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   LAG Hamburg, 11.05.2021 - 1 Sa 50/20   

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https://dejure.org/2021,59037
LAG Hamburg, 11.05.2021 - 1 Sa 50/20 (https://dejure.org/2021,59037)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2021 - 1 Sa 50/20 (https://dejure.org/2021,59037)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 1 Sa 50/20 (https://dejure.org/2021,59037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 8 TzBfG, § ... 8 Abs. 4 TzBfG, § 64 Abs. 1, 2 Buchstabe b ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 8 Abs. 1, 4 TzBfG, § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 8 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG, § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG, § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG, § 8 Abs. 4 Satz 4 TzBfG, § 242 BGB, Richtlinie 97/81 EG, §§ 91, 92 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anspruch auf Teilzeit-Verringerung nach § 8 Abs 4 TzBfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; Drei-Stufen-Prüfung der betrieblichen Gründe i.S.d. § 8 TzBfG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; Drei-Stufen-Prüfung der betrieblichen Gründe i.S.d. § 8 TzBfG

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Busfahrer kämpft um familienfreundliche Arbeitszeiten - Der alleinerziehende Vater kann ansonsten seine Kinder nicht betreuen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Stuttgart, 23.11.2001 - 26 Ca 1324/01

    Teilzeitarbeit - Zustimmung des Arbeitgebers und Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2021 - 1 Sa 50/20
    Das gehört zum Kernbereich der Zwecke, die vom Teilzeitanspruch gefördert werden sollen und stellt keinen Rechtsmissbrauch, sondern einen bestimmungsgemäßen Gebrauch des Anspruchs dar (vgl. zu einer solchen Konstellation auch ArbG Stuttgart, Urteil vom 23. November 2001 - 26 Ca 1324/01 -, Rn. 128, juris).
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2021 - 1 Sa 50/20
    Liegen allerdings im Einzelfall besondere Umstände vor, die darauf schließen lassen, der Arbeitnehmer wolle die ihm gemäß § 8 TzBfG zustehenden Rechte zweckwidrig dazu nutzen, unter Inkaufnahme einer unwesentlichen Verringerung der Arbeitszeit und der Arbeitsvergütung eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit zu erreichen, auf die er ohne die Arbeitszeitreduzierung keinen Anspruch hätte, kann dies die Annahme eines gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlichen Verringerungsverlangens rechtfertigen (BAG, Urteil vom 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 -, juris, LS 1 und 2 sowie Rdnr. 11).
  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamburg, 11.05.2021 - 1 Sa 50/20
    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 20. Januar 2015, 9 AZR 735/13 Rdnr. 18; Juris).
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