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   LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 242/16   

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https://dejure.org/2017,22994
LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 242/16 (https://dejure.org/2017,22994)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2017 - 13 Ta 242/16 (https://dejure.org/2017,22994)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2017 - 13 Ta 242/16 (https://dejure.org/2017,22994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Vollstreckungstitel auch bei nachträglicher Vorlage einer Betriebsvereinbarung; Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag mit unmittelbarer und zwingender Wirkung; Ordnungsgelder in der Zwangsvollstreckung bei teilweise identischen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 890 ZPO
    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Wirksamer Vollstreckungstitel auch bei nachträglicher Vorlage einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 242/16
    Grundsätzlich genügt es für die Bestimmtheit eines Titels zwar nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).

    Grundsätzlich genügt es für die Bestimmtheit eines Titels zwar nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 242/16
    Betriebsvereinbarungen sind jedoch privatrechtliche kollektive Normenverträge (BAG 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - NZA 2007, 825 RN.

    Betriebsvereinbarungen sind privatrechtliche kollektive Normenverträge (BAG 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - NZA 2007, 825 RN 37) und gelten nach § 77 Abs. 4 BetrVG unmittelbar und zwingend.

  • BAG, 02.06.2008 - 3 AZB 24/08

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 242/16
    Auch das Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 85 Abs. 1 ArbGG zählt noch zu den Beschlussverfahren des § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, für die nach § 2 Abs. 2 GKG keine Kosten erhoben werden (BAG 02.06.2008 - 3 AZB 24/08 - AP § 85 ArbGG 1979 Nr. 11 unter RN 10).
  • LAG Düsseldorf, 17.04.2018 - 13 Ta 236/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Titels

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde wies die erkennende Beschwerdekammer mit Beschluss vom 31.03.2017 - 13 Ta 242/16 - zurück.
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