Rechtsprechung
LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08 - (Eva Herman / NDR) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freies Dienstverhältnis bei Beschäftigung als Nachrichtensprecher
- hensche.de
Arbeitnehmer, Nachrichtensprecher, Rundfunk
- Judicialis
KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; BGB § 242; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2 b; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 84 Abs. 1 Satz; ; HGB § 84 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freies Dienstverhältnis bei Beschäftigung als Nachrichtensprecherin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beck-blog (Kurzinformation)
Eva Herman unterliegt gegen den NDR
- wb-law.de (Kurzinformation)
Eva Herman verliert gegen NDR
- spiegel.de (Pressebericht, 01.04.2009)
Eva Herman verliert gegen den NDR
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eva Herman unterliegt auch in zweiter Instanz mit Kündigungsschutzklage gegen den NDR - Herman war freie Mitarbeiterin
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verhandlung in der Sache Frau Eva Herman gegen den NDR
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verhandlung in der Sache Frau Eva Herman gegen den NDR
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verhandlung in der Sache Frau Eva Herman gegen den NDR
- beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Eva Herman selbständig oder Arbeitnehmerin?
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Kündigungsschutzklage von Eva Herman gegen den NDR geht weiter
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Eva Herman - Tagesschausprecher sind keine Arbeitnehmer
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09
Wiedergabe einer im Rahmen einer Pressekonferenz gefallenen Äußerung
LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern
Eva Herman
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
- LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08 - (Eva Herman / NDR)
- BAG, 26.08.2009 - 5 AZN 503/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
§ 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (BAG vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Rundfunk, zitiert nach juris, m.w.N.). - BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87
Revision - Schiedvertrag
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
§ 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (BAG vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Rundfunk, zitiert nach juris, m.w.N.). - BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 419/89
Arbeitsrechtlicher Status eines beim Rundfunk angestellten Sprechers und …
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
Das ist kein ausschließliches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis, sondern ebenfalls im freien Mitarbeiterverhältnis möglich (BAG vom 13.06.1990 - 5 AZR 419/89, zitiert nach juris).
- ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. April 2008 - 1 Ca 424/07 - wird zurückgewiesen. - BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten …
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
Das zeigen die als freie Dienstverträge zu qualifizierenden Beraterverträge von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Ärzten (BAG vom 13.05.1992 - 5 AZR 434/91, zitiert nach juris, m.w.N.). - BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender …
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
Die Tätigkeit eines Fernsehansagers kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses wie auch im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht werden (BAG vom 14.06.1989 - 5 AZR 346/88, zitiert nach juris). - BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"
Auszug aus LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08
Nicht jeder Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig; nicht jeder Sozialversicherungspflichtige ist Arbeitnehmer (BAG vom 29.11.1995 - 5 AZR 422/94, zitiert nach juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
Arbeitnehmereigenschaft - Nachtwache in einem Beheimatungsprojekt für obdachlose …
Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (im Anschluss an LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (vgl. ebenso entsprechend LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).
- BAG, 26.08.2009 - 5 AZN 503/09
Arbeitnehmerstatus
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. April 2009 - 3 Sa 58/08 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17
Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung …
Vielmehr sind die Begriffe des Arbeitnehmers im Sinne des Arbeitsrechts und der steuer- sowie sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gerade nicht identisch (…vgl. BAG, Urt. v. 29.11.1995 - 5 AZR 422/94, juris; BFH, Urteil vom 02.12.1998 - X R 83/96 ,juris; LAG Hamm, Beschl. 04.11.2016 - 2 Ta 226/16, juris; LAG Hamburg, Urt. v. 01.04.2009 - 3 Sa 58/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 28.03.2008 - 8 Ta 50/08, juris und LAG Hamm, Beschl. v. 06.02.2017 - 2 Ta 361/16).