Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 15 Ta 303/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7091
LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 15 Ta 303/95 (https://dejure.org/1995,7091)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1995 - 15 Ta 303/95 (https://dejure.org/1995,7091)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1995 - 15 Ta 303/95 (https://dejure.org/1995,7091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Entscheidung gemäß § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO; Durchführung von Maßnahmen; Unübertragbarkeit einer Entscheidung; Rechtspfleger

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe: funktionelle Zuständigkeit für Maßnahmen nach § 118 Abs. 2 ZPO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 09.12.1993 - 14 Ta 203/93

    Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Beschwerde nach Abschluss der Instanz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 15 Ta 303/95
    Es mag sogar eine Regelfrist von einem Monat ab Zugang der angefochtenen Entscheidung gelten, soll eine Beschwerde nach Instanzende noch zulässig sein (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1993 - 14 Ta 203/93 -) All das gilt indes nicht bei Fehlen eines gültigen gerichtlichen Geschäfts, im Fall einer Nicht-Entscheidung oder auch nur einer nichtigen Entscheidung; der allein vorhandene Rechtsschein bzw. der unheilbare Mangel können und müssen unbefristet beseitigt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht