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   LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17   

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https://dejure.org/2017,74828
LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17 (https://dejure.org/2017,74828)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17 (https://dejure.org/2017,74828)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2017 - 12 TaBV 42/17 (https://dejure.org/2017,74828)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 15.07.2008 - 4 TaBV 128/08

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtlichkeitsmaßstab -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Dies hat das hessische Landesarbeitsgericht überzeugend begründet (Beschluss vom 15.07.2008 - 4 TaBV 128/08, juris Rn. 23 mit umfänglichen weiteren Nachweisen).

    Diese äußerst kurzen Fristen erlauben kaum eine ordnungsgemäße Durchführung einer Beweisaufnahme (Hessisches Landesarbeitsgericht 15.07.2008 a.a.O. Rn. 23; ebenso z.B. LAG Köln 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01, NZA-RR 2002, 586 Rn. 18).

    Gestützt werden kann diese einschränkende Auslegung auf die Überlegung, dass Tatsachen, die erst durch Beweiserhebung ermittelt werden müssten, nicht offensichtlich im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG sind und deshalb nicht zum Prüfungsgegenstand in diesem Verfahren gehören (Hessisches Landesarbeitsgericht 15.07.2008 a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Daraus folge in Anwendung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2012 - 1 ABR 19/11 die originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats.

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG 19.06.2012 - 1 ABR 19/11, juris Rn. 21).

    Für die Regelung der Arbeitszeitfragen nach dieser Vorschrift ist dann der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig (BAG 19.06.2012 a.a.O. Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97

    Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Soweit die erkennende Kammer davon mit Beschluss vom 10.12.1997 (12 TaBV 61/97, LAGE Nr. 31 zu § 98 ArbGG Rn. 37) ausgegangen ist, hält sie daran zu der jetzt gültigen Rechtslage nicht fest (so bereits LAG Düsseldorf 09.01.2013 - 12 TaBV 121/12).

    Es mag sein, dass das Gericht für die amtswegige Sachverhaltserforschung bessere Aufklärungsmöglichkeiten nach § 83 Abs. 2 ArbGG zustehen, als der Einigungsstelle (vgl. insoweit LAG Düsseldorf 10.12.1997 a.a.O. Rn. 37).

  • LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01

    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Diese äußerst kurzen Fristen erlauben kaum eine ordnungsgemäße Durchführung einer Beweisaufnahme (Hessisches Landesarbeitsgericht 15.07.2008 a.a.O. Rn. 23; ebenso z.B. LAG Köln 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01, NZA-RR 2002, 586 Rn. 18).

    Anders ist dies dann, wenn die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (LAG Köln 05.12.2001 a.a.O. Rn. 18).

  • LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Teilweise wird allerdings vertreten, dass auch im Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG der maßgebliche Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme zu klären ist (z.B. LAG München 31.01.1995 - 9 TaBV 27/84, juris; LAG Niedersachsen 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07, LAGE Nr. 49 zu § 98 ArbGG 1979 Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Im Rahmen der Einsetzung einer Einigungsstelle ist dies nicht der Fall (zutreffend LAG Düsseldorf 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12, LAGE zu § 98 ArbGG 1979 Nr. 65 Rn. 54).
  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle für ein erzwingbares Einigungsstellenverfahren, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, bzw., wenn das in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht offensichtlich nicht besteht (vgl. LAG Düsseldorf 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09, juris Rn. 32; LAG Hamm 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12, juris Rn. 41 jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09

    Einigungsstelle zur Einführung und Ausgestaltung des betrieblichen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle für ein erzwingbares Einigungsstellenverfahren, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, bzw., wenn das in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht offensichtlich nicht besteht (vgl. LAG Düsseldorf 29.09.2009 - 17 TaBV 107/09, juris Rn. 32; LAG Hamm 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12, juris Rn. 41 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, NZA 2014, 439 Rn. 17).
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