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LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 4 Sa 1481/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Umfang der Bürgenhaftung nach § 14 A EntG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 14 A EntG
Umfang der Bürgenhaftung nach § 14 A EntG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bürgenhaftung des Unternehmers nach dem Entsendegesetz; Zahlungsklage eines nicht sozialversicherungspflichtigen rumänischen Arbeitnehmers
- LAG Düsseldorf
§ 14 A EntG
Umfang der Bürgenhaftung nach § 14 A EntG - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEntG § 14 S. 2
Bürgenhaftung des Unternehmers nach dem Entsendegesetz; Zahlungsklage eines nicht sozialversicherungspflichtigen rumänischen Arbeitnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 05.11.2009 - 4 Ca 2248/08
- LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 4 Sa 1481/09
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 490/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 4 Sa 1481/09
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichtes ergibt die Auslegung der seitens des Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgelegten Vollmachtsurkunde (Bl. 295 d.A.) bei verständiger Würdigung nach den hierzu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 279/07 - zur Rubrumsberichtigung; BGH NJW-RR 94, 568 zur Auslegung von Prozesshandlungen) ohne Weiteres, dass nicht die unstreitig nicht existierende Firma P., sondern das Unternehmen in der Vollmachtsurkunde gemeint ist, dass das hier in Frage stehende Bauvorhaben, auf dem der Kläger tätig gewesen ist, betrieben hat. - BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93
Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 4 Sa 1481/09
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichtes ergibt die Auslegung der seitens des Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgelegten Vollmachtsurkunde (Bl. 295 d.A.) bei verständiger Würdigung nach den hierzu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BAG vom 28.08.2008 - 2 AZR 279/07 - zur Rubrumsberichtigung; BGH NJW-RR 94, 568 zur Auslegung von Prozesshandlungen) ohne Weiteres, dass nicht die unstreitig nicht existierende Firma P., sondern das Unternehmen in der Vollmachtsurkunde gemeint ist, dass das hier in Frage stehende Bauvorhaben, auf dem der Kläger tätig gewesen ist, betrieben hat. - BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05
Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 4 Sa 1481/09
Es erscheint bereits fraglich, ob das von der Beklagten im Prozess erfolgte Bestreiten mit Nichtwissen nach den Grundsätzen der Entscheidung des BAG vom 02.08.2006 - 10 AZR 688/05 - zulässig ist im Hinblick darauf, dass die Beklagte unstreitig eigene Arbeitnehmer auf diesen Bauvorhaben eingesetzt hat, sodass Vorgänge im eigenen Geschäfts- und Verantwortungsbereich in Frage stehen, die den eigenen Handlungen oder Wahrnehmungen gleichzusetzen sind (…vgl. BAG a.a.O. Rdz. 27).
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 490/10
Haftung nach § 1a AEntG aF - Berechnung des Nettoentgelts
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 2010 - 4 Sa 1481/09 - teilweise aufgehoben.