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   LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08   

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LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08 (https://dejure.org/2009,11691)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08 (https://dejure.org/2009,11691)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 13 Sa 1492/08 (https://dejure.org/2009,11691)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 19 Nr. 2 a EuGVVO
    Internationale Zuständigkeit

  • unalex.eu

    Art. 19 Brüssel I-VO
    Gerichtsstand für Klagen gegen den Arbeitgeber - Zuständigkeit am Ort der gewöhnlichen Arbeitstätigkeit - Besondere Fallgestaltungen - Der gewöhnliche Arbeitsort von Mitgliedern der Besatzung von Schiffen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 19 Nr. 2 a
    Internationale Zuständigkeit für Kündigungsschutzklage eines Binnenschiffers mit überwiegender Fahrstrecke im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.02.2002 - C-37/00

    Weber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08
    Art. 19 Nr. 2 a EuGVVO ist insofern autonom auszulegen, also ohne Berücksichtigung deutschen Rechts (vgl. EuGH 27. Februar 2002 - Rs. C-37/00 - NZA 2002, 459 "Weber" zur Vorläuferregelung).

    Bereits unter Geltung des EuGVÜ hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, bei einem im Hoheitsgebiet mehrerer Vertragsstaaten erfüllten Arbeitsvertrag sei angesichts der Notwendigkeit, den Ort zu bestimmen, mit dem der Rechtsstreit die engste Verknüpfung aufweist, um so das zur Entscheidung des Rechtsstreits aufgrund seiner Lage am besten geeignete Gericht zu bezeichnen, und dem Arbeitnehmer als der sozial schwächeren Partei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten sowie eine Häufung von Gerichtsständen zu vermeiden, die Zuständigkeitsregelung so auszulegen, dass sie sich auf den Ort bezieht, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt (EuGH 27. Februar 2002 - Rs. C-37/00 - NZA 2002, 459 "Weber").

    Anders verhält es sich jedoch, wenn angesichts der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls der Gegenstand des Rechtsstreits engere Verknüpfungen mit einem anderen Arbeitsort aufweist; in einem solchen Fall ist dieser Ort maßgeblich (EuGH 27. Februar 2002 - Rs. C-37/00 - NZA 2002, 459 "Weber").

  • ArbG Duisburg, 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07

    Internationale Zuständigkeit Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07 - aufgehoben.

    unter Abänderung des am 28. August 2008 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Duisburg, Aktenzeichen 2 Ca 2684/07 festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die unter dem 10. Dezember 2007 verfasste Kündigung der Beklagten weder zum 31. Dezember 2007 noch zum 15. Februar 2008 sein Ende gefunden hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2008 - C-310/07

    Holmqvist - Angleichung der Rechtsvorschriften - Schutz der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08
    Unter diesen Voraussetzungen stellt das Umfeld, das dem Arbeitnehmer am nächsten ist, den gerechtesten Anknüpfungspunkt dar (Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 3. Juni 2008 in der Rechtssache C-310/07, Juris, "Svenska staten").
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08
    Es ist jedoch ein weiterer Anhaltspunkt dafür, dass der gewöhnliche Arbeitsort des Klägers einen größeren Bezug zum deutschen Staatsgebiet hat, obwohl das Schiff sich die meiste Zeit auf niederländischem Hoheitsgebiet bewegt (zur internationalen Seeschifffahrt vgl. BAG 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - NZA 2008, 761).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08
    Das Gesetz knüpft nach seinem Wortlaut gerade nicht an eine organisatorische Zuordnung, sondern an den Ort der tatsächlichen Ausführung der geschuldeten Arbeitsleistung an (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - NZA 2002, 734 zu B I 2 a aa der Gründe, allerdings zur wortgleichen Regelung in Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB).
  • EuGH, 09.01.1997 - C-383/95

    Rutten / Cross Medical

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.05.2009 - 13 Sa 1492/08
    Bei der Würdigung der Umstände des Einzelfalls ist dem Erfordernis, dem Arbeitnehmer als der sozial schwächeren Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, gebührend Rechnung zu tragen (EuGH 9. Januar 1997 - Rs. C-383/95 - NZA 1997, 225 "Rutten").
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 646/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit - Auslegung von

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2009 - 13 Sa 1492/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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