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   LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18   

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https://dejure.org/2018,39237
LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18 (https://dejure.org/2018,39237)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2018 - 12 Sa 402/18 (https://dejure.org/2018,39237)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2018 - 12 Sa 402/18 (https://dejure.org/2018,39237)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens gegen eine Änderungskündigung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 130 BGB, § 133 BGB, § 145 BGB, § 150 Abs. 2 BGB, § 157 BGB, § 623 BGB; § 106 Satz 1 GewO; § 1 Abs. 2, 3 KSchG, § 2 KSchG, § 4 KSchG, § 6 KSchG, § 7 KSchG; § 167 ZPO; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
    Änderungskündigung - rechtzeitige Klageerhebung - Bestimmtheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens gegen eine Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens gegen eine Änderungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Änderungskündigung bei unbestimmten Vertragsangebot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Die Streitgegenstände sind nicht identisch (BAG 23.03.1983 - 7 AZR 157/81, juris Rn.14; BAG 24.05.2018 - 2 AZR 67/18, juris Rn. 24).

    Dies ergibt sich zunächst daraus, dass die Streitgegenstände von Beendigungsschutzantrag und Änderungsschutzantrag zwar nicht identisch aber dennoch eng miteinander verknüpft sind: Es geht entweder um die Nichtbeendigung (Satz 1) oder die "Nichtänderung" (Satz 2) des Arbeitsverhältnisses und damit jeweils um seinen unveränderten Fortbestand (BAG 24.05.2018 a.a.O. Rn. 24).

    Allerdings knüpft § 6 Satz 1 KSchG nicht an den Wortlaut von § 4 Satz 1 KSchG an und der Arbeitnehmer macht auch mit einem Antrag nach § 4 Satz 2 KSchG geltend, eine rechtswirksame Kündigung liege nicht vor (BAG 24.05.2018 a.a.O. Rn. 32).

    Es geht darum, dass der Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutz nicht aus formalen Gründen verliert (BAG 24.05.2018 a.a.O. Rn. 31).

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 68/16

    Änderungskündigung - Bestimmtheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    2.Die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung vom 27.12.2017 ist sozial ungerechtfertigt und damit rechtsunwirksam, weil der Kläger nicht ausreichend erkennen konnte, welche Arbeitsleistung er fortan schulden sollte (BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16, juris Rn. 12).

    Soweit die Beklagte angeführt hat, dass gegen die Unbestimmtheit spreche, dass der Kläger das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat, steht dies der fehlenden Bestimmtheit nicht entgegen (vgl. BAG 26.01.2017 a.a.O. Rn. 4, 12).

    Die fehlende Bestimmtheit des Änderungsangebots ist Teil der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 26.01.2017 a.a.O. Rn. 12), welche der Kläger in der ersten Instanz gerügt hat und die als geltend zu machender Unwirksamkeitsgrund nicht aufzuspalten ist.

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Allerdings muss dann zumindest der Rahmen auch unter Berücksichtigung der außerhalb der Erklärung liegenden Umstände hinreichend klar und bestimmt sein (vgl. dazu BAG 27.05.2015 - 5 AZR 88/14, juris Rn. 44).

    Dafür reicht es aus, wenn sich aus dem Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG 27.05.2015 a.a.O., Rn. 44).

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Es geht hier jedoch um den Zugang einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung, die zu einer rechtsgeschäftlichen Einigung führen soll (gegen die Anwendung von § 270 Abs. 3 ZPO a.F., jetzt § 167 ZPO für die Vorbehaltserklärung des § 2 Satz 2 KSchG BAG 17.06.1998 - 2 AZR 336/97, juris Rn. 16; a.A. KR/Kreft a.a.O. § 2 KSchG Rn. 129).

    Daran ändert die prozessuale Vorschrift des § 167 ZPO nichts (s.a. BAG 16.03.2016 - 4 AZR 421/15, juris Rn. 27 ff. gegen die Anwendung von § 167 ZPO bei der außergerichtlichen schriftlichen Geltendmachung unter Hinweis auf BAG 17.06.1998 a.a.O.).

  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    cc)Für die umgekehrte Situation hat das Bundesarbeitsgericht § 6 KSchG bereits analog angewandt, und zwar dann, wenn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Änderungsschutzklage gemäß § 4 Satz 2 KSchG erhoben wurde und der Kläger in diesem Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz die Unwirksamkeit der Änderungskündigung gemäß § 1 Abs. 2 und 3 KSchG geltend macht, d.h. zum Beendigungsschutzantrag übergeht (BAG 23.03.1983 - 7 AZR 157/81, juris Rn. 16 ff.; BAG 17.05.2001 - 2 AZR 460/00, juris Rn. 51).

    Schutzwürdige Interessen der Beklagten stehen einer analogen Anwendung des § 6 KSchG in der vorliegenden Konstellation daher nicht entgegen (BAG 17.05.2001 a.a.O. Rn. 51).

  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 157/81

    Änderungskündigung - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Die Streitgegenstände sind nicht identisch (BAG 23.03.1983 - 7 AZR 157/81, juris Rn.14; BAG 24.05.2018 - 2 AZR 67/18, juris Rn. 24).

    cc)Für die umgekehrte Situation hat das Bundesarbeitsgericht § 6 KSchG bereits analog angewandt, und zwar dann, wenn innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung Änderungsschutzklage gemäß § 4 Satz 2 KSchG erhoben wurde und der Kläger in diesem Verfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz die Unwirksamkeit der Änderungskündigung gemäß § 1 Abs. 2 und 3 KSchG geltend macht, d.h. zum Beendigungsschutzantrag übergeht (BAG 23.03.1983 - 7 AZR 157/81, juris Rn. 16 ff.; BAG 17.05.2001 - 2 AZR 460/00, juris Rn. 51).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Der Vorbehalt hat nicht nur prozessualen Charakter, sondern stellt eine privatrechtsgestaltende Willenserklärung dar, die kraft Gesetzes dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, abweichend von § 150 Abs. 2 BGB ein Vertragsangebot unter einer Bedingung anzunehmen (BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83, juris Rn. 44; s.a. BAG 28.10.2010 - 2 AZR 688/09, juris Rn. 15 zur Anwendung von § 150 Abs. 1 BGB bei verspäteter Annahme unter Vorbehalt durch den Arbeitnehmer).

    Eine einvernehmliche Einigung der Parteien, dass der Vorbehalt gegenstandlos sein soll (vgl. dazu für den umgekehrten Fall der verspäteten Annahme unter Vorbehalt BAG 28.10.2010 a.a.O. Rn. 15), ist nicht gegeben.

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Nach dem Zugang ist eine Willenserklärung unwiderruflich (BGH 07.11.2017 - XI ZR 369/16, juris Rn. 29).

    Allerdings ist bei der Auslegung einer Willenserklärung auch nachträgliches Verhalten einer Partei zu berücksichtigen (BGH 07.11.2017 a.a.O. Rn. 29).

  • ArbG Duisburg, 17.04.2018 - 2 Ca 43/18
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 17.04.2018 - 2 Ca 43/18 - teilweise abgeändert und die Klage mit dem Weiterbeschäftigungsantrag abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 17.04.2018 - 2 Ca 43/18 - zurückzuweisen.

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
    Bei formbedürftigen Erklärungen ist nur der Wille beachtlich, der unter Wahrung der vorgeschriebenen Form erklärt worden ist (BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10, juris Rn. 31).
  • BFH, 18.03.1998 - II R 41/97

    Inhalt der ordnungsgemäßen Auslegung einer Prozesserklärung

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97

    Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 4 Sa 428/04

    Änderungskündigung , Vorbehaltsannahme, Vorprozess, Einigung, Klagrücknahme,

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. November 2018 - 12 Sa 402/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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