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   LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20   

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https://dejure.org/2021,60411
LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20 (https://dejure.org/2021,60411)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2021 - 2 Sa 58/20 (https://dejure.org/2021,60411)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2021 - 2 Sa 58/20 (https://dejure.org/2021,60411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 15 AGG, § 22 AGG, § 1 AGG, § 3 AGG, § 164 SGB 9 2018
    "Vortrag ins Blaue" zur Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Behauptungen ins Blaue genügen nicht für die Darlegung von Indizien nach § 22 AGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Vortrag ins Blaue" zur Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung

  • rechtsportal.de

    "Vortrag ins Blaue" zur Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den klägerischen Indizienvortrag i.S.d. § 22 AGG; Kausalzusammenhang zwischen Behinderung und benachteiligender Behandlung i.S.d. § 7 Abs. 1 AGG; Prozessuale Unbeachtlichkeit von Mutmaßungen über eine möglicherweise unterbliebene Betriebsratsanhörung (sog. ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Im Einzelnen gelten hierzu nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX die Regelungen des AGG ( BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 17 - noch zu § 81 Abs. 2 SGB IX a. F .).

    Demgegenüber liegt nach § 3 Abs. 2 AGG eine mittelbare Benachteiligung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ( BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 18 ).

    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 20 mwN; BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 19 ).

    Wenn im Streitfall eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat ( BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 20 ).

  • ArbG Hamburg, 02.09.2020 - 28 Ca 142/20
    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. September 2020 - 28 Ca 142/20 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 2. September 2020 - 28 Ca 142/20 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. September 2020 - 28 Ca 142/20 - abzuändern und.

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will ( st. Rechtsprechung des BAG, vgl. nur: BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 - BAG 19.2.2013 - 9 AZR 543/11 - BAG 15.3.2011 - 9 AZR 813/09 -, BAG 26.4.2017 - 10 AZR 275/16 - ).

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält ( BAG 19.2.2013 - 9 AZR 543/11 -, Rz. 14 m.w.N. ).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Aufgrund des auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beibringungsgrundsatzes ist vielmehr ein schlüssiger Tatsachenvortrag erforderlich (BAG 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 46).

    Es gibt insbesondere keinen Grundsatz, wonach diejenige Partei die Darlegungs- und Beweislast trägt, die über die maßgeblichen Informationen verfügt ( BAG 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 47 ).

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Zwar kann es nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz im Sinne des § 22 AGG sein, wenn ein Arbeitgeber bei der Auskunftserteilung Gründe angibt, die im Widerspruch zu seinem sonstigen Verhalten stehen ( BAG 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 48 ), oder wenn ein Arbeitgeber wechselnde Begründungen für die getroffene benachteiligende Maßnahme angibt ( BAG 21.06.2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 49 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2010 - 6 TaBV 10/10

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Die Art und Weise der Kontaktaufnahme zur BA ist im Gesetz nicht vorgegeben, man wird aber zumindest verlangen müssen, dass der BA eine konkrete Stellenbeschreibung oder ein konkretes Anforderungsprofil zur Verfügung gestellt werden ( LAG Rheinland-Pfalz 10.09.2010 - 6 TaBV 10/10 - ; Düwell in LPG-SGB IX § 164 RN. 139 ).
  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es demnach nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( BAG 14.3.2017 - 9 AZR 633/15 -, Rn. 11 ).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt ( BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15 - Rn. 20 mwN; BAG 28.09.2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 19 ).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will ( st. Rechtsprechung des BAG, vgl. nur: BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 - BAG 19.2.2013 - 9 AZR 543/11 - BAG 15.3.2011 - 9 AZR 813/09 -, BAG 26.4.2017 - 10 AZR 275/16 - ).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.07.2021 - 2 Sa 58/20
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden, doch muss die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn sie diese bekämpfen will ( st. Rechtsprechung des BAG, vgl. nur: BAG 19.10.2010 - 6 AZR 118/10 - BAG 19.2.2013 - 9 AZR 543/11 - BAG 15.3.2011 - 9 AZR 813/09 -, BAG 26.4.2017 - 10 AZR 275/16 - ).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast

    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Juli 2021 - 2 Sa 58/20 - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen teilweise aufgehoben.
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