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   LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12   

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https://dejure.org/2012,42546
LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12 (https://dejure.org/2012,42546)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12 (https://dejure.org/2012,42546)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - 12 Sa 1165/12 (https://dejure.org/2012,42546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Hinterbliebenenrente für nach altem Scheidungsrecht aus überwiegendem Verschulden des Ehemanns geschiedene Ehefrau

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem Scheidungsrecht aus überwiegendem Verschulden des Ehemanns geschiedene Ehefrau

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG; § ... 2 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG; § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG; §§ 243, 268 SGB VI; §§ 26, 65e Versorgungstarifvertrag für Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV-G); §§ 10, 30 Tarifvertrag über zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)
    Hinterbliebenenrente für nach altem Scheidungsrecht aus überwiegendem Verschulden des Ehemanns geschiedene Ehefrau

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem Scheidungsrecht aus überwiegendem Verschulden des Ehemanns geschiedene Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BAG 21.08.2012 - 3 AZR 281/10, juris Rn. 21 m.w.N.; s.a. BGH 14.11.2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 Rn. 59).

    Richtig ist zwar, dass - wie die Beklagte ausführt - die Umstellung des bisherigen Gesamtversorgungssystems des öffentlichen Dienstes auf das neue im ATV-K verankerte Punktmodell höchstrichterlich gebilligt worden ist (vgl. zum Satzungsrecht der VBL BGH 14.11.2007 a.a.O. Rn. 25 f.; s.a. BAG 19.08.2008 - 3 AZR 383/06, NZA 2009, 1275 für eine kirchliche Zusatzversorgungskasse).

    Dies bedeutet aber nicht, dass nicht einzelnen Regelungen gleichwohl gegen den allgemeinen Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen und damit unwirksam sein können (vgl. insoweit für das Satzungsrecht der VBL BGH 14.11.2007 a.a.O. Rn. 128; BGH 29.09.2010 - IV ZR 99/99, EzTöD 710 § 34 Abs. 1 ATV Nr. 1).

    Zudem ist eine Neureglung der Tarifvertragsparteien derzeit nicht absehbar (vgl. zu diesen Aspekten BGH 14.11.2007 a.a.O. Rn. 143, 145, 146).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehen Durchführungsweg abgewickelt, so hat der Arbeitgeber gegebenenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Rn. 49; BAG 22.12.2009 - 3 AZR 136/08, DB 2010, 1074).

    Diese Verpflichtung folgt aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (BAG 07.03.1995 a.a.O. Rn. 48 f.; BAG 22.11.2009 a.a.O. Rn. 20; BAG 07.09.2004 - 3 AZR 550/03, DB 2005, 507 Rn. 42; BAG 19.06.2012 - 3 AZR 408/10, PM).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Diese Verpflichtung folgt aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (BAG 07.03.1995 a.a.O. Rn. 48 f.; BAG 22.11.2009 a.a.O. Rn. 20; BAG 07.09.2004 - 3 AZR 550/03, DB 2005, 507 Rn. 42; BAG 19.06.2012 - 3 AZR 408/10, PM).

    Die unmittelbare Inanspruchnahme ist jedenfalls dann möglich, wenn sich der Anspruch nicht unmittelbar aus dem Leistungsplan der Versorgungskasse ergibt, sondern z.B. erst aus der Verletzung des Gleichheitssatzes (Blomeyer/Rolfs/Otto a.a.O. § 1 Rn. 270; s.a. BAG 07.09.2004 a.a.O. Rn. 43).

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Unabhängig davon sah die Kammer keinen Anlass, in der zweiten Instanz in eine Vorabentscheidung einzutreten, weil sie die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und insoweit keinen Anlass gesehen hätte, die Beschwerde an das Bundesarbeitsgericht zuzulassen (vgl. BGH 29.03.1996 - V ZR 326/94, WM 1996, 864 Rn. 8).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    In einem solchen Fall kommt eine ergänzende richterliche Auslegung des Tarifvertrags nicht in Betracht (BAG 03.11.1999 - 3 AZR 423/97, NZA 1999, 999 Rn. 33).
  • BAG, 24.11.1998 - 3 AZR 423/97

    Versicherungsmißbrauch bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    In einem solchen Fall kommt eine ergänzende richterliche Auslegung des Tarifvertrags nicht in Betracht (BAG 03.11.1999 - 3 AZR 423/97, NZA 1999, 999 Rn. 33).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Wird eine zunächst im Wesentlichen gleichbehandelte Gruppe nachträglich aufgespalten, bedarf es zudem zur Rechtfertigung der Gruppenbildung besonderer, aus dem Zweck der Versorgungsleistungen bestimmbarer Gründe (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 448/09, juris Rn. 24 zum Gleichbehandlungsgrundsatz).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

    Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Richtig ist zwar, dass - wie die Beklagte ausführt - die Umstellung des bisherigen Gesamtversorgungssystems des öffentlichen Dienstes auf das neue im ATV-K verankerte Punktmodell höchstrichterlich gebilligt worden ist (vgl. zum Satzungsrecht der VBL BGH 14.11.2007 a.a.O. Rn. 25 f.; s.a. BAG 19.08.2008 - 3 AZR 383/06, NZA 2009, 1275 für eine kirchliche Zusatzversorgungskasse).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehen Durchführungsweg abgewickelt, so hat der Arbeitgeber gegebenenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Rn. 49; BAG 22.12.2009 - 3 AZR 136/08, DB 2010, 1074).
  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 90/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Ausschluss der Hinterbliebenen vom

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
    Soweit der von der Beklagten angezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2010 (- IV ZR 90/09, VersR 2010, 1168 Rn. 14 ff.) einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch den Ausschluss der Hinterbliebenen von dem Recht auf Beitragserstattung verneint, ist dies mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 198/04

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung eines Sterbegeldes in der VBLS

  • BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04

    Rechtsweg - Versorgungseinrichtung

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 173/81

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Rückzahlungsansprüche gegenüber Erben -

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99

    Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung

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