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   LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17   

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https://dejure.org/2017,53168
LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17 (https://dejure.org/2017,53168)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17 (https://dejure.org/2017,53168)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. November 2017 - 6 TaBV 5/17 (https://dejure.org/2017,53168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG, § 130 BGB, § 181 BGB, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Zugang von Zustimmungsverweigerungen beim Arbeitgeber - Versäumung der Wochenfrist - Zustimmungsfiktion

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang von Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats bei der Arbeitgeberin aufgrund Bevollmächtigung der Betriebsratsvorsitzenden als Empfangsvertreterin

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang von Zustimmungsverweigerungen beim Arbeitgeber - Versäumung der Wochenfrist - Zustimmungsfiktion

  • rechtsportal.de

    Zugang von Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats bei der Arbeitgeberin aufgrund Bevollmächtigung der Betriebsratsvorsitzenden als Empfangsvertreterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamburg, 10.12.2015 - 2 TaBV 14/14

    Eingruppierung - einvernehmliche Verlängerung der Wochenfrist für

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    Insoweit sei auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2015 - 2 TaBV 14/14, Seite 23 zu verweisen.

    Ergänzend wird auf die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg zum Punkt "vollständige Information des Betriebsrats" im Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 2 TaBV 14/14 - unter II. 1. a) bb) der Gründe Bezug genommen.

    bb) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 2 TaBV 14/14 - sind die Zustimmungsverweigerungen des Betriebsrats zu den streitgegenständlichen Eingruppierungen der Arbeitgeberin innerhalb der verlängerten Frist zugegangen (hierzu unter aaa).

    Die Rechtsbeschwerde ist mit Blick auf die Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2015 - 2 TaBV 14/14, ergangen im selben Ausgangsverfahren, zuzulassen (§ 92 Abs. 1 iVm § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 173/03

    Vergütung für Verbesserungsvorschlag - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    In einem solchen Fall steht die Geltendmachung des an sich gegebenen Rechts im Widerspruch zu Treu und Glauben (BAG 18.11.2003 - 9 AZR 173/03 - juris Rn 45; BAG 29.09.2010 - 3 AZR 546/08 - juris Rn. 21).

    Es würde gegen Treu und Glauben verstoßen und das Vertrauen im Rechtsverkehr untergraben, wenn es erlaubt wäre, sich nach Belieben mit seinen früheren Erklärungen und seinem früheren Verhalten derart in Widerspruch zu setzen (BAG 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 - juris Rn 33; BAG 18.11.2003 - 9 AZR 173/03 - juris Rn 45).

  • BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    (vgl. BAG 20.06.1978 - 1 ABR 65/75 - juris Rn 24).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    Etwaigen ergänzenden Informationsbedarf hätte der Betriebsrat während der laufenden Stellungnahmefrist nach § 99 Abs. 3 BetrVG geltend machen müssen (vgl. BAG 29.06.2011 - 7 ABR 24/10 - juris Rn. 22f.).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    Vereinbarungen über eine Verlängerung dieser Frist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind möglich (BAG 06.10.2010 - 7 ABR 80/09 - juris Rn 34; Fitting, 28. Aufl., § 99 BetrVG Rn. 266 m.w.N.).
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08

    Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    In einem solchen Fall steht die Geltendmachung des an sich gegebenen Rechts im Widerspruch zu Treu und Glauben (BAG 18.11.2003 - 9 AZR 173/03 - juris Rn 45; BAG 29.09.2010 - 3 AZR 546/08 - juris Rn. 21).
  • BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75

    Angestellter Leiter eines Hotels - Zugang einer Willenserklärung - Buchhalter -

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    Nicht erforderlich ist es, dass dem Dritten, der die schriftliche Erklärung für den Empfänger entgegennimmt, eine besondere Vollmacht oder Ermächtigung erteilt worden (BAG 13.10.1976 - 5 AZR 510/75 - juris Rn. 28).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    Dies setzt voraus, dass der Vertretene das In-Sich-Geschäft durch eine formfreie Erklärung - ggf. durch schlüssiges Verhalten -gegenüber dem Vertreter gestattet hat (BGH 23.02.1979 - V ZR 171/77 - juris Rn 12; vgl. auch Palandt § 181 Rn. 17).
  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04

    Kündigung - Schriftform

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    (1) Grundsätzlich setzt der Zugang einer "verkörperten" Erklärung nach § 130 BGB voraus, dass diese durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (BAG 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 - juris Rn. 18, juris).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17
    Es würde gegen Treu und Glauben verstoßen und das Vertrauen im Rechtsverkehr untergraben, wenn es erlaubt wäre, sich nach Belieben mit seinen früheren Erklärungen und seinem früheren Verhalten derart in Widerspruch zu setzen (BAG 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 - juris Rn 33; BAG 18.11.2003 - 9 AZR 173/03 - juris Rn 45).
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