Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Versorgungsverpflichtungen, private Insolvenzsicherung durch Trustvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 133, 157, 328 Abs. 1 BGB
Versorgungsverpflichtungen, private Insolvenzsicherung durch Trustvertrag - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für die Annahme der Sicherung einer vorgezogenen Betriebsrente durch einen Trustvertrag müssen hinreichende Umstände dargelegt werden; Notwendigkeit der Darlegung von hinreichenden Umständen für die Annahme der Sicherung einer vorgezogenen Betriebsrente durch einen ...
- LAG Düsseldorf
§§ 133, 157, 328 Abs. 1 BGB
Versorgungsverpflichtungen, private Insolvenzsicherung durch Trustvertrag - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Trustvertrages zur Absicherung der Versorgungspflichten durch ausgegliedertes Sondervermögen; unbegründete Zahlungsklage eines Betriebsrentners bei fehlendem Nachweis einer rechtsgeschäftlichen Schuldmitübernahme zur Zahlung einer vorgezogenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 Ca 2358/10
- LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99
Grundsätze der Vertragsauslegung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
Zu den anerkannten Auslegungsregeln gehören insbesondere die Maßgeblichkeit des Wortlauts als Ausgangspunkt jeder Auslegung sowie die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BAG, Urteil vom 15.09.2004, AP Nr. 29 zu § 157 BGB; BGH, Urteil vom 11.09.2000, NJW 2001, 144 f.; BGH, Urteil vom 25.01.2005, NJW 2005, 973 ff.).Es obliegt in diesem Fall aber dem Anspruchsteller, der sich darauf beruft, Umstände darzulegen und bei Bestreiten zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Vertragspartner mit ihren Worten einen vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichenden Sinn verbunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2000, a.a.O.).
- BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 176/91
Erfüllungsversprechen beim Leasingvertrag
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
Abzugrenzen ist ein Schuldbeitritt von der bloßen Erfüllungsübernahme, bei der kein Forderungsrecht des Gläubigers besteht, sondern nur der Schuldner die Freistellung von seiner Verbindlichkeit verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1992, NJW-RR 1993, 307; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2009 - 4 U 99/08 - juris). - OLG Karlsruhe, 24.02.2009 - 4 U 99/08
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
Abzugrenzen ist ein Schuldbeitritt von der bloßen Erfüllungsübernahme, bei der kein Forderungsrecht des Gläubigers besteht, sondern nur der Schuldner die Freistellung von seiner Verbindlichkeit verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1992, NJW-RR 1993, 307; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2009 - 4 U 99/08 - juris). - BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
Zu den anerkannten Auslegungsregeln gehören insbesondere die Maßgeblichkeit des Wortlauts als Ausgangspunkt jeder Auslegung sowie die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BAG, Urteil vom 15.09.2004, AP Nr. 29 zu § 157 BGB; BGH, Urteil vom 11.09.2000, NJW 2001, 144 f.; BGH, Urteil vom 25.01.2005, NJW 2005, 973 ff.). - BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96
Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 14 Sa 1338/10
Maßgeblich ist vielmehr der Einfluss, den das Interesse der Parteien auf den objektiven Erklärungswert ihrer Äußerungen bei deren Abgabe hatte (BGH, Urteil vom 10.07.1998, NJW 1998, 3268 ff).
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11
Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2011 - 14 Sa 1338/10 - wird zurückgewiesen.