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   LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18   

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LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 (https://dejure.org/2018,17545)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 (https://dejure.org/2018,17545)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 (https://dejure.org/2018,17545)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch - Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des schwerbehinderten Bewerbers in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch; Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des schwerbehinderten Bewerbers in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 33 Abs. 2 GG; § 135 BGB, § 136 BGB, § 162 Abs. 2 BGB; § 82 SGB IX a.F; § 165 SGB IX n.F.
    Konkurrentenstreitverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Mit der Festlegung des Anforderungsprofils wird ein wesentlicher Teil der Auswahlentscheidung vorweggenommen (BAG 11.08.2016 - 8 AZR 375/15, juris Rn. 35).

    Der schwerbehinderte Mensch soll nach § 82 Satz 2 SGB IX die Chance haben, sich in einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und den öffentlichen Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (BAG 11.08.2016 a.a.O. Rn. 36).

    Lassen bereits die Bewerbungsunterlagen zweifelsfrei erkennen, dass die durch das Anforderungsprofil zulässig vorgegebenen fachlichen Kriterien nicht erfüllt werden, besteht für den öffentlichen Arbeitgeber keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (BAG 11.08.2016 a.a.O. Rn. 37).

    Der schwerbehinderte Mensch soll trotz fachlicher schlechterer Leistungen gegenüber anderen Bewerbern die Chance haben, sich in einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und den öffentlichen Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (BAG 11.08.2016 a.a.O. Rn. 36).

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Dazu muss das betreffende Verfahren hinreichend formalisiert bzw. strukturiert sowie wissenschaftlich abgesichert sein, aufgrund seiner formalen und inhaltlichen Gestaltung allen Kandidaten Gelegenheit zur Darstellung ihrer Befähigung und Eignung bieten, hinreichende Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen und jedenfalls in Grundzügen dokumentiert werden (OVG Münster - 6 A 1991/11, juris Rn. 89; allgemein für die Zulässigkeit von Auswahlgesprächen, wenn externe und interne Bewerber konkurrieren BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07, juris Rn. 34).

    Zu prüfen ist, ob der Arbeitgeber den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 19.02.2008 - 9 AZR 70/07, juris Rn. 35).

    Die Kammer verkennt nicht, dass hier interne und externe Bewerber miteinander konkurrieren, so dass keine dienstlichen Beurteilungen vorliegen, die miteinander verglichen werden können (vgl. insoweit BAG 19.02.2008 a.a.O. Rn. 44).

    Sie gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeiter und Angestellte (BAG 19.02.2008 a.a.O., juris Rn. 45).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Diese Beeinträchtigung der Rechte der Bewerber nach Art. 33 Abs. 2 GG wird dadurch kompensiert, dass sie die endgültige Besetzung der Stelle durch Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zeitweilig verhindern können (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08, juris Rn. 34).

    Nach den Rechtsgedanken aus § 162 Abs. 2 BGB sowie §§ 135, 136 BGB kann der Dienstherr einem zu Unrecht übergangenen Bewerber nicht mit Erfolg entgegenhalten, er könne dessen Bewerberverfahrensanspruch nicht mehr erfüllen, weil die Stelle schon besetzt sei, wenn er den effektiven Rechtsschutz vereitelt (BAG 24.03.2009 a.a.O. Rn. 38).

    Eine Frist von zwei Tagen genügt dabei den Anforderungen jedenfalls nicht (BAG 24.03.2009 a.a.O. Rn. 37).

  • ArbG Düsseldorf, 31.01.2018 - 8 Ca 3707/17
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.01.2018 - 8 Ca 3707/17 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.01.2018 - 8 Ca 3707/17 das beklagte Land zu verpflichten, das Auswahlverfahren für die Position "IT-Leiterin/IT-Leiter Softwareengineering für den Bereich webbasierte Verfahren und Portale" unter seiner Einbeziehung erneut durchzuführen.

    Das beklagte Land beantragt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.01.2018 - 8 Ca 3707/17 - zurückzuweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Und in der Sonderkonstellation, dass verschiedene Gruppen von Bewerbern zu vergleichen sind, für die nicht sämtlich dienstliche Beurteilungen vorliegen, wird man der zur Besetzung zuständigen und befugten Stelle grundsätzlich die Möglichkeit zugestehen müssen, den ausgehend vom Prinzip der Bestenauslese gebotenen Vergleich von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung jedenfalls zu einem großen Teil und mit einem entsprechenden ausschlaggebenden Gewicht selbst durchführen zu können (OVG Münster 13.05.2004 - 1 B 300/04, juris Rn. 15).

    In einem solchen Fall müssen die bereits gezeigten persönlichen Leistungen zumindest auch in die Bewertung mit eingestellt werden (vgl. dazu auch OVG Münster 13.05.2004 a.a.O. Rn. 26 ff).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, juris Rn. 21).

    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (BAG 24.03.2011 a.a.O. Rn. 22).

  • VG Berlin, 11.06.2013 - 7 L 560.12

    Konkurrentenstreit/Schwerbehinderte: Anspruch auf Einladung zu einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Diese Vorschrift sichert auch im Rahmen von Art. 33 Abs. 2 GG in verfahrensrechtlicher Hinsicht den Bewerbungsverfahrensanspruch (VG Berlin 11.06.2013 - 7 L 560.12, juris Rn. 24) Eine Einladung ist gemäß § 165 Satz 4 SGB IX (§ 82 Satz 3 SGB IX a.F.) entbehrlich, wenn die fachliche Eignung des schwerbehinderten Bewerbers offensichtlich fehlt.

    Sinn und Zweck des § 165 Satz 3 SGB IX ist es, die Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen und damit die Gleichstellung im Berufsleben zu fördern (VG Berlin 11.06.2013 a.a.O. Rn. 24).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Ebenso wie bei der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung greifen bei der feststehenden fehlenden persönlichen Eignung keine Förderungspflichten des Staates (vgl. dazu betreffend die fachliche Eignung BAG 07.04.2011 - 8 AZR 679/09, juris Rn.50).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    Diese umfasst im engeren Sinne insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (OVG Münster 29.08.2016 - 2 B 10648/16, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 1 B 4/15

    Glaubhaftmachung der Unzulässigkeit der Beförderung eines Konkurrenten im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18
    aa)Wird das subjektive Recht eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, juris Rn. 13; OVG Münster 03.06.2014 - 1 B 4/15, juris Rn. 6).
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 1991/11

    Eignungsfeststellungsverfahren als Erkenntnisgrundlagen für die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch;

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

  • ArbG Düsseldorf, 08.09.2017 - 13 Ga 67/17
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    In dem beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen - 12 Sa 135/18 - geführten Verfahren, in dem die Parteien über einen Anspruch des Klägers auf erneute Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung einer anderen Stelle beim beklagten Land stritten, wies das Landesarbeitsgericht die Klage mit Urteil vom 27. Juni 2018 - ebenso wie das Arbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 31. Januar 2018 (- 8 Ca 3707/17 -)  - mit der Begründung ab, eine Besetzung der dort in Rede stehenden Stelle mit dem Kläger scheide aus, da es diesem an der erforderlichen persönlichen Eignung fehle.

    Wie sich aus den Urteilen des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2018 (- 8 Ca 3707/17 -) sowie des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2018 (- 12 Sa 135/18 -) ergebe, fehle es ihm an der für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst erforderlichen Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit.

    Aus den Urteilen des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2018 (- 8 Ca 3707/17 -) und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2018 (- 12 Sa 135/18 -) kann das beklagte Land bereits deshalb nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil beide Urteile erst nach der dem Kläger erteilten Absage ergangen sind.

  • LAG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 Sa 227/18

    Diskriminierung wegen einer Behinderung durch Nichtberücksichtigung eines

    In einem beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf unter dem Az. 12 Sa 135/18 geführten Verfahren, in dem die Parteien über einen Anspruch des Klägers auf erneute Durchführung eines Auswahlverfahrens zur Besetzung einer anderen Stelle bei dem beklagten Land stritten, hat die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 27.06.2018 die Berufung des Klägers mit der Begründung zurückgewiesen, die Besetzung der dort in Rede stehenden Stelle durch den Kläger scheide aus, weil der Kläger für diese Stelle persönlich ungeeignet sei.

    Das beklagte Land nimmt insoweit Bezug auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2018, 12 Sa 135/18.

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 418/20

    Nichteinladung Vorstellungsgespräch - persönliche Ungeeignetheit

    Sie verstößt nicht gegen § 165 SGB IX S. 3, zumal der schwerbehinderte Bewerber in diesen Fällen im Hinblick auf das in der Wartezeit gekündigte Arbeitsverhältnis nicht nur die Chance hatte, den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von sich überzeugen, sondern sogar im Rahmen eines bereits begründeten Arbeitsverhältnisses (vgl. zur nicht bestehenden Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines persönlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbers auch LAG Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18, BeckRS 2018, 17460 Rn. 77).

    Es sei auch entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 - nicht zu beanstanden, wenn persönlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber trotz fachlicher Eignung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden würden.

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 417/20

    Bewerbung eines Schwerbehinderten - Entschädigungsanspruch

    Sie verstößt nicht gegen § 165 SGB IX S. 3, zumal der schwerbehinderte Bewerber in diesen Fällen im Hinblick auf das in der Wartezeit gekündigte Arbeitsverhältnis nicht nur die Chance hatte, den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von sich überzeugen, sondern sogar im Rahmen eines bereits begründeten Arbeitsverhältnisses (vgl. zur nicht bestehenden Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines persönlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbers auch LAG Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18, BeckRS 2018, 17460 Rn. 77).

    Es sei auch entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 - nicht zu beanstanden, wenn persönlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber trotz fachlicher Eignung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden würden.

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer;

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf daher der ausschreibende Dienstherr bzw. öffentliche Arbeitgeber bei Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz durch unterlegene Mitbewerber dem/den ausgewählten Mitbewerber(n) keine gesicherten Rechtspositionen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle übertragen, etwa durch die Ernennung als Beamter (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 120/16, Rn. 5, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 16. Dezember 2013 - 2 BvR 1958/13, Rn. 4, juris) oder durch den Abschluss eines - unbefristeten - Arbeitsvertrags (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08, Rn. 40, BAGE 130, 107 ff.; BAG, Urteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96, Rn. 41, BAGE 87, 171 ff.; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18, Rn. 141, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13. März 2006 - 14 [6] Sa 63/06, Rn. 38, juris) und so durch die dauerhafte anderweitige Übertragung der begehrten Stelle vollendete Tatsachen schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02, Rn. 16, BVerwGE 118, 370 ff.; BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14, Rn. 29, BAGE 155, 29 ff.).

    Die Antragstellerin ist im Verhältnis zu dem ausgewählten Mitbewerber nicht offensichtlich chancenlos (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15, Rn. 19 f., juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02, Rn. 13 f.; juris; siehe auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 99/17, Rn. 9 bis 13 mwN, juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18, Rn. 161, juris), auch wenn Herr H insgesamt nicht nur die bessere Gesamtnote sondern auch insgesamt drei bessere Teilnoten erhalten hat.

  • LAG Nürnberg, 20.05.2021 - 5 Sa 419/20

    Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Klägers wegen

    Sie verstößt nicht gegen § 165 SGB IX S. 3, zumal der schwerbehinderte Bewerber in diesen Fällen im Hinblick auf das in der Wartezeit gekündigte Arbeitsverhältnis nicht nur die Chance hatte, den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von sich überzeugen, sondern sogar im Rahmen eines bereits begründeten Arbeitsverhältnisses (vgl. zur nicht bestehenden Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines persönlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbers auch LAG Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18, BeckRS 2018, 17460 Rn. 77).

    Es sei auch entsprechend dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 - nicht zu beanstanden, wenn persönlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber trotz fachlicher Eignung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden würden.

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

    Denn diese Vorschrift sichert in verfahrensrechtlicher Hinsicht den Bewerbungsverfahrensanspruch (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 -, juris, Rn. 165; VG Berlin, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 7 L 560.12 -, juris, Rn. 24).
  • ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dürfen ausschreibende Dienstherrn bei Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz durch unterlegene Bewerber daher den ausgewählten Mitbewerbern keine gesicherten Rechtspositionen in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle übertragen, etwa durch die Ernennung als Beamter (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02. Mai 2016 - 2 BvR 120/16 -, Rn. 5, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 16. Dezember 2013 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 4, juris) oder den Abschluss eines - unbefristeten - Arbeitsvertrags (vgl. BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 -, BAGE 130, 107-118, Rn. 40 f.; Urteil vom 02. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 -, BAGE 87, 171-180, Rn. 41; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 -, Rn. 141, juris; LAG Köln, Urteil vom 13. März 2006 - 14 [6] Sa 63/06 -, Rn. 38, juris) und so durch die dauerhafte anderweitige Übertragung der begehrten Stelle vollendete Tatsachen schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370-379, Rn. 16; BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 -, BAGE 155, 29-43, Rn. 29).

    Es kann dahinstehen, ob die Beklagte berechtigt war, die zu treffende Auswahlentscheidung zwischen den das Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern ausschließlich auf die Beurteilung ihrer Antworten in den geführten Auswahlgesprächen zu stützen (vgl. insoweit BAG, Urteil vom 19. Februar 2008 - 9 AZR 70/07 -, BAGE 126, 26-38, Rn. 39; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 -, Rn. 158, juris; OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 2012 - 6 A 1991/11 -, Rn. 87, juris; Schl.-Holst.

    Die rein numerische Bewertung der Bewerber ist nicht ausreichend (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 -, Rn. 159, juris; Schl.-Holst. VG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 -, Rn. 26 - 28).

  • LAG München, 10.08.2023 - 3 SaGa 14/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren,

    Wird das subjektive Recht eines Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung verletzt, kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, im Fall eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind, d.h. seine Auswahl muss als möglich erscheinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2019 - 2 BvR 1461/15 - Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 22; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 - Rn. 73; LAG Hamm, Urteil vom 04.07.2019 - 11 SaGa 13/19 - Rn. 26; LAG Köln, Urteil vom 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19 - Rn. 59).

    c) Schließlich erscheint die Auswahl des Verfügungsklägers in einem wiederholten Auswahlverfahren deshalb als nicht möglich, weil das Verhältnis zur Verfügungsbeklagten bereits jetzt in einem Maße belastet ist, wie es im Rahmen eines gerichtlichen Antrags nach §§ 9, 10 KSchG zur gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen würde (diesen Umstand berücksichtigend LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2018 - 12 Sa 135/18 - Rn. 74).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 5 SaGa 3/23

    Einstweilige Verfügung - öffentlichen Dienst - Verhinderung einer endgültigen

    Der öffentliche Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein Amt mehrfach zu vergeben (BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 277/08 - Rn. 34, juris = NZA 2009, 901; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 - Rn. 140, juris = ZTR 2018, 676; LAG Köln, Urteil vom 2. März 2018 - 10 SaGa 21/17 - Rn. 25, juris).
  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 101/19

    Streitigkeit um Entschädigungsansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers

  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 554/19

    Arbeitgeber, Schmerzensgeld, Personalrat, Bewerber, Arbeitnehmer,

  • ArbG Bamberg, 05.08.2020 - 2 Ca 730/19

    Streitigkeit über Entschädigungsansprüche wegen Nichtberücksichtigung von

  • ArbG Essen, 19.09.2018 - 6 Ca 1409/18
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