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   LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21   

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LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21 (https://dejure.org/2021,55547)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2021 - 7 Sa 23/21 (https://dejure.org/2021,55547)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 7 Sa 23/21 (https://dejure.org/2021,55547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 611 a BGB, § ... 615, § 280 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 615 BGB, § 106 GewO, § 295 BGB, § 611 a Abs. 2 BGB, Art. 151 AEUV, § 69 Abs. 2, 3 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2, 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 611a Abs. 2 BGB, §§ 615, 293 ff. BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 106 Abs. 1 GewO, § 296 BGB, § 106 Satz 3 GewO, § 296 Satz 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 SGB IX, § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 276 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 611 BGB, § 10 Ziff. 3 Satz 3 MTV, § 362 BGB, §§ 286, 288 BGB, § 247 Abs. 2 BGB, §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 321 Abs. 2 ZPO, § 533 ZPO, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 525 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 321 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ArbGG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung qua Direktionsrecht Kein wirksames Angebot des Arbeitnehmers i.S.d. Annahmeverzugs bei Angebot anderweitiger Tätigkeit Zeitanteilige Quotelung der betrieblichen Sonderzahlung nach tariflichen Vorgaben Bestimmtheitsgebot bei Abmahnungen

  • rechtsportal.de

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung qua Direktionsrecht; Kein wirksames Angebot des Arbeitnehmers i.S.d. Annahmeverzugs bei Angebot anderweitiger Tätigkeit; Zeitanteilige Quotelung der betrieblichen Sonderzahlung nach tariflichen Vorgaben; Bestimmtheitsgebot bei ...

  • rechtsportal.de

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung qua Direktionsrecht; Kein wirksames Angebot des Arbeitnehmers i.S.d. Annahmeverzugs bei Angebot anderweitiger Tätigkeit; Zeitanteilige Quotelung der betrieblichen Sonderzahlung nach tariflichen Vorgaben; Bestimmtheitsgebot bei ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung qua Direktionsrecht; Kein wirksames Angebot des Arbeitnehmers i.S.d. Annahmeverzugs bei Angebot anderweitiger Tätigkeit; Zeitanteilige Quotelung der betrieblichen Sonderzahlung nach tariflichen Vorgaben; Bestimmtheitsgebot bei ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung qua Direktionsrecht; Kein wirksames Angebot des Arbeitnehmers i.S.d. Annahmeverzugs bei Angebot anderweitiger Tätigkeit; Zeitanteilige Quotelung der betrieblichen Sonderzahlung nach tariflichen Vorgaben; Bestimmtheitsgebot bei ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Arbeitsrecht: Anspruch auf Versetzung bei Vorlage eines Attests zur Maskenbefreiung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21
    Erst die durch die wirksame Ausübung des Direktionsrechts näher bestimmte Tätigkeit ist die iSv. § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 10, juris).

    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 28, juris).

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 29, juris).

    Kommt der Arbeitgeber seiner aus den genannten Bestimmungen resultierenden Pflicht, dem Arbeitnehmer eine Vertragsänderung anzubieten, schuldhaft (§ 276 Abs. 1 BGB ) nicht nach, kann er dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütungsansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB oder wegen Verletzung eines Schutzrechts nach § 823 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein (BAG, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 5 AZR 649/19 -, Rn. 30, juris).

  • ArbG Hamburg, 23.03.2021 - 15 Ca 566/20

    Annahmeverzug - Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung - attestierte

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21
    Auf die Berufung der Beklagten und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2021 - 15 Ca 566/20 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 23. März 2021 - 15 Ca 566/20 - die Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat November 2020 4.772,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. November 2020 zu zahlen, die Beklagte verurteilt, an den Kläger ein 13. Monatsgehalt in Höhe von 4.772,00 EUR brutto abzüglich gezahlter 3.098,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. November 2020 zu zahlen, die Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat Dezember 2020 4.772,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. Dezember 2020 zu zahlen, die Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat Januar 2021 4.772,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. Januar 2021 zu zahlen, die Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat Februar 2021 4.772,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. Februar 2021 zu zahlen, die Beklagte verurteilt, an den Kläger für den Monat März 2021 4.772,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. März 2021 zu zahlen, die Beklagte verurteilt, die dem Kläger erteilte Abmahnung vom 30. Oktober 2020 aus der klägerischen Personalakte zu entfernen und im Übrigen die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2021 - 15 Ca 566/20 - abzuändern und.

  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 209/14

    Folgen unterbliebener Sachentscheidung über einen auch nicht im Tatbestand

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21
    a) Zwar war, nachdem das Arbeitsgericht nicht über die Widerklage entschieden hat und die Beklagte nicht innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO eine Urteilsergänzung beantragt hat, die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs erloschen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2015 - VI ZR 209/14 -, juris; Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung , 34. Aufl., § 321 ZPO , Rn. 12).
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21
    Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG, Urteil vom 02. November 2016 - 10 AZR 596/15 -, BAGE 157, 153 -163, Rn. 10).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21
    Der Arbeitgeber sei in diesem Fall nach § 106 Satz 3 GewO verpflichtet, im Rahmen der Ausübung seines Direktionsrechts auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen (BAG, Urteil vom 04. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 14, BAGE 116, 121 ).
  • LAG Köln, 12.04.2021 - 2 SaGa 1/21

    Kein Beschäftigungsanspruch bei ärztlich attestierter Unfähigkeit, eine Maske zu

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.10.2021 - 7 Sa 23/21
    Auch hier hilft das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, Infektionen durch das Einatmen von krankmachenden oder potenziell tödlichen Aerosolen zu vermeiden, die selbst bei aller Sorgfalt und Hygiene vorhanden sein könnten (vgl. LAG Köln, Urteil vom 12. April 2021 - 2 SaGa 1/21 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2022 - 4 Sa 644/21

    Vergütungsansprüche - Annahmeverzug - Rückkehr aus Risikogebiet

    (b) Eine andere Betrachtungsweise ergibt sich auch nicht aus den Entscheidung des LAG München (26.10.2021 - 9 Sa 332/21 - Juris) sowie des LAG Hamburg (13.10.2021 - 7 Sa 23/21 - Juris).
  • ArbG Mannheim, 15.06.2022 - 2 Ca 25/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2-Testnachweises

    Etwa die Möglichkeit der Anordnung zum Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes entsprang hiernach grundsätzlich dem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht aus § 106 Abs. 1 GewO (vergleiche auch LAG Hamburg 13. Oktober 2021 - 7 Sa 23/21 - Rn. 66, juris).
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