Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 25.10.2007 - 15 Sa 1223/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbare Handlungen im Betrieb als wichtiger Grund einer außerordentlichen Kündigung; Tätlicher Angriff gegenüber Arbeitskollegen als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten; Körperverletzung mit der Folge von Schürfwunden und multiplen Prellungen; Zwangssituation des ...
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einmaliger Angriff auf Kollegen - fristlose Kündigung oder nicht?
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 06.06.2007 - 5 Ca 2722/06
- LAG Düsseldorf, 25.10.2007 - 15 Sa 1223/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2007 - 15 Sa 1223/07
Einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter, der sich bisher vertragsgetreu verhalten hat, kann jedoch ein einmaliges, wenn auch nicht zu entschuldigendes Fehlverhalten eher nachzusehen und eine weniger einschneidende Maßnahme als eine Kündigung angebracht sein (BAG vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP Nr. 32 zu § 626 BGB Ausschlussfrist). - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 188/93
Fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2007 - 15 Sa 1223/07
Strafbare Handlungen im Betrieb, insbesondere Tätlichkeiten gegenüber Arbeitskollegen, sind an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG vom 30.09.1993 - 2 AZR 188/93 - EzA § 626 n. F. BGB Nr. 152 m. w. N.). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2007 - 15 Sa 1223/07
Ob der Arbeitgeber bei einem derartigen arbeitsplatzbezogenen Pflichtenverstoß, bei welchem grundsätzlich auch eine Versetzung im Betrieb in Betracht kommt, im Einzelfall gehalten sein kann, von einer Kündigung abzusehen, hängt sowohl von den Ursachen des Fehlverhaltens und dem (am neuen Arbeitsplatz) zu erwartenden künftigen Verhalten als auch von der Schwere des Pflichtenverstoßes, also insbesondere von der Intensität und den Folgen des tätlichen Angriffs, ab (BAG vom 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung). - BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55
Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.10.2007 - 15 Sa 1223/07
Ob der Arbeitgeber bei einem derartigen arbeitsplatzbezogenen Pflichtenverstoß, bei welchem grundsätzlich auch eine Versetzung im Betrieb in Betracht kommt, im Einzelfall gehalten sein kann, von einer Kündigung abzusehen, hängt sowohl von den Ursachen des Fehlverhaltens und dem (am neuen Arbeitsplatz) zu erwartenden künftigen Verhalten als auch von der Schwere des Pflichtenverstoßes, also insbesondere von der Intensität und den Folgen des tätlichen Angriffs, ab (BAG vom 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).