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   LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20   

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LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20 (https://dejure.org/2021,11067)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2021 - 5 Sa 517/20 (https://dejure.org/2021,11067)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2021 - 5 Sa 517/20 (https://dejure.org/2021,11067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 209, 210 InsO
    Annahmeverzug bei erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Rangfolge von Massegläubigern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 209 ; InsO § 210
    Annahmeverzug bei erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Rangfolge von Massegläubigern

  • rechtsportal.de

    InsO § 209 ; InsO § 210
    Annahmeverzug bei erneuter Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Rangfolge von Massegläubigern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Das Bestehen der Forderungen ist in einem solchen Fall - jedenfalls, wenn eine auf sie entfallende Quote noch nicht feststeht - gerichtlich nur noch festzustellen, eine Leistungsklage aber unzulässig (vgl. BAG v. 31.03.2004 - 10 AZR 253/03 - Rn, 32, juris; BAG v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 28, juris; BGH v. 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - Rn. 18, juris).

    Sämtliche Neumassegläubiger können dementsprechend zur Sicherung ihrer Gleichbehandlung insgesamt nur eine quotale Erfüllung aus der Insolvenzmasse beanspruchen (vgl. BGH v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02 - Rn. 39, juris; BGH v. 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - Rn. 17/18, juris).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Das Bestehen der Forderungen ist in einem solchen Fall - jedenfalls, wenn eine auf sie entfallende Quote noch nicht feststeht - gerichtlich nur noch festzustellen, eine Leistungsklage aber unzulässig (vgl. BAG v. 31.03.2004 - 10 AZR 253/03 - Rn, 32, juris; BAG v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 28, juris; BGH v. 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - Rn. 18, juris).

    Dabei hat der Insolvenzverwalter, der im Prozess erneute Masseunzulänglichkeit einwendet, ausreichend darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass dies zutrifft (vgl. BAG v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 27, juris).

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Die nachträgliche Geltendmachung eines Hilfsantrags ist eine objektive Klagehäufung, auf die die Vorschriften über die Klageänderung nach §§ 533, 263, 264 ZPO entsprechend anwendbar sind (BAG v. 14.06.2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 38, juris; BGH v. 22.01.2015 - I ZR 127/13 - Rn. 13, juris).

    Maßgeblich ist insoweit der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit, für den es entscheidend darauf ankommt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des Streits zwischen den Parteien führt, der den Gegenstand des anhängigen Verfahrens bildet und einem andernfalls zu erwartenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BAG v. 14.06.2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 39, juris).

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Dies widerspricht dem Sanierungsgedanken des § 208 Abs. 3 InsO (BAG v. 31.03.2004 - 10 AZR 253/03 - Rn. 31, juris).

    Das Bestehen der Forderungen ist in einem solchen Fall - jedenfalls, wenn eine auf sie entfallende Quote noch nicht feststeht - gerichtlich nur noch festzustellen, eine Leistungsklage aber unzulässig (vgl. BAG v. 31.03.2004 - 10 AZR 253/03 - Rn, 32, juris; BAG v. 04.06.2003 - 10 AZR 586/02 - Rn. 28, juris; BGH v. 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - Rn. 18, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 18.06.2020 - 9 Ca 1698/20
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.06.2020 - Az.: 9 Ca 1698/20 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass zu Gunsten des Klägers Differenzlohnansprüche in Höhe von 144.249,11 EUR brutto abzüglich erhaltener Lohnersatzleistungen i. H. v. 18.435,60 EUR netto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 13.980,50 EUR seit dem 02.10.2019, dem 05.11.2019, dem 02.12.2019, dem 03.01.2020, dem 04.02.2020, dem 03.03.2020, dem 02.04.2020, dem 05.05.2020 und dem 02.06.2020 bestehen und zwar im Range vor den bis zum 01.11.2017 begründeten Masseverbindlichkeiten.

    Der Kläger beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.06.2020 - Az.: 9 Ca 1698/20 - abzuändern und.

  • BGH, 07.07.2005 - IX ZR 241/01

    Bindung des Prozessgerichts an die Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Für weitere Masseunzulänglichkeitserklärungen bleibt es demnach auch bei einer Anzeige gegenüber dem Insolvenzgericht bei dem Grundsatz, dass der Insolvenzverwalter die - erneute - Masseunzulänglichkeit im Prozess darlegen und gegebenenfalls nachweisen muss (vgl. auch BGH v. 07.07.2005 - IX ZR 241/01 - juris, zur Anzeige nach § 60 KO).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Die nachträgliche Geltendmachung eines Hilfsantrags ist eine objektive Klagehäufung, auf die die Vorschriften über die Klageänderung nach §§ 533, 263, 264 ZPO entsprechend anwendbar sind (BAG v. 14.06.2017 - 10 AZR 308/15 - Rn. 38, juris; BGH v. 22.01.2015 - I ZR 127/13 - Rn. 13, juris).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass das Insolvenzgericht keine Feststellungskompetenz hat, sondern ohne eigene Prüfungsmöglichkeit an die Anzeige des Insolvenzverwalters gebunden ist (BAG v. 23.02.2005 - 10 AZR 602/03 - Rn. 22, juris).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Sämtliche Neumassegläubiger können dementsprechend zur Sicherung ihrer Gleichbehandlung insgesamt nur eine quotale Erfüllung aus der Insolvenzmasse beanspruchen (vgl. BGH v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02 - Rn. 39, juris; BGH v. 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - Rn. 17/18, juris).
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.04.2021 - 5 Sa 517/20
    Allein aus der Tatsache, dass das Bundesarbeitsgericht in einer Vielzahl von Kündigungsschutzverfahren, u. a. mit Urteil vom 15.05.2020 - 6 AZR 235/19 - die Auffassung des Beklagten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erstattung von Massenentlassungsanzeigen nicht bestätigt hat, lässt sich keine schuldhafte Pflichtverletzung des Beklagten ableiten.
  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21

    Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge

    Die Revision des Klägers und die Anschlussrevision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2021 - 5 Sa 517/20 - werden zurückgewiesen.
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