Rechtsprechung
LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 112 Abs 1 S 3 BetrVG, § 613a Abs 6 BGB
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang und Anspruch auf Sozialplanabfindung - IWW
§ 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG, § ... 5 BetrVG, § 111 BetrVG, § 613a BGB, § 21 a BetrVG, § 613 a Abs. 1 S. 2 BGB, § 613 a BGB, § 21 b BetrVG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b, Abs. 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, Abs. 2, § 520 Abs. 1, Abs. 3, § 522 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 613 a Abs. 6 BGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 613 a Abs. 5 BGB, § 112 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 BetrVG, § 242 BGB, § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3; BGB § 613a Abs. 6
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang und Anspruch auf Sozialplanabfindung - rechtsportal.de
Zeitliche und inhaltliche Reichweite der Geltung der normativen Regelungen eines Sozialplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitliche und inhaltliche Reichweite der Geltung der normativen Regelungen eines Sozialplans
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18
- LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
- BAG, 18.06.2020 - 1 AZR 725/19
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04
Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage
Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
Regelungen in Sozialplänen können in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (vgl. BAG, Urteil vom 28, Juni 2005, 1 AZR 213/04, Rn 18, juris).Hierin liege eine fehlerhafte Anwendung der BAG-Rechtsprechung (Hinweis auf das Urteil des BAG vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04).
So können - ua. - Regelungen in Sozialplänen in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 -, Rn. 18, juris) und - beispielsweise durch die Regelung von Wiedereinstellungsansprüchen - Arbeitnehmern zu einem Zeitpunkt Ansprüche verschaffen, zu dem sie dem Betrieb nicht mehr angehören (vgl. BAG…, Urteil vom 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 -, Rn. 27, juris).
- BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11
Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
So können - ua. - Regelungen in Sozialplänen in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (vgl. BAG…, Urteil vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 -, Rn. 18, juris) und - beispielsweise durch die Regelung von Wiedereinstellungsansprüchen - Arbeitnehmern zu einem Zeitpunkt Ansprüche verschaffen, zu dem sie dem Betrieb nicht mehr angehören (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 -, Rn. 27, juris).Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass sich der Regelungsgegenstand auf den Betrieb und auf die Interessen der vom Betriebsrat zum Zeitpunkt des Abschlusses vertretenen Arbeitnehmer bezieht (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 -, Rn. 27, juris).
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat
Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
Sie stünden vielmehr völlig außerhalb jeglicher Betriebsgemeinschaft im betrieblichen "Nirwana" (Hinweis auf BAG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12).Ob der Betriebsrat zu diesem Zeitpunkt im Rahmen eines Restmandats nach § 21 b BetrVG für den Kläger und die weiteren "Widersprechenden" zuständig war, weil die "Widersprechenden" einen abgespaltenen Betriebsteil bildeten (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12, Rn. 37, juris), oder ob sich die Arbeitsverhältnisse der "Widersprechenden" in einem "betrieblichen Nirwana" befanden, kann dahingestellt bleiben.
- ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18
Sozialplanabfindungsanspruch - Widerspruch bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2019 - Az. 9 Ca 435/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg (Aktenzeichen 9 Ca 435/18) vom 9. April 2019 abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …
Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
Der Kläger hat durch den Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB zugleich sein aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG resultierendes Grundrecht ausgeübt, das für abhängig Beschäftigte die Vertragsfreiheit gerade im Bereich beruflicher Betätigung garantiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09, BVerfGE 128, 157-193, Rn. 70; siehe auch KR/Treber BGB § 613a Rn 70). - BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01
Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
aa) Sozialpläne, denen nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung zukommt, sind "Betriebsvereinbarungen besonderer Art" (BAG, Urteil vom 12. November 2002 - 1 AZR 632/01, Rn. 19, juris). - BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19
Dass nach dem Betriebsübergang (auch) die P. GmbH als Erwerberin an den normativ fortgeltenden Sozialplan gebunden war (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13, BAGE 151, 302-316, Rn. 47), steht einer Leistungspflicht der Beklagten nicht entgegen.
- LAG Hamburg, 13.05.2020 - 7 Sa 146/19
Betriebsübergang - Sozialplanabfindung - Betriebszugehörigkeit - normative …
Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen der Sechsten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg an (Urteil vom 4. September 2019 - 6 Sa 19/19 -). - LAG Hamburg, 22.06.2020 - 5 Sa 44/19
Geltungsreichweite eines Sozialplans; Auslegung des normativen Teils eines …
Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage den überzeugenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 04. September 2019 - 6 Sa 19/19 - an und macht sie sich wie folgt zu eigen: Der Arbeitsplatzverlust des Klägers fällt in den Geltungsbereich des Sozialplans und löst den dort geregelten Abfindungsanspruch aus. - LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang - Anspruch auf …
Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen der Sechsten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg an (Urteil vom 4. September 2019 - 6 Sa 19/19 -). - LAG Hamburg, 05.02.2020 - 7 Sa 89/19
Betriebsübergang - Sozialplanabfindung - Betriebszugehörigkeit - normative …
Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen der Sechsten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg an (Urteil vom 4. September 2019 - 6 Sa 19/19 -). - LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
Geltungsreichweite eines Sozialplans Sozialplangeltung bei betriebsbedingter …
Ergänzend und mit Blick auf das Berufungsvorbringen der Parteien schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung weitgehend den Ausführungen der 6. Kammer und der 7. Kammer des LAG Hamburg in den Urteilen vom 04.09.2019 ( 6 Sa 19/19 bzw. 7 Sa 23/19) an.