Rechtsprechung
LAG Hamburg, 12.11.1996 - 6 Sa 51/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehindertenvertretung: Nicht genehmigte Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung - Vergütung muß gezahlt werden, Abmahnung ist unrechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abmahnung eines Schwerbehindertenverteters wegen nicht genehmigter Teilnahme an einem Seminar; Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.04.1996 - 18 Ca 281/95
- LAG Hamburg, 12.11.1996 - 6 Sa 51/96
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01
Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung
Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber den Vertrauensleuten der Schwerbehinderten einerseits ein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses einräumt (…BAG vom 21.04.1993 - 7 ABR 44/92, B. II. 1. der Gründe, EzA § 25 SchwbG Nr. 2, S. 3; BAG vom 04.06.1987 - 6 ABR 70/85 - BAGE 55, 332), es andererseits aber nicht für erforderlich hält, dass die Vertrauensleute sich über die Aufgaben und Funktionsweisen dieses Gremiums und die für dessen Arbeit grundlegenden Begriffe Kenntnisse verschaffen (LAG Hamburg vom 12.11.1996 - 6 Sa 51/96, NZA-RR 1997, 348 ff.).Die Regelung in § 26 Abs. 4 Satz 2 SchwbG i. d. F. der Bekanntmachung vom 26.08.1986, in § 26 Abs. 4 Satz 3 SchwbG i. d. F. des SchwbBAG und im heutigen § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ist derjenigen in § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG 1972 nachgebildet, und es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, weshalb der Begriff der Erforderlichkeit in den beiden Regelungsbereichen nicht denselben Inhalt haben sollte (ebenso LAG Hamburg vom 12.11.1996 - 6 Sa 51/96, NZA-RR 1997, 348, 349).
Deshalb können zu den i. S. d. § 26 Abs. 4 Satz 2 SchwbG i. d. F. der Bekanntmachung vom 26.08.1986 erforderlichen Kenntnissen in Bezug auf den Gegenstand der Beratungen des Wirtschaftsausschusses nur die Kenntnisse über die grundlegenden Begriffe gezählt werden (ebenso LAG Hamburg vom 12.11.1996 - 6 Sa 51/96, NZA-RR 1997, 348, 349), nicht hingegen detailliertere Kenntnisse.
- ArbG Hamburg, 06.11.2003 - 4 Ca 320/03
Schulungsveranstaltung für Schwerbehindertenvertrauensperson
Demgemäss ist für Voraussetzungen und Umfang der Lohnfortzahlung bei der Teilnahme an solchen Veranstaltungen die umfangreiche Rechtsprechung zu § 37 Abs. 6 BetrVG entsprechend auf die Vertrauensleute und den Stellvertreter anzuwenden ( vgl. LAG Hamburg, 12.11.1996, 6 Sa 51/96, AiB 1997, 542).