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   LAG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 Ta 377/18   

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https://dejure.org/2018,42710
LAG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 Ta 377/18 (https://dejure.org/2018,42710)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2018 - 4 Ta 377/18 (https://dejure.org/2018,42710)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2018 - 4 Ta 377/18 (https://dejure.org/2018,42710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streitwert; Betriebsrente; Abgrenzung eine oder mehrere wiederkehrende Leistungen; Rückstände

  • IWW

    § 63 Abs. 2 GKG, § ... 63 GKG, §§ 68, 63 GKG, § 5b GKG, § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG, § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 9 Satz 1 ZPO, § 7 BetrAVG, § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GKG, § 268 ZPO, § 42 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 GKG, § 40 GKG, § 68 Abs. 3 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 40, 42 Abs. 1, Abs. 3 GKG
    Streitwert; Betriebsrente; Abgrenzung eine oder mehrere wiederkehrende Leistungen; Rückstände

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 40; GKG § 42 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 3
    Streitwert; Betriebsrente; Abgrenzung eine oder mehrere wiederkehrende Leistungen; Rückstände

  • rechtsportal.de

    GKG § 40; GKG § 42 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 3
    Streitwert einer Klage auf Zahlung von Ruhegeldern für unterschiedliche Zeiträume aufgrund unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 Ta 377/18
    Da Betriebsrentenansprüche gemäß § 7 BetrAVG gegen Insolvenz gesichert sind, scheidet auch ein - im Wege teleologischer Reduktion der Norm denkbarer - Abschlag wegen einer im Vergleich zum Leistungsantrag geringeren Durchsetzungskraft des Urteils aus (BAG 22.09.2015 - 3 AZR 391/13 (A), juris Rn. 6-12).

    Gegenstand des Rechtsstreits ist auch nicht lediglich eine rentenrechtliche Anwartschaft, für deren Feststellung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent vorzunehmen ist (etwa: BAG 22.09.2015 - 3 AZR 391/13 (A), juris Rn. 14-15).

    Dabei ist unerheblich, ob die Ansprüche prozessual im Wege einer Klage auf künftige Leistung oder auf positive oder negative Feststellung der Ansprüche geltend gemacht werden (BAG 22.09.2015 - 3 AZR 391/13 (A), juris Rn 6 ff).

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 197/02

    Streitwert - Rückstände aus wiederkehrenden Leistungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 Ta 377/18
    Die Streitwertbegrenzung für wiederkehrende Leistungen auf den Dreijahresbetrag in § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG gilt gemäß Abs. 3 Satz 1 der Norm in Arbeitsgerichtsverfahren auch dann, wenn zusätzlich oder ausschließlich die bis zur Klageeinreichung angefallenen Rückstände aus diesen wiederkehrenden Leistungen eingeklagt werden (BAG 10.12.2002-3 AZR 197/02 (A), juris).

    Der bei Einreichung der Klage gegebene Streitwert, der gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG für alle wiederkehrenden Leistungen auf höchstens den Dreijahresbetrag begrenzt ist, verändert sich dadurch nicht (BAG 10.12.2002 - 3 AZR 197/02 (A), juris).

    Dies hat zur Folge, dass die Streitwertbegrenzung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG in Arbeitsgerichtsverfahren auch dann gilt, wenn zusätzlich oder ausschließlich die bis zur Klageeinreichung angefallenen Rückstände aus wiederkehrenden Leistungen eingeklagt werden (BAG 10.12.2002 - 3 AZR 197/02 (A), juris).

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 Ta 377/18
    bb.Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen iSv. § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG sind solche, die sich als einheitliche Folgen aus einem Rechtsverhältnis ergeben (st.Rspr. des BGH zu § 268 ZPO, vgl. etwa BGH 19.11.2014 - VIII ZR 79/14, juris Rn. 33 mwN).
  • OVG Bremen, 17.07.2020 - 2 S 183/20

    Streitwert bei Klagen auf höhere Besoldung oder Versorgung (hier:

    Werden in solchen Verfahren ausschließlich Rückstände aus wiederkehrenden Leistungen eingeklagt, ist der Streitwert durch § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG nach oben auf die Höhe des dreifachen Jahresbetrags begrenzt und bestimmt sich nur dann nach der Höhe der Rückstände, wenn diese geringer als der dreifache Jahresbetrag sind (vgl. BAG, Beschl. v. 10.12.2002 - 3 AZR 197/02 (A), juris Rn 5 ff.; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 30.11.2018 - 4 Ta 377/18, juris Rn. 11).
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