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   LAG Düsseldorf, 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16   

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https://dejure.org/2016,4813
LAG Düsseldorf, 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16 (https://dejure.org/2016,4813)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16 (https://dejure.org/2016,4813)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 4 TaBV 8/16 (https://dejure.org/2016,4813)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 109 Satz 1 BetrVG, § 106 BetrVG, § 109 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens des Wirtschaftsausschusses

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 106, 109 BetrVG, § 100 ArbGG
    Einigungsstelle, Wirtschaftsausschuss, Auskunft, offensichtliche Unzuständigkeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 106; BetrVG § 109; ArbGG § 100
    Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens des Wirtschaftsausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15

    Voraussetzungen der Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema zur Erteilung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16
    Nach allgemeiner Meinung (vgl. etwa Fitting u.a., BetrVG, 27. Aufl., § 109 Rdn. 6; Richardi/Annuß, 13. Aufl. § 109 Rdn. 11; LAG Hamm 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15, juris, mwN) muss ein Wirtschaftsausschuss in formeller Hinsicht zu dem Begehren konkreter Auskünfte und Unterlagen über bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten einen Beschluss fassen, wenn im Falle der Nichterfüllung nachfolgend zur Durchsetzung des Begehrens gemäß § 109 BetrVG die Einigungsstelle angerufen werden soll.
  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Auch dessen fehlende oder nicht ordnungsgemäße Beschlussfassung stünde einer Zuständigkeit der Einigungsstelle nicht entgegen (aA LAG Schleswig-Holstein 24. November 2016 - 4 TaBV 40/16 - zu II 1 der Gründe; LAG Düsseldorf 26. Februar 2016 - 4 TaBV 8/16 - zu II der Gründe; LAG Hamm 2. November 2015 - 13 TaBV 70/15 - zu B der Gründe; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 17 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2016 - 4 TaBV 40/16

    Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit, Betriebsrat,

    In formeller Hinsicht muss ein Wirtschaftsausschuss zu dem Begehren konkreter Auskünfte und Unterlagen über bestimmte wirtschaftliche Angelegenheiten einen Beschluss fassen, wenn im Falle der Nichterfüllung nachfolgend zur Durchsetzung des Begehrens gemäß § 109 BetrVG die Einigungsstelle angerufen werden soll (Fitting, BetrVG, 28. Auflage, § 108 Rn 11, § 109 Rn 6; Oetker in GK-BetrVG, § 108 Rn 12, § 109 Rn 17; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16 -, zitiert nach juris Rn 74; LAG Hamm, Beschluss vom 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15 -, zitiert nach juris Rn 4).

    Es soll insbesondere die der Einigungsstelle vorzulegende Frage auf die wirklich streitigen Punkte konzentrieren (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16 -, zitiert nach juris Rn 74, 75).

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