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   LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12   

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https://dejure.org/2012,53577
LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12 (https://dejure.org/2012,53577)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12 (https://dejure.org/2012,53577)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 2 TaBV 4/12 (https://dejure.org/2012,53577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 13b AÜG, § 87 Abs 1 Nr 8 BetrVG, § 98 Abs 1 S 2 ArbGG
    Unterschiedliche Kantinenpreise für Leiharbeitnehmer und Stammmitarbeiter - Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12
    Eine Kantine ist eine Sozialeinrichtung i. S. des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG und die Festsetzung von Kantinenpreisen ist eine Frage der Ausgestaltung dieser Sozialeinrichtung und deshalb mitbestimmungspflichtig (BAG vom 11.7.2000 - 1 AZR 551/99; Fitting, BetrVG, 26. Aufl., § 87 Rn. 364 m.w.N.; Richardi, BetrVG, 13. Aufl., § 87 Rn. 640).

    Denn die für die Kantine aufzuwendenden Mittel bestimmt der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei (ständige Rechtsprechung des BAG zum sog. Dotierungsrahmen, s. BAG vom 11.7.2000, aaO; BAG vom 12.6.1975, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAG vom 26.4.1988, AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).

  • LAG Hessen, 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12
    Offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist die Einigungsstelle dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort und ohne weiteres erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt infrage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (s. statt vieler: LAG Schleswig-Holstein vom 19.12.2006, 6 TaBV 14/06; LAG Hamm vom 11.2.2008, 10 TaBV 111/07; LAG Hessen vom 20.5.2008, 4 TaBV 97/08; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (-Koch), 11. Aufl., § 98 ArbGG, Rn. 3 m.w.N.; Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl., § 98 Rn. 2 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 6 TaBV 14/06

    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle beim betrieblichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12
    Offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist die Einigungsstelle dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort und ohne weiteres erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt infrage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (s. statt vieler: LAG Schleswig-Holstein vom 19.12.2006, 6 TaBV 14/06; LAG Hamm vom 11.2.2008, 10 TaBV 111/07; LAG Hessen vom 20.5.2008, 4 TaBV 97/08; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (-Koch), 11. Aufl., § 98 ArbGG, Rn. 3 m.w.N.; Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl., § 98 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12
    Andererseits folgt daraus nicht, dass das Entleiherunternehmen etwa verpflichtet wäre, Essenszuschüsse, die es unmittelbar an seine Stammarbeitnehmer auszahlt, nunmehr auch den Leiharbeitnehmern zu gewähren (so auch Fitting, aaO, § 87 Rn. 353; Forst, AuR 2012, S. 97, 100; Kock, aaO, S. 325; Lembke, NZA 2011, S. 319ff.; Lembke, DB 2011, S. 414, 418).
  • BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12
    Daraus ergibt sich aber auch, dass eine unterschiedliche Kantinenpreisgestaltung hinsichtlich von Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmern gesetzwidrig ist (so auch: Kock, DB 2012, S. 323, 325; Grüneberg, AiB 2012, S. 176, 177; Ulber, AiB 2012, S. 7, 11; insoweit wohl auch: Vielmeier, NZA 2012, S. 535, 538).
  • LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07

    Einigungsstellenbesetzung; ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss; offensichtliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12
    Offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist die Einigungsstelle dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort und ohne weiteres erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt infrage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (s. statt vieler: LAG Schleswig-Holstein vom 19.12.2006, 6 TaBV 14/06; LAG Hamm vom 11.2.2008, 10 TaBV 111/07; LAG Hessen vom 20.5.2008, 4 TaBV 97/08; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (-Koch), 11. Aufl., § 98 ArbGG, Rn. 3 m.w.N.; Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl., § 98 Rn. 2 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 09.09.2016 - 10 Sa 474/16

    § 13b AÜG ist als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB anzusehen. Gewährt der

    Mangels gegenständlicher Einrichtung sind deshalb Essenszuschüsse nicht von dem Begriff der Gemeinschaftseinrichtung gedeckt (vgl. LAG Hamburg 7. Juni 2012 - 2 TaBV 4/12 - Rn. 36, Juris; Lembke NZA 2011, 319, 324: Thüsing/Kock AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 18; BeckOK/ders Stand: 01.06.2016 § 13b Rn. 7.2; Lembke in Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 13b Rn. 27; Forst AuR 2012, 97, 100; Hk-ArbR/Lorenz 3. Aufl. § 13b AÜG Rn. 2).
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