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LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 15 Ta 303/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Entscheidung gemäß § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO; Durchführung von Maßnahmen; Unübertragbarkeit einer Entscheidung; Rechtspfleger
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe: funktionelle Zuständigkeit für Maßnahmen nach § 118 Abs. 2 ZPO
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 24.04.1995 - 2 Ca 373/95
- LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 15 Ta 303/95
Papierfundstellen
- Rpfleger 1996, 326
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 09.12.1993 - 14 Ta 203/93
Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Beschwerde nach Abschluss der Instanz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 15 Ta 303/95
Es mag sogar eine Regelfrist von einem Monat ab Zugang der angefochtenen Entscheidung gelten, soll eine Beschwerde nach Instanzende noch zulässig sein (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1993 - 14 Ta 203/93 -) All das gilt indes nicht bei Fehlen eines gültigen gerichtlichen Geschäfts, im Fall einer Nicht-Entscheidung oder auch nur einer nichtigen Entscheidung; der allein vorhandene Rechtsschein bzw. der unheilbare Mangel können und müssen unbefristet beseitigt werden.