Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,58738
LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17 (https://dejure.org/2018,58738)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2018 - 8 Sa 379/17 (https://dejure.org/2018,58738)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 8 Sa 379/17 (https://dejure.org/2018,58738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,58738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § ... 9 UWG, § 242 BGB, § 287 ZPO, § 60 Abs. 4 Satz 3 ArbGG, § 12a ArbGG, §§ 406e StPO, 809 BGB, § 17a GVG, § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, § 17a Abs. 5 GVG, § 148 ZPO, § 252 ZPO, § 68 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 60 Abs. 4 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 256 ZPO, § 17 UWG, § 17 Abs. 1, 2 UWG, §§ 60 HGB, 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 9 Satz 1 UWG, §§ 91 ff. ZPO, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 389 BGB, §§ 396 Abs. 2, 367 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 524 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 ZPO, § 533 ZPO, § 67 Abs. 4 ArbGG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 ZPO, Art. 1 Abs. 3 GG, § 406e Abs. 1, 4 Satz 1 StPO, § 809 BGB, §§ 91 Abs. 1, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 406e StPO, § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG, § 547 Nr. 5 ZPO, § 52 Satz 2 ArbGG, § 52 Satz 4 ArbGG, § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 174 GVG, § 319 ZPO, § 319 Abs. 2 ZPO, § 321 ZPO, § 312 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 321 Abs. 4 ZPO, § 321 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Für die Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit maßgeblich, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (vgl. zuletzt etwa BAG, Urteil vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15, AP Nr. 35 zu § 106 GewO).

    Dessen bedurfte es vorliegend indes nicht einmal, weil die für die Beurteilung der Begründetheit der Klageerweiterung relevanten Tatsachen unstreitig sind (der Beklagte hat den Inhalt der asservierten Gegenstände nicht bestritten) und es insoweit nur um die Beantwortung von Rechtsfragen (Liegt ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vor? Sind die bei der Einsichtnahme in die Asservate gewonnenen Erkenntnisse prozessual verwertbar?) geht (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 14.06.2017, aaO; unstreitiger Sachvortrag ist selbst dann zu berücksichtigen, wenn er die Notwendigkeit einer Beweisaufnahme begründet, BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03, NJW 2005, 291).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 9 Sa 92/12

    Kein Einsichtnahmerecht auf beschlagnahmte Geschäftsunterlagen aus § 809 BGB -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Soweit das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 08.04.2013 - 9 Sa 92/12, juris) ein aus § 809 BGB abgeleitetes Besichtigungsrecht von der Staatsanwaltschaft asservierter Gegenstände abgelehnt hat, beruht diese Entscheidung auf der Erwägung, dass hinsichtlich dieser Gegenstände als Sachgesamtheit nicht erkennbar sei, dass in Ansehung jedes einzelnen von ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz o.ä.

    Soweit der Beklagte eine Divergenz zur Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 08.04.2013 - 9 Sa 92/12, juris) zu erkennen verneint, käme es auf diese nicht an, weil das vorliegende Urteil auf einer etwaigen Abweichung zu dieser Entscheidung nicht beruht.

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Die für die Feststellung notwendige "gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts" (vgl. etwa BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08, NZA 2011, 93, Rdz. 105) liegt ohne Frage vor.

    Der Eintritt zukünftiger, jetzt noch nicht bezifferbarer Schäden der Klägerin im Zusammenhang mit dem Geheimnisverrat des Beklagten sind hinreichend wahrscheinlich (vgl. zum Maßstab etwa BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08, NZA 2011, 93).

  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bindet das erkennende Gericht im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, solange sie - wie hier offensichtlich nicht - auf Antrag des Beschuldigten (hier: des Beklagten) durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde oder der Staatsanwaltschaft erkennbar grundrechtsrelevante Verfahrensverstöße (wie z.B. die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gegenüber dem Beschuldigten, vgl. BVerfG vom 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14, juris) unterlaufen sind bzw. die Entscheidung willkürlich ist.

    Dass die sicherlich anzuerkennenden schutzwürdigen Interessen des Beklagten, der Klägerin die Einsichtnahme in die Asservate zu versagen (ableitbar aus dem über Art. 1 Abs., 2 Abs. 1 GG geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vgl. BVerfG vom 30.10.2016, aaO), von der Staatsanwaltschaft gegenüber den Interessen der Klägerin willkürlich vernachlässigt worden wären, ist ebenfalls nicht ersichtlich.

  • ArbG Düsseldorf, 16.02.2017 - 12 Ga 4/17
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Am 15.02.2017 erließ das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az. 12 Ga 4/17) eine einstweilige Verfügung, mit der dem Beklagten aufgegeben wurde, der Klägerin Einsicht in die beschlagnahmten Beweismittel zu gewähren sowie die Anfertigung von Kopien zu gestatten.

    Zur Begründung nimmt sie Bezug auf die zutreffenden und den Parteien bekannten Erwägungen des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 15.02.2017 - Az. 12 Ga 4/17 zu Ziffer I.2.

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Dass sich das Auskunftsbegehren auf bestimmte Anlagen bezieht, ohne die der Inhalt des Antrags unverständlich bleibt, ist unschädlich, weil insoweit - anders als in der gerichtlichen Entscheidungsformel - genügt, dass die Anlage selbst das klägerische Begehren ausreichend individualisiert (vgl. BAG, Beschluss vom 12.01.2011 - 7 ABR 25/09, NZA 2011, 1304, Rdz. 28 f.).

    Hierauf hatte das Gericht im Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 12.01.2011 - 7 ABR 25/09, NZA 2011, 1304 hingewiesen.

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Ausgeschlossen ist aber, dass dies auch in derselben Zeit und mit derselben Zuverlässigkeit hätte geschehen können, ohne die vom Beklagten geleistete Vorarbeit zu nutzen (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 03.05.2001 - I ZR 153/99, EzA § 611 BGB Betriebsgeheimnis Nr. 4).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, wenn dieser an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180); Betriebsgeheimnisse beziehen sich dabei auf den technischen Betriebsablauf, insbesondere Herstellung und Herstellungsverfahren.
  • LAG Hessen, 10.06.2005 - 17 Sa 1257/03
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Die Kammer neigt insoweit der Auffassung des KG Berlin (Beschluss vom 01.03.2001 - 10 U 8170/99, NJW-RR 2001, 1296) sowie des Hessischen LAG (Beschluss vom 10.06.2005 - 17 Sa 1257/03, juris) zu, wonach sich aufgrund des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot des fairen Verfahrens ergibt, über einen im Übrigen zulässigen Tatbestandsberichtigungsantrag auch dann zu befinden, wenn die Frist des § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zwar verstrichen ist, das Urteil aber aus nicht von den Parteien zu vertretenden Gründen erst nach Ablauf von drei Monaten zugestellt worden ist.
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17
    Es ist daher nach Art. 1 Abs. 3 GG bei der Urteilsfindung an die insoweit maßgeblichen Grundrechte gebunden und zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verpflichtet (BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 AZR 395/15, NZA 2017, 443 unter Hinweis auf BVerfG vom 13.02.2007 - 1 BvR 421/05 - Rn. 93, BVerfGE 117, 202).
  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Gegenstandswerts für die dem

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

  • BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14

    Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung

  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 71/05

    Schweißmodulgenerator

  • BGH, 08.07.2014 - XI ZB 7/13

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Nachholung der unterbliebenen

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11

    Gesamtverbot für einen im Internet veröffentlichten Romantext: Fülle von zu

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2017 - 8 SaGa 1/17
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14

    Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungsinteresse, Personalabbau,

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

  • KG, 01.03.2001 - 10 U 8170/99

    Zulässigkeit der Tatbestandsberichtigung bei späterer Zustellung des Urteils

  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

  • OLG Hamm, 26.07.2007 - 15 W 203/06

    Verpflichtung zur künftigen Übertragung von Sondereigentum

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18

    Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2018 - 8 Sa 379/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2020 - 6 Sa 360/18

    Bestimmtheit des Urteilstenors

    Es genügt, dass die in Bezug genommene Anlage das klägerische Begehren ausreichend individualisiert (vgl. BAG v. 12.01.2011 - 7 ABR 25/09 - Rn. 28 f.; ebenso LAG Düsseldorf v. 28.06.2018 - 8 Sa 379/17 - n.v.).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit vollumfänglich den zutreffenden Ausführungen der 8. Kammer im Urteil vom 28.06.2018 in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 8 Sa 379/17.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht