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   LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21   

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LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21 (https://dejure.org/2021,61648)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2021 - 9 Sa 39/21 (https://dejure.org/2021,61648)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2021 - 9 Sa 39/21 (https://dejure.org/2021,61648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 611 BGB, § 611a BGB, § 387 BGB, § 4 Abs 1 TVG, § 4 Abs 3 TVG
    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Verrichtung von Arbeit in einem anderen Staat i.S.d. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 ROM I-VO; Weitergeltung des Tarifvertrags bei vorübergehender Auslandsentsendung im Falle beiderseitiger Tarifgebundenheit; Anspruch auf tarifliche Bruttovergütung bei ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorübergehende Verrichtung von Arbeit in einem anderen Staat i.S.d. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 ROM I-VO; Weitergeltung des Tarifvertrags bei vorübergehender Auslandsentsendung im Falle beiderseitiger Tarifgebundenheit; Anspruch auf tarifliche Bruttovergütung bei ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Ob ein Arbeitsvertrag abweichende günstigere Regelungen gegenüber dem Tarifvertrag enthält, ergibt ein Vergleich zwischen der tarifvertraglichen und der arbeitsvertraglichen Regelung (sog. Günstigkeitsvergleich) (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27, juris).

    (i) Zu vergleichen sind dabei die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen (sog. Sachgruppenvergleich , BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 , juris .) .

    Ein Gesamtvergleich wäre mangels einheitlicher Vergleichsmaßstäbe praktisch kaum durchführbar (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28, juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29, juris).

    Ist die einzelvertragliche Regelung bei objektiver Betrachtung gleich oder gleichwertig (sog. neutrale Regelung), ist sie nicht günstiger iSv. § 4 Abs. 3 TVG (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 30).

    Der Günstigkeitsvergleich ist erstmals in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem die normativ geltende tarifvertragliche Regelung mit der abweichenden vertraglichen Regelung kollidiert (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31, juris.

    Nach dem in § 4 TVG zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen gebührt den normativ geltenden Tarifverträgen Vorrang vor dem individuell vereinbarten Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32).

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN., juris).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte (BAG, Urteil vom 14. November 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39, juris).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind (BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43, juris).

  • ArbG Hamburg, 27.04.2021 - 24 Ca 28/21
    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2021 - 24 Ca 28/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2021 - 24 Ca 28/21 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 27. April 2021 - 24 Ca 28/21 - der Klage überwiegend stattgegeben und die Widerklage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2021 - 24 Ca 28/21 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. April 2021 - 24 Ca 28/21 - abzuändern soweit es die Klage abgewiesen hat, und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 3.063,00 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Januar 2018 zu zahlen.

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht (BAG, Urteil vom 03. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44, juris).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (BAG, Urteil vom 03. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45, juris).

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Es wird zwar vertreten, dass § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar ist mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt ist (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 23).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    sowie 5 S.2, sowie Ziffer 7 Abs. 1 und 2 des Musterentsendungsvertrages (Anlage 2 zur KBV) für unwirksam erachtet und des Weiteren die Konzernbetriebsvereinbarung über Auslandsentsendungen vom 27.03.2009 mit allen Anlagen und Protokollnotizen im Übrigen für wirksam erachtet (LAG München, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -, juris).

    (2) Entgegen der Sichtweise des Klägers hat der Beschluss des LAG München vom 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -, der die Unwirksamkeit der kollektivrechtlichen Regelungen zum Hypotax-Verfahren feststellt, keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Regelung in Ziffer 7 Abs. 1 und 2 des Entsendungsvertrages.

  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 7 Sa 10/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungsgründen der Urteile der Zweiten Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 29. September 2021 - 2 Sa 8/21 - sowie der Siebenten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 - 7 Sa 10/21 - in (mit denselben Prozessbevollmächtigten des vorliegenden Verfahrens) die Beklagte betreffenden Parallelverfahren an.
  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 2 Sa 8/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Die Kammer schließt sich insoweit den Entscheidungsgründen der Urteile der Zweiten Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 29. September 2021 - 2 Sa 8/21 - sowie der Siebenten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. September 2021 - 7 Sa 10/21 - in (mit denselben Prozessbevollmächtigten des vorliegenden Verfahrens) die Beklagte betreffenden Parallelverfahren an.
  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Soweit die Beklagte zur Begründung ihrer Sichtweise maßgeblich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 1998 - 6 AZR 475/96 - abstellt, betraf diese einen ganz anderen, nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus LAG Hamburg, 10.11.2021 - 9 Sa 39/21
    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. November 2021 - 9 Sa 39/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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