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   LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15   

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LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15 (https://dejure.org/2016,49987)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15 (https://dejure.org/2016,49987)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2016 - 11 TaBV 36/15 (https://dejure.org/2016,49987)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auskunftsanspruch des Betriebsrates zu Zielvereinbarungen

  • IWW

    § 5 Abs. 1 BetrVG, § 6.3 der GBV, § 6.3 der KBV, § ... 80 Abs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 75 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 259 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 50 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 2, 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 87 Abs. 2 S. 3 ArbGG, § 80 Abs. 1Nr. 1 BetrVG, § 92 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, §§ 92 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterrichtung über den Inhalt von Zielvereinbarungen

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG
    Auskunftsanspruch des Betriebsrates zu Zielvereinbarungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1
    Auskunftsanspruch des Betriebsrates zu Zielvereinbarungen

  • rechtsportal.de

    BetrVG §§ 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1
    Anspruch des Betriebsrats auf Unterrichtung über den Inhalt von Zielvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat kann (ungeschwärzte) Vorlage individueller Zielvereinbarung verlangen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02.

    Die Entscheidung des 1. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 21.10.2003 --1 ABR 39/02 sei hier nicht einschlägig, denn es würden hier keine Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip verteilt werden.

    Eine rückwärtige zeitliche Grenze für Auskunftsansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit seinen Überwachungsaufgaben liegt erst dort vor, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen kann (vgl. BAG vom 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 in NZA 2007, 99; BAG vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 in NZA 2004, 936).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 6 P 1.13

    Auskunftsanspruch des Personalrats; Überwachungsaufgabe; elektronische

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Soweit das BVerwG mit Beschluss vom 19.03.2014 - 6 P 1/13 eine lediglich anonymisierte Herausgabe von Daten für ausreichend gehalten habe, sei der Beschluss auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Für ihre Auffassung spreche auch der Beschluss des BVerwG vom 19.03.2014 - 6 P 1/13, welcher auch auf das BetrVG übertragbar sei.

    Soweit die Arbeitgeberin sich auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2014 (6 P 1/13) berufen hat, so ist daraus für den vorliegenden Sachverhalt nichts Gegenteiliges abzuleiten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 TaBV 16/15

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Entsprechende individuelle Kriterien sind dabei nicht ersichtlich (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 19.10.2015 - 3 TaBV 16/15 - Rn. 178).

    Insoweit handelt es sich um bei der Arbeitgeberin vorhandene Unterlagen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 TaBV 16/15 - Rn. 181)".

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Für dieses Verständnis spricht, dass der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nicht nur über die Einhaltung seiner eigenen Regelungen zu wachen hat, sondern auch über die anderer Normgeber (BAG 16. August 2011 -1 ABR 22/10- Rn. 31).

    Zu diesen gehören auch die bei ihr in Datenverarbeitungsanlagen vorhandenen Dateien, die die vorlageverpflichtete Arbeitgeberin auszudrucken und dem Betriebsrat auszuhändigen hat (BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 35, 36).

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28).

    Soweit die Arbeitgeberin wegen der Datenverarbeitung im Servicecenter in Ungarn einwendet, die vom Betriebsrat verlangten Daten seien für sie, die Arbeitgeberin, nicht im Sinne der Rechtsprechung des BAG (30.09.2008- 1 ABR 54/07 -) einfach zugänglich, daran fehle es sowohl in praktischer Hinsicht wegen der Erforderlichkeit der Anforderung beim Servicecenter in Ungarn als auch in rechtlicher Hinsicht, wobei sie sich auf Ziffer 10 GBV PBC in Verbindung mit Ziffer 5 der 12. Protokollnotiz zur Konzernbetriebsvereinbarung über die "Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten" vom 28. Januar 2009 beruft, nach der nur der Arbeitnehmer und sein ihm jeweils aktuell zugeordneter Vorgesetzter Zugriff auf die Daten haben sowie ein externer Systemadministrator zum Zweck der Steuerung des Systems und zur Erstellung von Reports, so gilt Folgendes:.

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Solch eine unter Umständen notwendige Nachfrage lasse der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichtes nach seiner Entscheidung vom 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 jedoch bereits ausreichen, um die Erforderlichkeit der Namensnennung zu bejahen.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zum Überwachungsrecht des Betriebsrats in Bezug auf die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements seitens des Arbeitgebers bereits entschieden (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10).

  • LAG Hamburg, 03.12.2015 - 7 TaBV 6/15

    Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Vorlage anonymisierter Zielvereinbarungen im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Dieses hindert die Arbeitgeberin nicht, von den jeweils für die Zielvereinbarung zuständigen Führungskräften die vom Betriebsrat benötigten Daten einzufordern, um so ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nachzukommen (vgl. auch LAG Hamburg, 03.12.2015 - 7 TaBV 6/15 - Rn. 86, 87).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15

    Anspruch des Betriebsrats auf Herausgabe von Daten zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Haben der Vorgesetzte und der Mitarbeiter eine Priorisierung nicht vorgenommen, entfällt naturgemäß die Mitteilung (vgl. auch LAG C.-Brandenburg 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15 - Rn. 158).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    Eine rückwärtige zeitliche Grenze für Auskunftsansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit seinen Überwachungsaufgaben liegt erst dort vor, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen kann (vgl. BAG vom 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 in NZA 2007, 99; BAG vom 21.10.2003 - 1 ABR 39/02 in NZA 2004, 936).
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - erteilte und beabsichtigte Abmahnungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
    § 259 ZPO gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. z. B. BAG vom 17.12.2013 - 1 ABR 26/12 in NZA 2014, 269; BAG vom 06.05.2003 - 1 ABR 13/02 in NZA 2003, 1348).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • LAG Köln, 18.02.2016 - 8 TaBV 48/15

    Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen

  • LAG Köln, 12.08.2016 - 4 TaBV 3/16

    Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 3/17

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 11 TaBV 36/15 - teilweise aufgehoben.
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