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   LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18   

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LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18 (https://dejure.org/2019,1291)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2019 - 7 Sa 568/18 (https://dejure.org/2019,1291)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 7 Sa 568/18 (https://dejure.org/2019,1291)
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    § 50 Abs. 3 MTV, § 117 Abs. 2 BetrVG, § ... 17 KSchG, § 208 Abs. 1 S. 2 InsO, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004, § 1 KSchG, § 613a BGB, § 613a Abs. 4 BGB, § 626 BGB, § 613a Abs. 4 S. 1 BGB, § 139 ZPO, § 17 Abs. 2 KSchG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, Richtlinie 2001/23/EG, § 613 a Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 113 InsO, § 102 BetrVG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 113 Satz 1 InsO, § 113 S. 1 InsO, § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 24 Abs. 5 S. 2 KSchG, § 116 BetrVG, § 17 Abs. 2, 3 KSchG, Artikel 1 Buchstabe b) der Richtlinie 98/59/EG, Artikel 2 Buchstabe e) der Richtlinie 2002/14/EG, § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG, § 17 Abs. 2 S. 2 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 134 BGB, § 130 Abs. 1, 3 BGB, § 18 Abs. 1 KSchG, § 126 BGB, § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 KSchG, § 126b BGB, §§ 164 ff. BGB, § 174 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (54)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16; Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13; Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, jeweils zitiert nach juris).

    Erforderlich ist insoweit, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 52; Urteil vom 16.02.2012,8 AZR 693/10, Rn. 37, jeweils zitiert nach juris).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 52; Urteil vom 13.02.2008, 2 AZR 543/06, Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).

    Bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung ist erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" angenommen haben (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 53; Urteil vom 15.12.2011, 8 AZR 692/10, Rn. 40, jeweils zitiert nach juris).

    Für die Stilllegung von Betriebsteilen gilt dies, begrenzt auf die jeweilige Einheit, entsprechend (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 53; Urteil 26.05.2011, 8 AZR 37/10, Rn. 26, jeweils zitiert nach juris).

    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 33; BAG, Urteil vom 14.03.2013, 8 AZR 153/12, Rn. 28; BAG, Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, Rn. 39, jeweils zitiert nach juris).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 33; BAG, Urteil vom 28.05.2009, 8 AZR 273/08, Rn. 30, jeweils zitiert nach juris).

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 33; BAG, Urteil vom 30.10.2008, 8 AZR 397/07, Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 33; BAG, Urteil vom 14.03.2013, 8 AZR 153/12, Rn. 25-28, jeweils zitiert nach juris).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13 , Rn. 37, zitiert nach juris).

    Die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit ist in diesem Fall anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt (EuGH 06.09.2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 49 ff., Slg. 2011, I-7491; vgl. auch EuGH 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36, 39 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 38; BAG, Urteil vom 22.08.2013, 8 AZR 521/12, Rn. 41, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Der Betriebsrat soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. BAG, Urteil vom 16.07.2015, 2 AZR 15/15, Rn. 14; BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv terminiert (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11, Rn. 24, zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11, zitiert nach juris).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11, Rn. 24, zitiert nach juris).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16; Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13; Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, jeweils zitiert nach juris).

    Erforderlich ist insoweit, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 52; Urteil vom 16.02.2012,8 AZR 693/10, Rn. 37, jeweils zitiert nach juris).

    Gleiches gilt für die Durchführung des Konsultationsverfahrens, den Abschluss des Interessenausgleichs und Sozialplans sowie die Erstattung der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG, Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, Rn. 44, zitiert nach juris).

    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 33; BAG, Urteil vom 14.03.2013, 8 AZR 153/12, Rn. 28; BAG, Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, Rn. 39, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Die Identität der Einheit kann sich auch aus anderen Merkmalen ergeben, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.2013, 8 AZR 207/12 , Rn. 22, zitiert nach juris).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2013, 8 AZR 207/12, Rn. 22; BAG, Urteil vom 15.12.2011, 8 AZR 197/11, Rn. 39, jeweils zitiert nach juris).

    Maßgebend kann es sein, dass die Betriebsmittel unverzichtbar zur auftragsgemäßen Verrichtung der Tätigkeiten sind, auf dem freien Markt nicht erhältlich sind oder ihr Gebrauch vom Auftraggeber zwingend vorgeschrieben ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.2013, 8 AZR 207/12, Rn. 31; BAG, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 434/11, Rn. 25, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Beim bisherigen Betriebsinhaber musste also eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011.8 AZR 326/09; BAG, Urteil vom 16.02.2006, 8 AZR 204/05; BAG, Urteil vom 26.08.1999, 8 AZR 718/98; BAG, Urteil vom 15.12.2011, 8 AZR 692/10, Rn.44, jeweils zitiert nach juris).

    Die Wahrnehmung eines dauerhaften Teilzwecks führt aber nur dann zu einer selbständig übergangsfähigen Einheit, wenn eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1999, 8 AZR 718/98, zitiert nach juris).

    Es genügt auch nicht, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer ständig bestimmte Aufgaben mit bestimmten Betriebsmitteln erfüllen (BAG vom 26.08.1999, aaO).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv terminiert (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11, Rn. 24, zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11, zitiert nach juris).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. BAG, Urteil vom 23.10.2014, 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11, Rn. 24, zitiert nach juris).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16; Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13; Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Sozialauswahl war entbehrlich, da die Arbeitsverhältnisse aller Piloten gekündigt worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16, Rn. 64, zitiert nach juris).

    Weder der Zweck des § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 KSchG noch die Interessenlage der Beteiligten verlangen eine derartige Formstrenge (vgl. zum entsprechenden Schriftlichkeitserfordernis des § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG: BAG, Urteil vom 22.09.2016, 2 AZR 276/16, zitiert nach juris).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr. des BAG, vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 33; BAG, Urteil vom 14.03.2013, 8 AZR 153/12, Rn. 28; BAG, Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 693/10, Rn. 39, jeweils zitiert nach juris).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (vgl. BAG, Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, Rn. 33; BAG, Urteil vom 14.03.2013, 8 AZR 153/12, Rn. 25-28, jeweils zitiert nach juris).

    Die Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei der örtlichen unzuständigen Arbeitsagentur kann zur Nichtigkeit der Kündigung führen (vgl. mit Hinweis auf die herrschende Meinung in der Literatur BAG, Urteil vom 14.03.2013, 8 AZR 153/12, Rn. 47, zitiert nach juris; ErfK/Kiel 18. Aufl. § 17 KSchG Rn. 29; APS/Moll 5. Aufl. § 17 KSchG Rn. 96; KR/Weigand 11. Aufl. § 17 KSchG Rn. 122; Spelge RdA 2018, 297, 300).

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Beim Erwerb eines Betriebsteils muss eine Teileinheit des Betriebes bereits beim früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben (vgl. BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 207/12, Rn. 25; BAG, Urteil vom 27.01.2011, 8 AZR 326/09, Rn. 23 m.w.N., jeweils zitiert nach juris).

    Beim bisherigen Betriebsinhaber musste also eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (vgl. BAG, Urteil vom 27.01.2011.8 AZR 326/09; BAG, Urteil vom 16.02.2006, 8 AZR 204/05; BAG, Urteil vom 26.08.1999, 8 AZR 718/98; BAG, Urteil vom 15.12.2011, 8 AZR 692/10, Rn.44, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18
    Hat nach alledem die unrichtige Angabe aber den gekündigten Arbeitnehmer nicht betroffen und hat sie keine Auswirkungen auf die sachliche Prüfung der Arbeitsagentur gehabt, besteht kein Grund, die Anzeige der Massenentlassung als fehlerhaft einzustufen (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2001, 8 AZR 565/00, Rn. 140; APS/Moll 5.Aufl. § 17 KSchG Rn. 133; ErfK/Kiel 18. Aufl. § 17 KSchG Rn. 35a).

    Dies ist u.a. der Fall, wenn die Zahl der insgesamt Beschäftigten falsch angegeben wird, dies die Agentur für Arbeit aber nicht in ihrer Prüfung beeinträchtigt hat (vgl. BAG, Urteil vom 22.03.2001, 8 AZR 565/00, Rn. 140, zitiert nach juris).

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • ArbG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Ca 6907/17
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 218/98

    Kündigung; Betriebsratsanhörung; Substantiierung

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 558/14

    Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 521/12

    Betriebsübergang - Hafenumschlag- und Stauereibetrieb

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Insolvenz eines

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

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