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   LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11   

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LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11 (https://dejure.org/2011,11455)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2011 - 5 Sa 1/11 (https://dejure.org/2011,11455)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 5 Sa 1/11 (https://dejure.org/2011,11455)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung eines ausländischen Arbeitgebers - Anwendbarkeit des KSchG - Weiterbeschäftigung in einem ausländischen Betrieb

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 23 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung eines ausländischen Arbeitgebers - Anwendbarkeit des KSchG - Weiterbeschäftigung in einem ausländischen Betrieb

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung liegt vor bei sozialer Rechtfertigung der Kündigung i.R.e. Betriebsstilllegung; Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung inländischer Betriebe und ausschließliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in ausländischem Betrieb

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendbarkeitsbereich Ausland

  • unalex.eu

    Art. Rom I-VO

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung inländischer Betriebe und ausschließliche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in ausländischem Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländischer Betrieb und deutscher Kündigungsschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz - nur in Deutschland!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Kündigung ist selbst dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer in einem ausländischen Betrieb seines Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden könnte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gilt der Kündigungsschutz nur für deutsche Niederlassungen?

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kündigungsschutzgesetz nur auf deutsche Betriebe anwendbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anwendbar (BAG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - AP Nr. 45 zu § 23 KSchG 1969, Rn. 12 ff.; BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969, Rn. 21 ff.; ebenso Dörner in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, § 1 KSchG, Rn. 54; Kiel in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 23 KSchG, Rn. 2).

    Zudem stelle das Kündigungsschutzgesetz an verschiedenen Stellen Bezüge zum Betriebsverfassungs- und den Personalvertretungsgesetzen her, was eine Anbindung an das Betriebsverfassungsrecht wie auch das Personalvertretungsrecht und deren Anwendungsbereiche zum Ausdruck bringe (BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969, Rn. 24).

    Mangels entgegenstehender Hinweise für eine unterschiedliche Bedeutung des Betriebsbegriffs in den einzelnen Vorschriften ist davon auszugehen, dass der Begriff im gesamten Kündigungsschutzgesetz einheitlich gebraucht wird (BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969, Rn. 16).

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06

    Mitberücksichtigung von in einem Unternehmen im Ausland arbeitenden Mitarbeitern

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Der deutsche Gesetzgeber kann einem ausländischen Unternehmen schwerlich arbeitsrechtliche Maßnahmen auferlegen, die sich aus dem nationalen Kündigungsschutzrecht ergeben (so LAG Hannover, Urteil vom 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 - juris, Rn. 40).

    Eine Weiterbeschäftigungspflicht könnte gegebenenfalls auch zu dem Widerspruch führen, dass eine Kündigung nach deutschem Recht unwirksam wäre, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen im Ausland jedoch aufgrund des Rechts des ausländischen Staates nicht durchsetzbar wäre (so auch LAG Hannover, Urteil vom 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 - juris, Rn. 40).

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Erste Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nur auf in Deutschland gelegene Betriebe anwendbar (BAG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - AP Nr. 45 zu § 23 KSchG 1969, Rn. 12 ff.; BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969, Rn. 21 ff.; ebenso Dörner in: Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Aufl. 2007, § 1 KSchG, Rn. 54; Kiel in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 23 KSchG, Rn. 2).

    Daher sind in Konsequenz der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch nur Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in im Inland gelegenen Betrieben des Unternehmens zu berücksichtigen (in die Richtung wohl auch bereits BAG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 883/07 - AP Nr. 45 zu § 23 KSchG 1969, Rn. 16).

  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 64/97

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Die Rechtsetzungsbefugnis des deutschen Gesetzgebers ist daher grundsätzlich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt (BAG, Urteil vom 09.10.1997 - 2 AZR 64/97 - AP Nr. 16 zu § 23 KSchG 1969 unter II 2 a der Gründe).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG, Urteil vom 05.06.2008 - 2 AZR 107/07 - AP Nr. 178 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Rn. 17).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Erst dann muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 650/05 - AP Nr. 164 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Rn. 21).
  • LAG Nürnberg, 04.11.2008 - 6 Sa 225/08

    Kündigung - Verbrauch des Kündigungsgrundes - anderweitige Einsatzmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Die abgestufte Darlegungslast soll ermöglichen, konkret auf den jeweils vorgetragenen Sachverhalt des Prozessgegners einzugehen (LAG Nürnberg, Urteil vom 04.11.2008 - 6 Sa 225/08 - juris, Rn. 50).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Die Pflicht zur Berücksichtigung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht jedoch auch, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist oder dieser untätig geworden ist (BAG, Urteil vom 23.11.2004 - 2 AZR 24/04 - AP Nr. 132 zu § 1 KSchG 1969 unter B III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Diese unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG, Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 - juris, Rn. 13).
  • ArbG Frankfurt/Main, 21.08.2002 - 2 Ca 1502/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung nur im Inland

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2011 - 5 Sa 1/11
    Mangels Rechtgrundlage kann der deutsche Gesetzgeber aber einem ausländischen Unternehmen schwerlich arbeitsrechtliche Maßnahmen auferlegen, die sich aus dem nationalen Kündigungsschutzrecht ergeben (ArbG Frankfurt, Urteil vom 21.08.2002 - 2 Ca 1502/02 - juris, Rn. 16).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Als "Betrieb" iSv. § 1 KSchG seien nur die in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen organisatorischen Einheiten bzw. Teile eines Unternehmens anzusehen (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 5. Mai 2011 - 5 Sa 219/11 - und - 5 Sa 220/11 -; LAG Hamburg 11. Mai 2011 - 5 Sa 1/11 -; Bader/Bram/Bram § 1 KSchG Rn. 305; Hoffmann-Remy/Zaumseil DB 2012, 1624; Horcher FA 2010, 43, 44; aA LAG Hamburg 22. März 2011 - 1 Sa 2/11 -; SES/Schwarze § 1 Rn. 315; Gravenhorst jurisPR-ArbR 41/2012 Anm. 4; Deinert JbArbR Bd. 50 S. 77, 96; mit Einschränkungen auch HWK/Quecke 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 277; Wisskirchen DB 2007, 340, 345 f.) .
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 808/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Als "Betrieb" iSv. § 1 KSchG seien nur die in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen organisatorischen Einheiten bzw. Teile eines Unternehmens anzusehen (im Ergebnis ebenso LAG Berlin-Brandenburg 5. Mai 2011 - 5 Sa 219/11 - und - 5 Sa 220/11 -; LAG Hamburg 11. Mai 2011 - 5 Sa 1/11 -; Bader/Bram/Bram § 1 KSchG Rn. 305; Hoffmann-Remy/Zaumseil DB 2012, 1624; Horcher FA 2010, 43, 44; aA LAG Hamburg 22. März 2011 - 1 Sa 2/11 -; SES/Schwarze § 1 Rn. 315; Gravenhorst jurisPR-ArbR 41/2012 Anm. 4; Deinert JbArbR Bd. 50 S. 77, 96; mit Einschränkungen auch HWK/Quecke 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 277; Wisskirchen DB 2007, 340, 345 f.) .
  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2023 - 11 K 1064/23

    Zulässigkeit der Kündigung während der Schwangerschaft bei Betriebsschließung,

    (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 1.6.2011 - 4 Sa 218/11 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 5.7.2012 - 15 Sa 485/12 - Landesarbeitsgericht Hamburg, Entscheidung vom 11.5.2011-5 Sa 1/11).
  • ArbG München, 09.02.2021 - 41 Ca 6253/2

    Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Leistungen, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Gesellschaft,

    Der deutsche Gesetzgeber kann einem ausländischen Unternehmen schwerlich arbeitsrechtliche Maßnahmen auferlegen, die sich aus dem nationalen Kündigungsschutzrecht ergeben (so LAG Hannover, Urteil vom 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06 - juris, Rn. 40; ebenso LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011 - 5 Sa 1/11 m.w.N.).
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