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   LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17   

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https://dejure.org/2017,28430
LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17 (https://dejure.org/2017,28430)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2017 - 4 Ta 31/17 (https://dejure.org/2017,28430)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - 4 Ta 31/17 (https://dejure.org/2017,28430)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17

    Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Gerade für die Mitwirkung des Rechtsanwalts an deren Beseitigung durch einen Vertrag sieht Nr. 1000 VV-RVG die Einigungsgebühr vor (vgl. 09.06.2017 - 4 Ta 210/17).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 4 Ta 211/17

    Streitwert bei Klage gegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich ausgesprochener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Dass sich der Wert einer gegen beide Gestaltungswege gerichteten Klage - bei entsprechend langer Kündigungsfrist - nicht von dem einer nur gegen die außerordentliche Kündigung gerichteten Klage unterscheidet, ist als Ausfluss der Deckelung in § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG unvermeidlich (vgl. LAG Düsseldorf 16.06.2017 - 4 Ta 211/17, juris; ebenso SWK I.20.1).
  • BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Es spricht - obiter - viel dafür, hier künftig der Gegenansicht zu folgen (BAG 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 (A); LAG Nürnberg 23.06.1987 - 4 Ta 6/85, LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 78).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Denn ein obsiegendes Urteil im Kündigungsschutzrechtsstreit stellt der Sache nach fest, dass das Arbeitsverhältnis zu dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt noch bestanden hat und durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (sog. erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff BAG 18.12.2014 - 2 AZR 163/14, BAGE 150, 234).
  • LAG Düsseldorf, 08.11.2007 - 6 Ta 590/07

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen in getrennten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Wie bei objektiver Klagehäufung sei daher der Wert des Folgeprozesses geringer (08.11.2007 - 6 Ta 590/07).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2005 - 17 Ta 681/05

    Streitwert bei mehreren Kündigungen - keine eigenständiger Wertansatz bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Nach der sogenannten Differenztheorie, die der Bezirksrechtsprechung zugrunde liegt, erhöht sich demgemäß der Streitwert durch die Klageerweiterung auf eine Folgekündigung grundsätzlich nur entsprechend dem Entgelt für den Zeitraum zwischen den jeweiligen Beendigungsterminen, begrenzt auf ein Vierteljahresentgelt (05.12.2005 - 17 Ta 681/05; 07.11.2012 - 2 Ta 464/12; insoweit ebenso SWK I.20.3).
  • LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 6/85

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Es spricht - obiter - viel dafür, hier künftig der Gegenansicht zu folgen (BAG 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 (A); LAG Nürnberg 23.06.1987 - 4 Ta 6/85, LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 78).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2 Ta 464/12

    Streitwertfestsetzung für eine Kündigung; Selbständige Bewertung weiterer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.07.2017 - 4 Ta 31/17
    Nach der sogenannten Differenztheorie, die der Bezirksrechtsprechung zugrunde liegt, erhöht sich demgemäß der Streitwert durch die Klageerweiterung auf eine Folgekündigung grundsätzlich nur entsprechend dem Entgelt für den Zeitraum zwischen den jeweiligen Beendigungsterminen, begrenzt auf ein Vierteljahresentgelt (05.12.2005 - 17 Ta 681/05; 07.11.2012 - 2 Ta 464/12; insoweit ebenso SWK I.20.3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Entsprechend dem zeitlichen Abstand dieser Zeitpunkte bringt der spätere Antrag dem Kläger ein wirtschaftliches "Mehr" (vgl. LAG Düsseldorf 24. Juli 2017 - 4 Ta 31/17, II 1b cc (2) der Gründe).(Rn.19).

    Entsprechend dem zeitlichen Abstand dieser Zeitpunkte bringt der spätere Antrag dem Kläger ein wirtschaftliches "Mehr" (vgl. LAG Düsseldorf 24. Juli 2017 - 4 Ta 31/17, II 1b cc (2) der Gründe).

  • LAG München, 21.12.2023 - 3 Ta 187/23

    Gegenstandswert, Vergleichswert, Vergleichsmehrwert, Hilfsantrag

    Entsprechend dem zeitlichen Abstand dieser Zeitpunkte bringt der spätere Antrag dem Kläger ein wirtschaftliches "Mehr" (vgl. LAG Düsseldorf 24. Juli 2017 - 4 Ta 31/17 - unter II 1b cc (2) der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.08.2022.
  • LAG Düsseldorf, 07.05.2018 - 4 Ta 124/18

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche und eine

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf gilt dies auch für die Klage gegen eine fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung (Beschluss 16.06.2017 - 4 Ta 211/17, juris; Beschluss 24.07.2017 - 4 Ta 31/17, juris).
  • LAG Nürnberg, 14.12.2017 - 4 Ta 180/17

    Streitwert - Bestandsstreit - Ausbildungsverhältnis - Dauer

    Der neben dem besonderen Kündigungsschutzantrag gestellte allgemeine Feststellungsantrag führt gem. Ziffer I Nr. 17.2, 21.2 des Streitwertkatalogs zu keiner zusätzlichen Bewertung, denn es handelt sich - soweit nicht andere Beendigungstatbestände zu anderen Beendigungszeitpunkten betroffen werden - noch immer um den identischen Bestandsstreit, für den die Höchstgrenze des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG gilt (vgl. LAG Nürnberg v. 05.09.2017 - 4 Ta 139/17; LAG Düsseldorf v. 24.07.2017 - 4 Ta 31/17; LAG Köln v. 13.04.2006 - 9 Ta 139/06; zitiert in Juris).
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