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   LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12   

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https://dejure.org/2012,49671
LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,49671)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,49671)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2012 - 2 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,49671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 27 Abs 1 S 5 BetrVG, § 38 Abs 2 S 1 BetrVG, § 75 BetrVG
    Sachgrundlose Abberufung aus der Freistellung und Minderheitenschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abberufung eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundlose Abberufung aus der Freistellung?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Abberufung aus der Freistellung muss nicht begründet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91

    Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    Diese Privilegierung der im Wege der Verhältniswahl Gewählten erklärt sich nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vom Gesetz bezweckten Minderheitenschutz, der mit der Verhältniswahl verbunden ist (BAG vom 29. April 1992, 7 ABR 74/91).

    Einer solchen Umgehung des Verhältniswahlrechts mit dem ihm innewohnenden Minderheitenschutz will das Gesetz vorbeugen, indem es im Falle der Verhältniswahl die Abberufung des Gewählten an ein hohes Quorum von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bindet (vgl. BT-Drucksache 11/2503, S. 33; BAG vom 29. April 1992, a.a.O.; Wlotzke u.a., BetrVG, 4. Aufl., § 38 Rn. 32; Wiese u.a., a.a.O., § 38 Rn. 68).

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    Das BAG hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gelangten Betriebsratsmitglieds grundsätzlich das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen ist, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG vom 20. April 2005, 7 ABR 44/04; BAG vom 25. April 2001, 7 ABR 26/00; Wlotzke u.a., a.a.O., § 38 Rn. 34; Löwisch/Kaiser, BetrVG, 6. Aufl., § 38 Rn. 24 ).
  • LAG Hessen, 04.03.1993 - 12 TaBV 142/92

    Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    a) Die Abberufung eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung ist nach allgemeiner Auffassung jederzeit möglich (s. nur Fitting u.a., BetrVG, 26. Aufl., § 38 Rn. 71; Däubler u.a., BetrVG, 13. Aufl., § 38 Rn. 56; Wiese u.a., GK-BetrVG, 9. Aufl., § 38 Rn. 68; LAG Hessen vom 4. März 1993, 12 TaBV 142/92).
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    Bei Erschöpfung der Liste ist das zu ersatzweise freizustellende Mitglied im Wege der Mehrheitswahl zu wählen (BAG vom 28. Oktober 1992, 7 ABR 2/92; Löwisch/Kaiser, a.a.O.).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    Das BAG hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gelangten Betriebsratsmitglieds grundsätzlich das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen ist, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG vom 20. April 2005, 7 ABR 44/04; BAG vom 25. April 2001, 7 ABR 26/00; Wlotzke u.a., a.a.O., § 38 Rn. 34; Löwisch/Kaiser, BetrVG, 6. Aufl., § 38 Rn. 24 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    Zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf er sich verschiedener, insbesondere der systematischen und der teleologischen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (BVerfG vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 -, - 1 BvL 14/72 - BVerfGE 35, 263, zu C III 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 10.04.1975 - 14 TaBV 137/74
    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    Das abberufene Betriebsratsmitglied - hier der Beteiligte zu 1. - ist hinsichtlich eines Beschlussverfahrens auf gerichtliche Nachprüfung des Abberufungsbeschlusses auch antragsbefugt (LAG Düsseldorf vom 10. April 1975, 14 TaBV 137/74).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12
    Zwar ist grundsätzlich eine Auslegung einer Norm entgegen dem Wortlaut nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn andere Indizien deutlich belegen, dass ihr Sinn im Text unzureichend Ausdruck gefunden hat (BVerfG vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - BVerfGE 97, 186).
  • LAG Hessen, 23.11.2020 - 16 TaBV 79/20

    1. Die Abberufung eines Mitglieds des Betriebsausschusses bedarf (allein) der

    Wie die Kammer bereits in dem einstweiligen Verfügungsverfahren der Antragstellerin am 3. Februar 2020 -16 TaBVGa 189/19- entschieden hat, besteht für sie keine Begründungspflicht (LAG Hamburg 7. August 2012 -2 TaBV 2/12- Rn. 31).
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