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   LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09   

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https://dejure.org/2009,13778
LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 (https://dejure.org/2009,13778)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 (https://dejure.org/2009,13778)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 3 Ta 653/09 (https://dejure.org/2009,13778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe / Erwerbstätigenfreibetrag bei Krankengeldbezug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 b ZPO
    Prozesskostenhilfe / Erwerbstätigenfreibetrag bei Krankengeldbezug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 b ZPO
    Prozesskostenhilfe / Erwerbstätigenfreibetrag bei Krankengeldbezug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09
    Der Erwerbstätigenfreibetrag gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Ziffer 1 b ZPO ist auch zu berücksichtigen, wenn Krankengeld dem Antragsteller im bestehenden Arbeitsverhältnis anstelle von Arbeitsentgelt gezahlt wird, § 44 Abs. 1 SGB V (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08).

    Besteht ein Arbeitsverhältnis hingegen nicht bzw. nicht mehr, so ist dieses nicht als ein den Freibetrag rechtfertigendes Erwerbseinkommen zu berücksichtigen (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08, juris).

    Solche fallen solange an, als der Antragsteller im Erwerbsleben steht (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09
    Dieser Zweck der gesetzlichen Regelung, durch eine weitere Pauschalierung die für die Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit erforderlichen sonstigen Aufwendungen angemessen zu berücksichtigen, ist vorliegend entfallen, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet worden und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. insoweit zum Erwerbstätigenfreibetrag während Krankengeldbezuges: LAG Berlin-Brandenburg v. 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08 m.w.N.).

    Zum für die Beurteilung maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt kann der gesetzlichen Bestimmung des § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 b ZPO ohne das Hinzutreten sonstiger Umstände nichts dafür entnommen werden, dass auch bei Wegfall der die Pauschale rechtfertigenden üblichen Unkosten für die Erwerbstätigkeit dennoch diese allein aufgrund einer Fortzahlung des Krankengeldes als weiterhin vorhanden unterstellt werden müssten (vgl. zum Zweck des Erwerbstätigenfreibetrages auch: LAG Baden-Württemberg v. 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Baden-Württemberg v. 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Berlin-Brandenburg v. 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Erwerbstätigenfreibetrag; Ratenzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09
    Sinn und Zweck des Erwerbstätigenfreibetrages ist es, pauschaliert die erhöhten Aufwendungen auszugleichen, die einem aktiv im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 21.03.2006 - 2 Ta 25/06).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07

    Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach §

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09
    Zum für die Beurteilung maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt kann der gesetzlichen Bestimmung des § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 b ZPO ohne das Hinzutreten sonstiger Umstände nichts dafür entnommen werden, dass auch bei Wegfall der die Pauschale rechtfertigenden üblichen Unkosten für die Erwerbstätigkeit dennoch diese allein aufgrund einer Fortzahlung des Krankengeldes als weiterhin vorhanden unterstellt werden müssten (vgl. zum Zweck des Erwerbstätigenfreibetrages auch: LAG Baden-Württemberg v. 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Baden-Württemberg v. 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Berlin-Brandenburg v. 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08).
  • LAG Hamm, 11.07.2016 - 14 Ta 144/16

    Erwerbstätigenfreibetrag; Krankengeld; Prozesskostenhilfe

    Vielmehr kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b) ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. LAG Düsseldorf, 29. Oktober 2009, 3 Ta 653/09, juris, Rn. 9; LAG Köln, 20. Oktober 2014, 1 Ta 324/14, juris Rn 6 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2011, 11 Ta 265/11, juris, Rn. 15; LAG Sachsen-Anhalt, 25. Juni 2010, 2 Ta 91/10, juris, Rn. 12; offen gelassen von LAG Schleswig-Holstein, 16. Oktober 2015, 1 Ta 161/15, juris, Rn. 21).
  • LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens für die Prozesskostenhilfe bei Bezug von

    b) Daraus hat das LAG Düsseldorf (29.10.2009 - 3 Ta 653/09) abgeleitet, auch bei Erhalt von Krankengeld, das sich gemäß § 47 SGB V anteilig nach dem letzten erzielten Arbeitseinkommen berechnet, komme ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht mehr in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist.

    Jedenfalls ist der Zweck der gesetzlichen Regelung, Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit pauschaliert abzugelten, entfallen, wenn eine Tätigkeit nicht nur wegen Krankheit, sondern zusätzlich auch deshalb nicht ausgeübt wird, weil ein Arbeitsverhältnis überhaupt nicht mehr besteht (ebenso LAG Düsseldorf 29.10.2009 - 3 Ta 653/09).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Ratenzahlung, Höhe der, Abänderung,

    Zum für die Beurteilung maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt könne der gesetzlichen Bestimmung des § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 b ZPO ohne das Hinzutreten sonstiger Umstände nichts dafür entnommen werden, dass auch bei Wegfall der die Pauschale rechtfertigenden üblichen Unkosten für die Erwerbstätigkeit diese allein aufgrund einer Fortzahlung des Krankengeldes als weiterhin vorhanden unterstellt werden müssten (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 - Juris, Rn 12 f.; ebenso LAG Köln, Beschl. v. 20.10.2014 - 1 Ta 324/14 - Juris).
  • LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16

    Erwerbstätigenfreibetrag bei der Prozesskostenhilfe; Versagung der

    Vielmehr kommt ein Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist (vgl. LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09 - Juris, Rn. 9; LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14 - Juris Rn. 6 f.; LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2001 - 11 Ta 265/11 - Juris, Rn. 15; LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10 - Juris, Rn. 12; offen gelassen von LAG SchleswigHolstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15 - Juris, Rn. 21).
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