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   LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19   

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https://dejure.org/2019,50984
LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19 (https://dejure.org/2019,50984)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2019 - 7 Sa 23/19 (https://dejure.org/2019,50984)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2019 - 7 Sa 23/19 (https://dejure.org/2019,50984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 613a Abs 1 BGB, § 613a Abs 6 BGB, § 112 Abs 1 BetrVG
    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang - Anspruch auf Sozialplanabfindung bei fehlender Betriebszugehörigkeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang - Sozialplanabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    Ein Sozialplan kann einem Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang, dem er widersprochen hat, einen Abfindungsanspruch verschaffen, auch wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Zugangs der betriebsbedingten Kündigung nicht mehr dem Betrieb angehört, für den der Sozialplan abgeschlossen ist, und die Arbeitgeberin nicht mehr Inhaberin dieses Betriebs ist.(Rn.127) Regelungen in Sozialplänen können in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2005, 1 AZR 213/04, Rn 18, juris).(Rn.129) Auch in Bezug auf die Arbeitgeberin ist allein maßgeblich, ob die Regelungen des Sozialplans durch die Änderung der tatsächlichen Gegebenheiten gegenstandslos geworden sind oder ob sie ihren Regelungsgegenstand nach wie vor behalten haben.(Rn.131).

    Hierin liege eine fehlerhafte Anwendung der BAG-Rechtsprechung (Hinweis auf das Urteil des BAG vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 -).

    So können - ua. - Regelungen in Sozialplänen in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 -, Rn. 18, juris) und - beispielsweise durch die Regelung von Wiedereinstellungsansprüchen - Arbeitnehmern zu einem Zeitpunkt Ansprüche verschaffen, zu dem sie dem Betrieb nicht mehr angehören (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    So können - ua. - Regelungen in Sozialplänen in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 -, Rn. 18, juris) und - beispielsweise durch die Regelung von Wiedereinstellungsansprüchen - Arbeitnehmern zu einem Zeitpunkt Ansprüche verschaffen, zu dem sie dem Betrieb nicht mehr angehören (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 -, Rn. 27, juris).

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass sich der Regelungsgegenstand auf den Betrieb und auf die Interessen der vom Betriebsrat zum Zeitpunkt des Abschlusses vertretenen Arbeitnehmer bezieht (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 2013 - 7 AZR 523/11 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    Sie stünden vielmehr völlig außerhalb jeglicher Betriebsgemeinschaft im betrieblichen "Nirwana" (Hinweis auf BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 -).

    Ob der Betriebsrat zu diesem Zeitpunkt im Rahmen eines Restmandats nach § 21 b BetrVG für den Kläger und die weiteren "Widersprechenden" zuständig war, weil die "Widersprechenden" einen abgespaltenen Betriebsteil bildeten (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 1005/12 -, Rn. 37, juris), oder ob sich die Arbeitsverhältnisse der "Widersprechenden" in einem "betrieblichen Nirwana" befanden, kann dahingestellt bleiben.

  • ArbG Hamburg, 13.03.2019 - 17 Ca 447/18
    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. März 2019 - 17 Ca 447/18 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. März 2019 - 17 Ca 447/18 - teilweise abzuändern und die auf weitergehende tarifliche Vergütungsansprüche für den Monat Juli 2018 (Klagantrag zu 3.) sowie auf Zahlung einer Sozialplanabfindung in Höhe von 80.570,22 ? brutto (Klagantrag zu 8.) gerichtete Klage abzuweisen.

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    Soweit die Beklagte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2000 - 4 AZR 688/99 - verweist, folgt daraus nichts Anderes.

    Auf den Zeitpunkt der Beitragszahlung für den ersten Monat stellt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2000 - 4 AZR 688/99 - gerade nicht ab.

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    Der Kläger hat durch den Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB zugleich sein aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG resultierendes Grundrecht ausgeübt, das für abhängig Beschäftigte die Vertragsfreiheit gerade im Bereich beruflicher Betätigung garantiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -, BVerfGE 128, 157-193, Rn. 70; siehe auch KR/Treber, 12. Aufl., BGB § 613a Rn 70).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    Dass nach dem Betriebsübergang (auch) die P. I. GmbH als Erwerberin an den normativ fortgeltenden Sozialplan gebunden war (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 -, BAGE 151, 302-316, Rn. 47), steht einer Leistungspflicht der Beklagten nicht entgegen.
  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang und Anspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen der Sechsten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg an (Urteil vom 4. September 2019 - 6 Sa 19/19 -).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19
    (1) Sozialpläne, denen nach § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Wirkung einer Betriebsvereinbarung zukommt, sind "Betriebsvereinbarungen besonderer Art" (BAG, Urteil vom 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 -, Rn. 19, juris).
  • LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19

    Geltungsreichweite eines Sozialplans Sozialplangeltung bei betriebsbedingter

    Ergänzend und mit Blick auf das Berufungsvorbringen der Parteien schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung weitgehend den Ausführungen der 6. Kammer und der 7. Kammer des LAG Hamburg in den Urteilen vom 04.09.2019 ( 6 Sa 19/19 bzw. 7 Sa 23/19) an.
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