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LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12 |
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Kündigung per Email ist formunwirksam!
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Arbeitsrechtliche Kündigung per E-Mail ist unwirksam
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
- LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
Abgrenzung außerordentliche und ordentliche Kündigung; Klagefrist, Schriftform
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11 - wird zurückgewiesen.das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf - Az. 2 Ca 5676/11 - vom 20.12.2011 abzuändern und die Klage hinsichtlich des Klageantrages zu Ziffer 1. (= Feststellungsantrag gem. Sitzungsprotokoll vom 20.12.2011) abzuweisen, hilfsweise, 2.
- BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03
Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Auch erfasst ein rechtskräftiges Urteil, wonach das Arbeitsverhältnis der Parteien durch eine bestimmte Kündigung zu einem vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist, grundsätzlich die Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zuvor durch andere Kündigungen oder sonstige Auflösungstatbestände aufgelöst worden ist (vgl. mit umf.w.Nachw.: BAG v. 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 -, NZA 2004, S. 1216, kritisch insoweit: Berkowski, MünchHandb. z. ArbR, 3. Aufl., § 126 Rz. 68). - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03
Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Andernfalls würden die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts ausgehöhlt (BAG v. 16.09.2004 - 2 AZR 659/03 -, juris).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 622/01
Allgemeiner Feststellungsantrag - doppelte Rechtshängigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Hiermit sind Streitgegenstände bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung umfasst, insbesondere Folgekündigungen (BAG v. 10.10.2002 - 2 AZR 622/01 -, NZA 2003, S. 684). - BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Das Festhalten an der gesetzlichen Form ist unter Berücksichtigung strenger Maßstäbe zu prüfen, wobei das Ergebnis nur dann ausnahmsweise zu einer Wirksamkeit des formunwirksamen Rechtsgeschäftes nach § 242 BGB führt, wenn das Ergebnis die betroffene Partei nicht bloß hart treffen würde, sondern schlechthin untragbar wäre (BGH v. 24.04.1998 - V ZR 197/97 -, NJW 1998, S. 2350). - BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04
Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Entscheidend ist insoweit, ob für den Arbeitgeber hinreichend erkennbar wird, dass der Arbeitnehmer mit dem allgemeinen Feststellungsantrag einen bestimmten Beendigungstatbestand einbezieht, ob also für den Arbeitgeber hinreichend erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer diesen Beendigungstatbestand angreifen will (BAG v. 12.05.2005 - 2 AZR 426/04 -, NJW 2006, S. 395). - BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
b)Aber auch soweit nicht davon ausgegangen würde, die Kündigungen zum 14.09.2011 seien rechtzeitig innerhalb der Frist des § 4 KSchG angegriffen, konnte der Kläger auch außerhalb der fristgebundenen Klage die Unwirksamkeit der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist geltend machen (vgl. insoweit: BAG v. 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 -). - BAG, 28.02.1995 - 5 AZB 24/94
Rechtsweg - Präklusion durch früheren Kündigungsschutzrechtsstreit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.06.2012 - 14 Sa 185/12
Zwar wird von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur die punktuelle Streitgegenstandstheorie vertreten, wonach das Arbeitsgericht festzustellen hat, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die angegriffene Kündigung aufgelöst ist (vgl. BAG v. 28.02.1995 - 5 AZB 24/94 -, NZA 1995, S. 595).