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   LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20   

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LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20 (https://dejure.org/2020,65983)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.11.2020 - 2 Sa 15/20 (https://dejure.org/2020,65983)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. November 2020 - 2 Sa 15/20 (https://dejure.org/2020,65983)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Insoweit gelten die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 - entwickelten Grundsätze zu tariflichen Zuschüssen zum Krankengeld entsprechend.

    Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls ist für die Erstellung der Gesundheitsprognose ein Referenzzeitraum der letzten drei Jahre vor der Anhörung des Betriebsrats zur beabsichtigten Kündigung maßgeblich ( BAG, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 6/18 Rn. 23, 28 Juris ).

    Erheblich und damit objektiv geeignet, einen Kündigungsgrund zu bilden, sind die Entgeltfortzahlungskosten erst dann, wenn zu erwarten ist, dass sie künftig für mehr als sechs Wochen im Jahr anfallen werden ( BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08; BAG, Urteil vom 25 04.2018, 2 AZR 6/18, Juris ).

    Allein der Umstand einer nur noch eingeschränkten Planbarkeit aufgrund möglicher krankheitsbedingter Fehlzeiten reicht zur Darlegung erheblicher Betriebsablaufstörungen ebenfalls nicht aus ( vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 6/18, Rn. 26 mwN., Juris ).

    In einer neuen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass jedenfalls zu erwartende Belastungen des Arbeitgebers mit tariflichen Zuschüssen zum Krankengeld grundsätzlich nicht als "kündigungsbegründende" Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers anerkannt werden ( BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 - Juris ).

    Verwirkliche es sich, solle dies - in finanzieller Hinsicht - allein zu seinen Lasten gehen und regelmäßig nicht den Bestandsschutz der Arbeitnehmer mindern, sofern nicht die Regelung selbst hierfür Anhaltspunkte biete ( BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 - Juris ).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen im Jahr übersteigen ( vgl. etwa BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; Juris ).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen ( BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16, alle zit. nach Juris ).

    Erheblich und damit objektiv geeignet, einen Kündigungsgrund zu bilden, sind die Entgeltfortzahlungskosten erst dann, wenn zu erwarten ist, dass sie künftig für mehr als sechs Wochen im Jahr anfallen werden ( BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08; BAG, Urteil vom 25 04.2018, 2 AZR 6/18, Juris ).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - BAG, Urteil vom 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 -, alle zit. nach Juris ) in drei Stufen zu prüfen:.

    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen ( BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16 mwN; BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, alle zit. nach Juris ).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen ( BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16, alle zit. nach Juris ).

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und des Beschwerdeverfahrens bei dem Bundesarbeitsgericht - 2 AZN 1389/19 - zu tragen.

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 27. Februar 2020 - 2 AZN 1389/19 - (Bl. 265 - 266 d. A.) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 02.10.2019 aufgehoben und das Verfahren ohne Durchführung des Revisionsverfahrens an das Landesarbeitsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung am 02.10.2019 nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen ist.

    Die Beklagte hat die Kosten ihrer erfolglosen Berufung sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei dem Bundesarbeitsgericht - 2 AZN 1389/19 - zu tragen, § 97 Abs. 1 ZPO.

  • ArbG Hamburg, 17.01.2019 - 4 Ca 144/18
    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2019 - 4 Ca 144/18 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 Ca 144/18 - hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2019 - 4 Ca 144/18 - abzuändern und.

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - BAG, Urteil vom 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 -, alle zit. nach Juris ) in drei Stufen zu prüfen:.

    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen ( BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16 mwN; BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, alle zit. nach Juris ).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Dies ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prognose ( BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - 3. Leitsatz; BAG; Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 36/04 - Rn. 27; alle zit. nach Juris ).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Dies ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Prognose ( BAG, Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - 3. Leitsatz; BAG; Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 36/04 - Rn. 27; alle zit. nach Juris ).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    (bbb) Richtigerweise sind Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die ohnehin angefallen wären, bei der Prüfung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeberin vorliegt, nicht zu berücksichtigen ( KR/Rachor, 12. Aufl. 2019, § 1 KSchG Rn. 370; ebenso DDZ/Deinert, 10. Aufl. 2017, § 1 KSchG Rn. 128; unter Hinweis auf die Auslegung der zugrundeliegenden Regelungen ebenso HK-KSchG/Weller/Dorndorf, 4. Aufl., 2001, § 1 Rn. 408; offengelassen in BAG, Urteil vom 21.05.1992, 2 AZR 399/91, Rn. 33; a.A. etwa Linck/Krause/Bayreuther-Krause 16. Aufl. 2019, § 1 Rn. 379 mwN.).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
    Bei Belastungen mit Entgeltfortzahlungskosten ist eine erhebliche Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen auf Arbeitgeberseite erst anzunehmen, wenn im Zeitraum von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für mehr als 6 Wochen im Jahr zu gewähren ist ( st. Rspr., etwa BAG, Urteil vom 16.07.2015, 2 AZR 15/15, Rn. 29 mwN., Juris ).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit

  • LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19

    Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit -

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21

    Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sondervergütung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. November 2020 - 2 Sa 15/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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