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   LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08   

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https://dejure.org/2008,36837
LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08 (https://dejure.org/2008,36837)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08 (https://dejure.org/2008,36837)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 2008 - 1 TaBVHa 1/08 (https://dejure.org/2008,36837)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
    Zwar sollen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden die Vorschriften der §§ 1036 ff ZPO entsprechend gelten, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen ( BAG, Beschluss vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01 , AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG Nr. 70, BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).

    Da die Position des Einigungsstellenvorsitzenden der des Schiedsrichters im schiedsgerichtlichen Verfahren vergleichbar ist, soll eine entsprechende Geltung der die Ablehnung eines Schiedsrichters regelnden Vorschriften geboten sein ( BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).

  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 111/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
    Es ist bereits ausgeführt worden, dass diese Unanfechtbarkeit auch dann anzunehmen ist, wenn der Verweisungsantrag nur hilfsweise gestellt wird (so auch BGH, MdR 1953, 544f).
  • VGH Hessen, 01.06.1967 - OS V 74/66
    Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
    Der Ansicht, dass bei einem nur hilfsweise gestellten Verweisungsantrag durch anfechtbares Urteil zu entscheiden ist, damit die angestrebte Sachentscheidung ermöglicht wird ( VGH Kassel, NJW 1967, 2174f zur entsprechenden verwaltungsrechtlichen Vorschrift), wird nicht gefolgt.
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
    Zwar sollen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden die Vorschriften der §§ 1036 ff ZPO entsprechend gelten, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen ( BAG, Beschluss vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01 , AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG Nr. 70, BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).
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