriebsrats: Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Betriebsrat funktionsunfähig.
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