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   LAG Hamburg, 09.02.2017 - 4 TaBVGa 2/16   

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https://dejure.org/2017,5806
LAG Hamburg, 09.02.2017 - 4 TaBVGa 2/16 (https://dejure.org/2017,5806)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2017 - 4 TaBVGa 2/16 (https://dejure.org/2017,5806)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 4 TaBVGa 2/16 (https://dejure.org/2017,5806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2
    Gegenstandswert - Zutritt zum Betrieb für Betriebsratsarbeit

  • rechtsportal.de

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2
    Gegenstandswert eines Antrags auf Zutritt eines Betriebsratsmitglieds zum Betrieb zwecks Ausübung des Betriebsratsmandats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - Zutrittsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.02.2017 - 4 TaBVGa 2/16
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass auch die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes im Vordergrund der Bewertung stehen muss (vgl. LArbG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14, m.w.N.).

    Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, Kosten zu begrenzen (vgl. LArbG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14; und LArbG Hamburg Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, Rn. 14, Juris).

  • LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09

    Gegenstandswert - Mitbestimmungsrecht - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.02.2017 - 4 TaBVGa 2/16
    Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, Kosten zu begrenzen (vgl. LArbG Hamm Beschluss vom 23. März 2009 - 10 Ta 83/09 - LAGE § 23 RVG Nr. 14; und LArbG Hamburg Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, Rn. 14, Juris).
  • LAG Hamm, 20.09.2006 - 10 Ta 474/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung auf Zutritt zum

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.02.2017 - 4 TaBVGa 2/16
    Bei der vom Betriebsrat begehrten Unterlassung handelt es sich um eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (vgl. auch LArbG Hamm Beschluss vom 20. September 2006 - 10 Ta 474/06 - Rn. 10, Juris).
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