Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Durchführungs- und Unterlassungsanspruch eines Gesamtbetriebsrats
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Durchführungs- und Unterlassungsanspruch eines Gesamtbetriebsrats
- IWW
§§ 81 Abs. 1, 83 Abs. 3 ArbGG §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung mitbestimmungswidrig mit einem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbarter Vergütung
- LAG Düsseldorf
§§ 81 Abs. 1, 83 Abs. 3 ArbGG; §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Durchführungs- und Unterlassungsanspruch eines Gesamtbetriebsrats - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung mitbestimmungswidrig mit einem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbarter Vergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 13.09.2012 - 3 BV 27/12
- LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
- BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (20)
- BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11
Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Es umfasst die Einführung von Entlohnungsgrundsätzen und deren Änderung durch den Arbeitgeber (BAG 30.10.2012 - 1 ABR 61/11, juris Rn. 23).Eine betriebliche Regelung, nach der die Vereinbarung oder die Auszahlung eines einzelvertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteils von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig ist, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht zulässig (BAG 30.10.2012 a.a.O. Rn. 26).
Nachdem das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 30.10.2012 (a.a.O. Rn. 27) ausgeführt hat, dass Entgeltbestandteile, die von der Arbeitgeberin aufgrund einer mit dem begünstigten Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung erbracht werden, dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG entzogen sind und die Arbeitgeberin diese ohne Verstoß gegen ihre betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten auszahlen darf, kommt auch aus diesem Gesichtspunkt kein Unterlassungsanspruch aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht.
Die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.2012 (a.a.O.) waren dem Gericht im Entscheidungszeitpunkt am 30.01.2013 noch nicht bekannt.
- BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02
Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 21.01.2003 - 1 ABR 5/02, NZA 2003, 810 Rn. 18;… BAG 16.05.2012 - 10 AZR 174/11, juris Rn. 15).Die Lohn- und Gehaltshöhe ist vom Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ohnehin nicht umfasst (BAG 21.01.2003 a.a.O. Rn. 22).
Auch dies spricht gegen eine Regelung von Höchstarbeitsbedingungen in § 3 Abs. 1 Nachtrag 1. Aber selbst wenn es sich bei dem Nachtrag 1 um eine von der GBV Gehalt losgelöste freiwillige Betriebsvereinbarung handelte, müsste eine Regelung, mit der die Betriebsparteien abweichend von dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG eine absolute Vergütungshöchstgrenze festlegen wollten, deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 21.01.2003 a.a.O. Rn. 22 a.E.).
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Auch im Rahmen von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG kann ein kollektiver Tatbestand vorliegen, selbst wenn nur ein Arbeitnehmer betroffen ist (BAG 29.02.2000 - 1 ABR 4/99, BB 2000, 2045 Rn. 31).Entscheidend ist, ob ein innerer Zusammenhang mit der Entlohnung anderer Arbeitnehmer besteht (BAG 29.02.2000 a.a.O. Rn. 31).
- BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08
Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Der Streitgegenstand wird durch den prozessualen Anspruch und den ihm zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt (…BGH 23.05.2007 - IV ZR 3/06, MDR 2007, 1073 Rn. 7; BAG 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659 Rn. 15).Der Lebenssachverhalt umfasst dabei das ganze dem Antrag zugrunde liegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher vom Standpunkt der Beteiligten ausgehender Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Antragstellers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört oder gehört hätte (…BAG 17.04.2002 - 5 AZR 400/00, AP Nr. 34 zu § 322 ZPO Rn. 29; BAG 19.01.2010 a.a.O. Rn. 15).
- BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Dies folgt daraus, dass es vorliegend um die Durchsetzung eines aus eigenem Recht abgeleiteten betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruchs bzw. Unterlassungsanspruchs geht, der im Wege eines Unterlassungsantrags und hilfsweise im Wege eines Feststellungsantrags verfolgt wird, ohne dass der Gesamtbetriebsrat die Rechtsstellung anderer Organe der Betriebsverfassung dabei in Frage stellt (vgl. insoweit BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09, DB 2010, 2175 Rn. 9).Die Antragsbefugnis ist gegeben, wenn der Antragsteller eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte geltend macht bzw. vorträgt, Träger des streitbefangenen Rechts zu sein und dies nicht von vornherein als gänzlich aussichtslos erscheint (…BAG 20.05.2008 - 1 ABR 19/07, NZA-RR 2009, 102 Rn. 14; BAG 18.05.2010 a.a.O. Rn. 14).
- BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Maßgeblich ist, ob sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen des Betriebs berührt (24.04.2007 - 1 ABR 47/06, DB 2007, 1475 Rn. 19). - BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer ist nur ein Indiz (BAG 10.10.2006 - 1 ABR 68/05, NZA 2007, 99 Rn. 30). - BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Tarifliche Löhne stellen aber regelmäßig Mindestbedingungen dar (vgl. BAG 28.04.1994 - 1 ABR 50/97, AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 21). - BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Das Gericht ist daher gehalten, eine entsprechende Auslegung des Antrags vorzunehmen, wenn hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, AP Nr. 1 zu § 89 BetrVG 1972 Rn. 17 m.w.N.). - BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung - Mitbestimmung des Betriebsrats - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Wäre der Gesamtbetriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zuständig - auch wenn daran durchaus Zweifel bestehen (vgl. BAG 13.03.2001 - 1 ABR 7/00, NZA 2002, 111 Rn. 30) -, könnte ihm aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch ein allgemeiner Unterlassungsanspruch zustehen. - LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während …
- BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01
Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der …
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem
- BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08
Eingruppierung einer Altenpflegehelferin
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00
Eingruppierung - Rechtskraft
- BGH, 23.05.2007 - IV ZR 3/06
Zivilverfahrensrecht - Auf Berufsunfähigkeitsrentenzahlung beschränktes Urteil
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
- BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07
Antragsbefugnis im Beschlussverfahren
- BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11
Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung auf Tarifanspruch
- BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13
Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung
Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2013 - 12 TaBV 107/12 - wird zurückgewiesen.