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   LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20   

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https://dejure.org/2020,33663
LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20 (https://dejure.org/2020,33663)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2020 - 7 Sa 23/20 (https://dejure.org/2020,33663)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2020 - 7 Sa 23/20 (https://dejure.org/2020,33663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    Nachtzuschlag - Zuschlagshöhe - Gleichbehandlung - Nachtarbeit - Nachschichtarbeit - Differenzierung - Süßwarenindustrie

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Weiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien Grundrechtsausübung und Gleichheitssatz Unterschiedliche tarifliche Zuschläge bei der Nachtarbeit Sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Zuschlagshöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien; Grundrechtsausübung und Gleichheitssatz; Unterschiedliche tarifliche Zuschläge bei der Nachtarbeit; Sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Zuschlagshöhe; Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 7 Sa 5/20 v. ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
    Der Arbeitgeber könnte - unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - frei wählen, ob er den Anspruch des Arbeitnehmers durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder auch durch eine Kombination von beidem erfüllt (vgl. bei fehlender tariflicher Ausgleichsregelung BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 -, BAGE 153, 378-396, Rn. 20).

    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (vgl. BAG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 -, BAGE 153, 378-396, Rn. 15).

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 942/12

    Tarifvertrag - Tariflücke - Schließung einer unbewussten Tariflücke

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
    Eine tarifvertragliche Lücke ist in der Weise auszufüllen, dass die Grundzüge und Systematik des konkreten Vertrages "zu Ende gedacht" werden (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 -, Rn. 22, juris).

    Eine Lückenschließung im Wege der ergänzenden Tarifauslegung hat zu unterbleiben, wenn unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 -, Rn. 19, juris).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht (BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 28, juris).

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 07. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 -, - 2 BvR 1981/06 -, - 2 BvR 288/07 -, Rn. 76, juris; BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 31, juris).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 10 AZR 736/12 -, Rn. 14, 15, juris).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 -, Rn. 44, juris).
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
    Die Schutzfunktion der Grundrechte verpflichtet die Arbeitsgerichte jedoch, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, mit der Art. 3 GG verletzt wird (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 22, juris).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 07. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 -, - 2 BvR 1981/06 -, - 2 BvR 288/07 -, Rn. 76, juris; BAG, Urteil vom 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 -, Rn. 31, juris).
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