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   LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12   

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LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12 (https://dejure.org/2012,38006)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2012 - 12 Sa 576/12 (https://dejure.org/2012,38006)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 (https://dejure.org/2012,38006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit; § 15 ... Abs. 4 AGG; § 8 AEntG, § 9 Satz 3 AEntG; § 9 Nr. 2 AÜG, § 10 Abs. 4 Satz 1, 4 AÜG, § 12 AÜG, § 13 AÜG, § 19 AÜG; § 286 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 BGB, § 288 Abs. 1 BGB; § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB; § 4 Satz 1 KSchG; § 4 Abs. 3 MiArbG, § 8 Abs. 3 Satz 3 MiArbG; § 17 TzBfG; Ziffer 19.2 des Manteltarifvertrags zwischen der CGZP und dem AMP in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 19.11.2004; Ziffer 19.2 des Manteltarifvertrags zwischen der CGZP, u.a. und dem AMP vom 15.03.2010; § 10 des Manteltarifvertrags zwischen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im DGB und dem iGZ (MTV DGB-iGZ); Entgeltrahmenabkommen zwischen dem Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen
    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit; § 15 ... Abs. 4 AGG; § 8 AEntG, § 9 Satz 3 AEntG; § 9 Nr. 2 AÜG, § 10 Abs. 4 Satz 1, 4 AÜG, § 12 AÜG, § 13 AÜG, § 19 AÜG; § 286 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 BGB, § 288 Abs. 1 BGB; § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 BGB; § 4 Satz 1 KSchG; § 4 Abs. 3 MiArbG, § 8 Abs. 3 Satz 3 MiArbG; § 17 TzBfG; Ziffer 19.2 des Manteltarifvertrags zwischen der CGZP und dem AMP in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 19.11.2004; Ziffer 19.2 des Manteltarifvertrags zwischen der CGZP, u.a. und dem AMP vom 15.03.2010; § 10 des Manteltarifvertrags zwischen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im DGB und dem iGZ (MTV DGB-iGZ); Entgeltrahmenabkommen zwischen dem Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen
    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    Dies ist zunächst ausreichend, um einen Vortrag für das vergleichbare Arbeitsentgelt im Entleiherbetrieb vorzutragen (BAG 19.09.2007 - 4 AZR 656/06, NZA-RR 2008, 231 Rn. 54; BAG 23.03.2011 - 5 AZR 7/10, DB 2011, 1528 Rn. 36).

    Das gesamte nationale Recht ist deshalb "im Licht des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen", unabhängig davon, ob es vor oder nach Erlass der Richtlinie erlassen wurde (BAG 23.03.2011 a.a.O. Rn. 26).

    Für den vorzunehmenden Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum (BAG 23.03.2011 a.a.O. Rn. 35), d.h. hier von März 2010 bis Dezember 2010 hat die Kammer die vom Kläger zur Akte gereichten Entgeltberechnungen zu Grunde gelegt.

    Bestreitet der Verleiher jedoch die maßgeblichen Umstände der Auskunft in erheblicher Weise und im Einzelnen, so bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer als Anspruchssteller die anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen muss (BAG 23.03.2011 a.a.O. Rn. 36).

    Wie bereits ausgeführt, sind die Vorwirkungen der EGRL 2008/104 bereits während der Umsetzungsfrist zu berücksichtigen (vgl. BAG 23.03.2011 a.a.O. Rn. 25 ff.).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. nur EuGH 08.07.2010 - C-246/09 "Bulicke", juris Rn. 25 m.w.N.) ist es mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, zu bestimmen, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Grundsatz der Effektivität).

    Sie sind prinzipiell zulässig, aber an den oben genannten Grundsätzen zu messen (BAG 24.09.2009 - 8 AZR 705/08, DB 2010, 618 Rn. 43; EuGH 08.07.2010 a.a.O.).

    Maßgeblich sind der Gegenstand und die wesentlichen Merkmale der als vergleichbar innerhalb einer Ausschlussfrist geltend zu machenden Ansprüche aus dem innerstaatlichen Recht (EuGH 08.07.2010 a.a.O. Rn. 26 ff.).

    Ob eine Verletzung des Grundsatzes der Effektivität gegeben ist, ist dabei unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens zu prüfen (EuGH 08.07.2010 a.a.O. Rn. 35, 36).

    Zu der Frist des § 15 Abs. 4 AGG hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass der Grundsatz der Effektivität dann nicht verletzt ist, wenn sie beginnt, wenn der Arbeitnehmer von der behaupteten Diskriminierung Kenntnis erlangt (EuGH 08.07.2010 a.a.O. Rn. 41).

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2012 - 13 Sa 319/12

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Ansprüchen des Arbeitnehmers aus

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    cc) Wie das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 29.02.2012 - 3 Sa 889/11, Rn. 172 ff., juris) und die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21.06.2012 - 13 Sa 319/12, juris Rn. 52) zu ähnlichen Verweisungsklauseln geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die Bezugnahme in Ziffer 2.1.

    Aber selbst wenn man dies anders sehen wollte, wofür zur Überzeugung der Kammer kein Anhaltspunkt besteht, wäre der Verweis auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag, der offen lässt, welcher der Tarifverträge gelten soll, zumindest intransparent i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (LAG Hamm 29.02.2012 a.a.O. Rn. 186 ff.; LAG Niedersachsen19.04.2012 - 5 Sa 1607/11, juris; LAG Düsseldorf 21.06.2012 a.a.O.).

    Dies ist jedoch nicht ausreichend, weil die Beklagte als Verleiher die ihr zustehenden Erkundigungspflichten aus § 12 AÜG nutzen kann und muss und mithin zu substantiiertem Sachvortrag in der Lage ist (LAG Düsseldorf 21.06.2012 a.a.O. Rn. 58; ArbG Stuttgart 09.03.2011 - 9 Ca 109/11, juris Rn. 59).

    Ebenso wie die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21.06.2012 a.a.O. Rn. 51) folgt die erkennende Kammer dieser Rechtsauffassung nicht.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    Dies ist unzulässig, weil es den Vertragspartner des Verwenders unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt (BAG 25.05.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB Rn. 36; BAG 13.12.2011 - 3 AZR 791/09, NZA 2012, 738 Rn. 38).

    Letztlich wird damit auch von § 306 Abs. 2 BGB abgewichen (vgl. BAG 25.05.2005 a.a.O.; BAG 13.12.2011 a.a.O.).

    Ein Anspruch ist regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (BAG 25.05.2005 a.a.O. Rn. 28).

  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 889/11

    Gewährungvon Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot - Tarifgemeinschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    cc) Wie das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 29.02.2012 - 3 Sa 889/11, Rn. 172 ff., juris) und die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21.06.2012 - 13 Sa 319/12, juris Rn. 52) zu ähnlichen Verweisungsklauseln geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die Bezugnahme in Ziffer 2.1.

    Zu berücksichtigen ist neben dem Wortlaut auch die systematische Gesamtschau (LAG Hamm 29.02.2012 a.a.O.).

    Aber selbst wenn man dies anders sehen wollte, wofür zur Überzeugung der Kammer kein Anhaltspunkt besteht, wäre der Verweis auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag, der offen lässt, welcher der Tarifverträge gelten soll, zumindest intransparent i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (LAG Hamm 29.02.2012 a.a.O. Rn. 186 ff.; LAG Niedersachsen19.04.2012 - 5 Sa 1607/11, juris; LAG Düsseldorf 21.06.2012 a.a.O.).

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    Dies ist unzulässig, weil es den Vertragspartner des Verwenders unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt (BAG 25.05.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB Rn. 36; BAG 13.12.2011 - 3 AZR 791/09, NZA 2012, 738 Rn. 38).

    Letztlich wird damit auch von § 306 Abs. 2 BGB abgewichen (vgl. BAG 25.05.2005 a.a.O.; BAG 13.12.2011 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    Bei einer Bezugnahme auf den von der CGZP abgeschlossenen Manteltarifvertrag bliebe deshalb die Bezugnahme auf die Ausschlussfrist erhalten (LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11, DB 2012, 921 Rn. 41 f.).

    Soweit der Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht oder allgemeine Rechtsprinzipien verstößt (vgl. LAG Düsseldorf 08.12.2011 a.a.O. Rn. 41), geht die Bezugnahme ins Leere.

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    Rechtsbefristung ist materielle Rechtsbeschränkung und gehört, weil sie das Recht materiell schwächt, zur inhaltlichen Gestaltung selbst (BAG 26.09.1990 - 5 AZR 218/90, DB 1991, 390 Rn. 16 ff.; a.A. z.B. ErfK/Preis a.a.O. Rn. 51 m.w.N.).

    Zu § 70 BAT hat das Bundesarbeitsgericht dann ausgeführt, dass dieser sich jedenfalls keine rückwirkende Kraft auf frühere einzelvertragliche Ansprüche beilege (BAG 26.09.1990 a.a.O. Rn. 17, 23).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06

    Vertragsauslegung - "Equal-Pay" -Anspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    Dies ist zunächst ausreichend, um einen Vortrag für das vergleichbare Arbeitsentgelt im Entleiherbetrieb vorzutragen (BAG 19.09.2007 - 4 AZR 656/06, NZA-RR 2008, 231 Rn. 54; BAG 23.03.2011 - 5 AZR 7/10, DB 2011, 1528 Rn. 36).

    Der Leiharbeitnehmer muss zur Durchsetzung seines Gleichbehandlungsanspruchs wissen, welche Arbeitsbedingungen vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers haben (BAG 19.09.2007 a.a.O. Rn. 54).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12
    Sie sind prinzipiell zulässig, aber an den oben genannten Grundsätzen zu messen (BAG 24.09.2009 - 8 AZR 705/08, DB 2010, 618 Rn. 43; EuGH 08.07.2010 a.a.O.).

    Dagegen spricht weiter, dass es dem Arbeitnehmer auch sonst im Arbeitsrecht durchaus zugemutet wird, innerhalb von Fristen tätig zu werden, die unterhalb von einem Monat liegen, um eigene Ansprüche durchzusetzen, wie z.B. § 4 Satz 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG oder § 626 Abs. 2 BGB zeigen (BAG 24.09.2009 a.a.O. Rn. 51 f.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 521/91

    Verfall von Provisionsansprüchen im Baugewerbe - Provision für den Verkauf eines

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 713/98

    Steuerlast bei Nachversicherung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

  • LAG Niedersachsen, 19.04.2012 - 5 Sa 1607/11

    Zahlungsklage eines Leiharbeitsnehmers auf Differenzvergütung bei unklarer

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Regelungen zu Ausschlussfristen in Tarifverträgen der Arbeitnehmerüberlassungsbranche überhaupt den Anspruch auf gleiches Entgelt erfassen (vgl. dazu LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 132, rkr.) .
  • LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12

    Equal-pay, Ausschlussfristen

    Auch der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass Leiharbeitnehmer nicht ohne Weiteres aus eigener Anschauung schlüssig für eine Klage auf gleiches Entgelt vortragen können (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 130, juris).

    Schon diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer regelmäßig nicht innerhalb von zwei Monaten gegenüber dem Entleiher durchsetzen, etwa wenn der Entleiher die Auskunft zunächst verweigert (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 130, aaO).

    Diesem Problem kann nicht durch eine unionsrechtskonforme Auslegung des Fälligkeitsbegriffs der Ausschlussfrist dergestalt begegnet werden, dass diese erst dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitnehmer rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, seine Ansprüche geltend zu machen und beispielsweise über die notwendigen Informationen vom Entleiher verfügt (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131, aaO).

    Ausreichend wäre danach eine Ausschlussfrist, welche bestimmt, dass innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist die Auskunft nach § 13 AÜG eingeholt werden muss und der Arbeitnehmer dies auch dem Verleiharbeitgeber mitteilt (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131, aaO).

    Eine 10 Sa 960/12 - 16 - solche Auslegung von § 16 MTV-BZA/DGB kommt jedoch nicht in Betracht, weil ein solches Auslegungsergebnis nicht mit der erforderlichen Transparenz aus dem Wortlaut von § 16 MTV-BZA/DGB entnommen werden kann (vgl. zu einer ähnlichen Vorschrift in § 10 MTV-iGZ/DGB LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131, aaO).

    Da der Arbeitgeber in jedem Falle angesichts eines möglichen Prozesses ggf. über mehrere Jahre hinweg damit rechnen müsste, auf gleiches Entgelt in Anspruch genommen zu werden, kann der Ausschlussklausel in § 16 MTV-BZA/DGB ein solcher Inhalt nicht beigemessen werden (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 131 aE, aaO).

    Für die Tarifparteien gab es auch keinerlei Veranlassung, Ansprüche aus § 10 Abs. 4 AÜG einer Ausschlussfrist zu unterwerfen, da sie selbst Tarifverträge abgeschlossen haben, welche den Grundsatz auf gleiches Entgelt gemäß § 9 Nr. 2 AÜG ausschließen (LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 132 aE, aaO).

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Regelungen zu Ausschlussfristen in Tarifverträgen der Arbeitnehmerüberlassungsbranche überhaupt den Anspruch auf gleiches Entgelt erfassen (vgl. dazu LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 132, rkr.) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Regelungen zu Ausschlussfristen in Tarifverträgen der Arbeitnehmerüberlassungsbranche überhaupt den Anspruch auf gleiches Entgelt erfassen (vgl. dazu LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 132, rkr.) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Regelungen zu Ausschlussfristen in Tarifverträgen der Arbeitnehmerüberlassungsbranche überhaupt den Anspruch auf gleiches Entgelt erfassen (vgl. dazu LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 132, rkr.) .
  • LAG Thüringen, 26.03.2015 - 3 Sa 200/14

    Berechnung des Branchenzuschlags nach dem TV BZ ME

    Zudem erfasse § 10 MTV DGB iGZ nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (12 Sa 576/12) keine Ansprüche nach § 10 Abs. 4, 4 AÜG.
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