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LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 1199/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Betriebserwerber durch einen Arbeitnehmer in Kenntnis seines (noch) bestehenden Widerspruchsrechts; Analoge Anwendung der in § 144 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Regelung für die Ausübung des Anfechtungsrechts auf den ...
- LAG Düsseldorf
.
. - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 10.05.2007 - 1 Ca 185/07
- LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 1199/07
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 614/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06
Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.04.2008 - 7 Sa 1199/07
Dabei muss der zu beurteilende Sachverhalt dem gesetzlich geregelten Sachverhalt gleichen, die möglichen Unterschiede dürfen nicht von einer Art sein, dass eine Übertragung der gesetzlichen Wertung ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.2006, 6 AZR 394/06 = ArbuR 2006, 447 m.w.N.).
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 614/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. April 2008 - 7 Sa 1199/07 - wird zurückgewiesen. - LAG Hessen, 01.10.2013 - 13 Sa 395/13
Widerspruch gegen Betriebsübergang
Eine derartige Disposition kann nicht nur in dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber zu sehen sein (…so BAG vom 09. Dezember 2010, a. a. O.; ähnlich auch die Vorinstanz LAG Düsseldorf vom 30. April 2008 - 7 Sa 1199/07 -, LAGE Nr. 21 zu § 613 a BGB 2002), sondern - sogar erst recht - in dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit dem Erwerber, mit dem vertraglichen Beziehungen dauerhaft auf eine neue Grundlage gestellt wurden. - LAG Hessen, 01.10.2013 - 13 Sa 274/13
Widerspruch gegen Betriebsübergang
Eine derartige Disposition kann nicht nur in dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem Betriebserwerber zu sehen sein (…so BAG vom 09. Dezember 2010, a. a. O.; ähnlich auch die Vorinstanz LAG Düsseldorf vom 30. April 2008 - 7 Sa 1199/07 -, LAGE Nr. 21 zu § 613 a BGB 2002), sondern - sogar erst recht - in dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit dem Erwerber, mit dem vertraglichen Beziehungen dauerhaft auf eine neue Grundlage gestellt wurden.