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   LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 4 Ta 55/21   

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https://dejure.org/2021,11157
LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 4 Ta 55/21 (https://dejure.org/2021,11157)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2021 - 4 Ta 55/21 (https://dejure.org/2021,11157)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2021 - 4 Ta 55/21 (https://dejure.org/2021,11157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 48 GKG, §§ 3, 6 ZPO, § 12a ArbGG; Art. 2 Abs. 1, 9 Abs. 4 GG
    Streitwert; Bürgschaftsbestellung; Herabsetzung; Zugang zu den Gerichten; arbeitsgerichtli-ches Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert; Bürgschaftsbestellung; Herabsetzung; Zugang zu den Gerichten; arbeitsgerichtliches Verfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91
    Korrektur des starren Gebührenstreitwerts nach § 48 GKG bei Unverhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Wuppertal - 5 Ga 18/20
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 4 Ta 55/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 4 Ta 55/21
    Der von § 48 Abs. 1 GKG iVm. § 6 ZPO starr vorgegebene Gebührenstreitwert für den Streit um die Sicherstellung einer Forderung (etwa durch Bürgschaft) in Höhe des Nennbetrages der Forderung bedarf aufgrund des grundrechtlichen Justizgewährungsanspruchs der Korrektur, wenn er zu einem Kostenrisiko führt, dass außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrensgegenstands steht (BVerfG 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94).

    2.Die Wertfestsetzung auf der Grundlage von § 6 ZPO in Höhe des Nennbetrags der zu sichernden Forderung (267.657,00 Euro) führt indessen im vorliegenden Fall zu einer verfassungsrechtlich unzumutbaren Erschwerung des Zugangs zu den Arbeitsgerichten und bedarf daher der Korrektur (vgl. zum Nachfolgenden BVerfG 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94, juris, Rn. 15 ff. mwN).

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