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   LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19   

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LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19 (https://dejure.org/2020,12689)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2020 - 4 Sa 70/19 (https://dejure.org/2020,12689)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2020 - 4 Sa 70/19 (https://dejure.org/2020,12689)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und Erziehungs-dienst

  • IWW

    § 156 ZPO, §§ ... 579, 580 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 u. 3 ZPO, § 67 ArbGG, § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 12 Abs. 2 TVöD, Anlage C des TVöD, Anlage C zum TVöD, § 1709 BGB, § 1800 BGB, § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII, § 55 Abs. 2 SGB VIII, § 1793 Abs. 1a BGB, §§ 1666, 1666a BGB, Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG, § 55 Abs. 1 SGB VIII, § 839 BGB, § 55 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 12 TVöD-V/VKA
    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und Erziehungs-dienst

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Es sind einzelne Personen, Familien oder bestimmte Personengruppen in Problemsituationen zu beraten und dabei zu unterstützen, konkrete Probleme zu lösen, sowie anzuleiten, Strategien für ein selbstbestimmtes Leben zu entwickeln (vgl. BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris Rn. 40 f. mwN).

    So umfasst die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen im Studium der Sozialen Arbeit etwa im Bereich des Privatrechts die Gebiete Grundlagen des Vertragsrechts, Schadensersatz, Haftung, Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit, Rechtsfähigkeit, Grundlagen des BGB, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Mahnen, Klagen, Vollstrecken (Beispiel aus dem "Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit", Fachhochschule Hannover, Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales, zitiert nach BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris Rn. 41 mwN).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris, Rn. 26 mwN).

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. etwa BAG 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94, juris mwN; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 185/96, juris mwN; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris mwN).

    Die Heraushebung durch die Bedeutung bildet ein selbstständig neben der Heraushebung durch besondere Schwierigkeit stehendes Merkmal, das kumulativ zur Begründung eines Rechtsanspruchs auf Zahlung nach der Entgeltgruppe S15 erfüllt sein muss (std. Rspr., vgl. etwa BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris, Rz. 44 mwN).

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Für die Einordnung ist nicht die jeweilige Ausbildung des Beschäftigten entscheidend, sondern dass seine Tätigkeit nach ihrem Schwerpunkt dem Berufsbild einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und nicht dem der allgemeinen Verwaltung entspricht ("Gepräge", vgl. BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, Rz. 35).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit eines Amtspflegers für nicht eheliche Kinder gemäß § 1709 BGB aF schwerpunktmäßig als überwiegend der Verwaltung zuzurechnen angesehen (BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris; bestätigt durch BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00, juris).

    Insoweit hebt sich die Tätigkeit wegen ihrer finanziellen Auswirkungen und wegen ihrer Auswirkungen auf das einzelne Mündel nicht durch ihre Bedeutung aus der Entgeltgruppe S12 heraus (so ausdrücklich zum Fall des Amtspflegers für nichteheliche Kinder BAG 20.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris, Rn. 65 f.).

  • LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93

    Anspruch auf Höhergruppierung in eine neue Vergütungsgruppe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der gerichtlich angeordneten Amtsbetreuung Erwachsener ohne weiteres die Tarifmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst angezogen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, juris; ähnlich LAG Saarland 21.08.1996 - 2 Sa 44/96, BeckRS 1996, 30763154 [Amtspfleger]; LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]; LAG Sachsen 08.11.2013 - 3 Sa 113/13, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]).

    Die Bedeutung für die konkrete Lebensführung des Mündels alleine genügt für das Heraushebungsmerkmal somit nicht (ebenso LAG Niedersachsen 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris, Rn. 65; LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14, juris, Rn. 72 f. für die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Die Bedeutung für die konkrete Lebensführung des Mündels alleine genügt für das Heraushebungsmerkmal somit nicht (ebenso LAG Niedersachsen 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris, Rn. 65; LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14, juris, Rn. 72 f. für die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90

    Weisungsgebundenheit eines Sozialarbeiters im Jugendamt - Umfang der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Doch besteht darüber hinaus durchaus eine Weisungsbefugnis des Jugendamts (BAG 10.04.1991 - 5 AZR 128/90, juris), zumal dieses gemäß § 55 Abs. 1 SGB VIII selbst Vormund und Pfleger ist und nicht der von ihm bestimmte Mitarbeiter, dem nur die Ausübung dieser Aufgabe gemäß § 55 Abs. 2 SGB VIII übertragen ist.
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit eines Amtspflegers für nicht eheliche Kinder gemäß § 1709 BGB aF schwerpunktmäßig als überwiegend der Verwaltung zuzurechnen angesehen (BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris; bestätigt durch BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00, juris).
  • LAG Saarland, 21.08.1996 - 2 Sa 44/96

    Eingruppierung: Amtspfleger und Sachgebietsleiter - Begriff des Arbeitsvorgangs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der gerichtlich angeordneten Amtsbetreuung Erwachsener ohne weiteres die Tarifmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst angezogen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, juris; ähnlich LAG Saarland 21.08.1996 - 2 Sa 44/96, BeckRS 1996, 30763154 [Amtspfleger]; LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]; LAG Sachsen 08.11.2013 - 3 Sa 113/13, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. etwa BAG 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94, juris mwN; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 185/96, juris mwN; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris mwN).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der gerichtlich angeordneten Amtsbetreuung Erwachsener ohne weiteres die Tarifmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst angezogen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, juris; ähnlich LAG Saarland 21.08.1996 - 2 Sa 44/96, BeckRS 1996, 30763154 [Amtspfleger]; LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]; LAG Sachsen 08.11.2013 - 3 Sa 113/13, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]).
  • LAG Sachsen, 08.11.2013 - 3 Sa 113/13
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht für die Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der gerichtlich angeordneten Amtsbetreuung Erwachsener ohne weiteres die Tarifmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst angezogen (BAG 06.08.1997 - 4 AZR 789/95, juris; ähnlich LAG Saarland 21.08.1996 - 2 Sa 44/96, BeckRS 1996, 30763154 [Amtspfleger]; LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93 E, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]; LAG Sachsen 08.11.2013 - 3 Sa 113/13, juris [bestellter Amtsvormund/Amtspfleger]).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 274/16

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2020 - 4 Sa 70/19 - wird zurückgewiesen.
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