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   LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 71/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17304
LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 71/16 (https://dejure.org/2017,17304)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2017 - 13 Ta 71/16 (https://dejure.org/2017,17304)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2017 - 13 Ta 71/16 (https://dejure.org/2017,17304)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer Betriebsvereinbarung in einen Vollstreckungstitel; Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände als Einwendung gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung

  • Betriebs-Berater

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels bei Einbeziehung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 890 ZPO
    Zwangsvollstreckung, Bestimmtheit, Betriebsvereinbarung, Neuregelung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer Betriebsvereinbarung in einen Vollstreckungstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung einer Betriebsvereinbarung in Vollstreckungstitel genügt dem Bestimmtheitsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 71/16
    Grundsätzlich genügt es für die Bestimmtheit eines Titels zwar nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).

    Grundsätzlich genügt es für die Bestimmtheit eines Titels zwar nicht, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (BGH 07.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 71/16
    Betriebsvereinbarungen sind jedoch privatrechtliche kollektive Normenverträge (BAG 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - NZA 2007, 825 RN.

    Betriebsvereinbarungen sind privatrechtliche kollektive Normenverträge (BAG 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - NZA 2007, 825 RN 37) und gelten nach § 77 Abs. 4 BetrVG unmittelbar und zwingend.

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.03.2017 - 13 Ta 71/16
    Nach der von der Beschwerdekammer geteilten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 - NZA 2012, 1179) kommen als erhebliche Einwendungen in diesem Sinn solche neuen Tatsachen in Betracht, die den Sachverhalt verändert haben, der in der früheren Entscheidung als für die ausgesprochene Rechtsfolge maßgebend angesehen worden ist.

    Nach der von der Beschwerdekammer geteilten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 - NZA 2012, 1179) kommen als erhebliche Einwendungen in diesem Sinn solche neuen Tatsachen in Betracht, die den Sachverhalt verändert haben, der in der früheren Entscheidung als für die ausgesprochene Rechtsfolge maßgebend angesehen worden ist.

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2018 - 13 Ta 236/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Titels

    Soweit die Betriebsparteien Änderungen in der Dienstplanlegende vereinbart haben, liegt darin deshalb auch keine Veränderung derjenigen Umstände, auf denen der gerichtliche Titel beruht, die nach der von der Beschwerdekammer geteilten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2012 - 1 ABR 35/11 - NZA 2012, 1179) gemäß § 767 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO einer Voll-streckung aus diesem entgegenstehen kann (vgl. zu einer solchen Konstellation Beschwerdekammer 31.03.2017 - 13 Ta 71/16 - juris).
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