Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für das Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung im Wege des Beschlussverfahrens
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 3 a; SGB IX § 96 Abs. 8
Beschlussverfahren bei Streit um Reisekosten eines Mitgliedes der Schwerbehindertenvertretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.05.2009 - 8 Ca 8067/08
- LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09
- BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07
Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09
Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen der Auffassung des LAG Nürnberg (Beschluss vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07) angeschlossen, wonach auch der Streit um die Erstattung von Reisekosten, die einem Mitglied der Schwerbehindertenvertretung bei Ausübung seiner Aufgaben entstanden sind, im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu verhandeln sind.Wie so schon das Arbeitsgericht schließt sich auch die erkennende Kammer der Auffassung des LAG Nürnberg (Beschluss vom 22.10.2007, 6 Ta 155/07) an, wonach die Nichterwähnung des § 96 Abs. 8 SGB IX in § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG auf einem Versehen des Gesetzgebers beruht, weshalb die gesetzliche Lücke durch eine entsprechende Anwendung von § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG zu schließen ist.
- LAG Niedersachsen, 07.08.2008 - 7 TaBV 148/07
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09
Davon geht im Übrigen auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Beschluss vom 07.08.2008, 7 TaBV 148/07) aus, welches darauf verweist, dass Ziel des Gesetzgebers gewesen sei, die Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretung im Beschlussverfahren entscheiden zu lassen. - BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.07.2009 - 15 Ta 400/09
Gleiche Rechtsstellung wie Betriebsratsmitglieder müsse auch gleiche prozessuale Rechtsstellung bedeuten, da der materielle Anspruch auch durch die Möglichkeiten seiner prozessualen Durchsetzung - z.B. keine Kosten im Beschlussverfahren - ausgestaltet werde (vgl. insoweit auch BAG vom 21.01.1989 - 1 AZR 465/88 - AP Nr. 1 zu § 25 SchwbG 1986).
- BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2009 - 15 Ta 400/09 - wird zurückgewiesen.