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LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer …
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
Zwar sollen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden die Vorschriften der §§ 1036 ff ZPO entsprechend gelten, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen ( BAG, Beschluss vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01 , AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG Nr. 70, BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).Da die Position des Einigungsstellenvorsitzenden der des Schiedsrichters im schiedsgerichtlichen Verfahren vergleichbar ist, soll eine entsprechende Geltung der die Ablehnung eines Schiedsrichters regelnden Vorschriften geboten sein ( BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).
- BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52
Rechtsmittel
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
Es ist bereits ausgeführt worden, dass diese Unanfechtbarkeit auch dann anzunehmen ist, wenn der Verweisungsantrag nur hilfsweise gestellt wird (so auch BGH, MdR 1953, 544f). - VGH Hessen, 01.06.1967 - OS V 74/66
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
Der Ansicht, dass bei einem nur hilfsweise gestellten Verweisungsantrag durch anfechtbares Urteil zu entscheiden ist, damit die angestrebte Sachentscheidung ermöglicht wird ( VGH Kassel, NJW 1967, 2174f zur entsprechenden verwaltungsrechtlichen Vorschrift), wird nicht gefolgt. - BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01
Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
Zwar sollen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden die Vorschriften der §§ 1036 ff ZPO entsprechend gelten, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen ( BAG, Beschluss vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01 , AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG Nr. 70, BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).