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   LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16   

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https://dejure.org/2016,32259
LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,32259)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,32259)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 2 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,32259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 94 Abs 1 BetrVG, § 94 Abs 2 BetrVG
    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung - anonymer Mitarbeiterfragebogen

  • IWW

    §§ 3, ... 5 ArbSchG, § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 5 ArbSchG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 13 Abs. 2 ArbSchG, § 94 Abs. 1, 2 BetrVG, § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, § 3 ArbSchG, § 94 Abs. 1 BetrVG, § 3, § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 Abs. 1, 2, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 3 Abs. 1 ArbSchG, § 5 Abs. 1 ArbSchG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder 6 BetrVG, § 58 BetrVG, § 87 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BDSG, § 87 Abs. 1 Nr. 7, § 256 Abs. 1 ZPO, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG, § 94 Abs. 2 BetrVG, § 94 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 94 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung - Fragen zur Arbeitsbelastung und Gesundheitsschutz untrennbarer Bestandteil der Befragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung zum Gesundheitsschutz bei Mitarbeiterbefragung in Konzerngesellschaft; Unterlassungsanträge des örtlichen Betriebsrats zur faktischen Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte durch Maßnahmen der Konzernobergesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung

  • rechtsportal.de

    BDSG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung zum Gesundheitsschutz bei Mitarbeiterbefragung in Konzerngesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - und die Mitbestimmung

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Wie sollst Du mich befragen? - Zur Mitarbeiterbefragung (nicht nur) im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • ArbG Hamburg, 14.07.2015 - 9 BV 30/14

    Betriebliche Mitbestimmung: Gesundheitsschutz - Mitarbeiterbefragung

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Die Beschwerden der Arbeitgeberinnen und die Beschwerde des Konzernbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2015 - 9 BV 30/14 - werden zurückgewiesen.

    Am 07. September 2015 (Anlage B 4 - Bl. 503 [505] d.A.) beschloss der Konzernbetriebsrat während einer Konzernbetriebsratssitzung, seine Verfahrensbevollmächtigten zu beauftragen, gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2015 - 9 BV 30/14 - Beschwerde einzulegen und ihn im Beschwerdeverfahren zu vertreten.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 14. Juli 2015 - 9 BV 30/14 - (Bl. 376 d.A.) den Hauptanträgen des Betriebsrats stattgegeben und die Anträge des Konzernbetriebsrats abgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2015 - 9 BV 30/14 - abzuändern, soweit er den Anträgen des Betriebsrats stattgegeben hat, und die Anträge des Betriebsrats abzuweisen.

    in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2015 - 9 BV 30/14 -.

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 18, juris).

    Diese werden vom Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 19, juris).

    Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 24, juris).

    Soweit anerkannt ist, dass die Auswahl einer zuverlässigen und fachkundigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz nach § 13 Abs. 2 ArbSchG als Einzelmaßnahme nicht der Mitbestimmung unterliegt (BAG, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 -, Rn. 19, juris), gilt dies jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber weitere Regelungen zur Ausfüllung seiner Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 ArbSchG trifft (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 24, juris, zu Regelungen der Organisation des Arbeitsschutzes).

  • LAG Hessen, 29.08.2002 - 5 TaBVGa 91/02

    Mitarbeiterbefragung zu Fragen des Gesundheitsschutzes

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Insofern ist, worauf die Arbeitgeberinnen hingewiesen haben, ein subjektives Element, mithin eine entsprechende Zwecksetzung erforderlich (vgl. GK-BetrVG/Wiese/Gutzeit , 10. Aufl., § 87 BetrVG, Rn. 59; wohl auch: Hessisches LAG, Beschluss vom 29. August 2002 - 5 TaBVGa 91/02 -, juris).

    Da durch die Mitarbeiterbefragung systematisch und bezogen auf alle Arbeitsplätze bei der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin - auch - gesundheitsrelevante Belastungsfaktoren ermittelt werden sollen, ist ein kollektiver Bezug gegeben (vgl. Hessisches LAG, Beschluss vom 29. August 2002 - 5 TaBVGa 91/02 -, juris).

  • LAG Hessen, 11.02.1999 - 5 TaBV 29/98

    Streitigkeit über das Mitbestimmungsrechts eines (Gesamt-) Betriebsrates bei der

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Die zu 2. beteiligte Arbeitgeberin kann sich dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht dadurch entziehen, dass ein anderes Unternehmen eine Befragung mit Mitarbeiterdaten durchführt, die ihm zu einem anderen Zweck überlassen worden sind (vgl. Hessisches LAG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 5 TaBV 29/98 -, juris).

    Ein Mitbestimmungsrecht nach § 94 BetrVG scheidet aus, wenn der Arbeitgeber die durch Befragung erhobenen Daten nicht einem einzelnen Arbeitnehmer zuordnen kann, etwa weil er ein Drittunternehmen mit der Befragung beauftragt hat, das sich ihm gegenüber verpflichtet hat, die Ergebnisse nur in anonymisierter Form weiterzuleiten ( Richardi/Thüsing , BetrVG 13. Aufl. 2012, § 94 BetrVG, Rn. 9; Hessisches LAG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 5 TaBV 29/98 -, Rn. 28, juris).

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für einen bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann Gegenstand eines Feststellungsbegehrens im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 17, juris).

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers oder der betroffenen Arbeitnehmervertretungen nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, ein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 24, juris).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG beginnt nicht erst dann, wenn der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG durchführt, sondern bereits bei sonstigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, wobei es ausreichend ist, dass die vom Arbeitgeber zu treffende Maßnahme lediglich mittelbar dem Gesundheitsschutz dient (vgl. BAG, Beschluss vom 08. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 -, Rn. 21, juris).

    Diese verlangen typischerweise nach einer betriebsbezogenen Gestaltung von Gefährdungsbeurteilungen und Beschäftigtenunterweisung (BAG, Beschluss vom 08. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 -, Rn. 33, juris).

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Vielmehr muss der Arbeitgeber durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts gewährleistet ist (BAG, Beschluss vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 -, Rn. 26, juris).

    Da sich solche Beurteilungsgrundsätze stets auf die Person eines oder mehrerer bestimmter Arbeitnehmer beziehen müssen, und nicht nur auf den Arbeitsplatz, sind z. B. Arbeitsplatzbewertungen keine Beurteilungsgrundsätze, weil sie nicht personenbezogen sind (BAG, Beschluss vom 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 -, Rn. 32, juris).

  • LAG Hamburg, 20.01.2015 - 2 TaBVGa 1/15

    Mitarbeiterbefragung zur Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung beim

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Am 09. Januar 2015 (Anlage AG 8 - Bl. 241 d.A.) beschloss die zu 2. beteiligte Arbeitgeberin vor dem Hintergrund eines zwischen den Beteiligten geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung, die Mitarbeiterbefragung 2015 durchzuführen (ArbG Hamburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 27 BVGa 4/14 -, juris; nachgehend: LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 2 TaBVGa 1/15 -, juris), dass die Mitarbeiterbefragung 2015 in Bezug auf die Mitarbeiter der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin nicht dazu dienen solle, etwaige Maßnahmen des Gesundheitsschutzes im Sinne der §§ 3, 5 ArbSchG zu identifizieren oder die Wirksamkeit solcher etwaiger Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zu kontrollieren.

    Denn diese Unterlassungsverpflichtung befolgt die zu 3. beteiligte Arbeitgeberin seit der entsprechenden Verpflichtung aus dem von den Beteiligten geführten einstweiligen Verfügungsverfahren (LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 2 TaBVGa 1/15 -, juris).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Dieser Anspruch setzt keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 -, Rn. 17, juris; BAG, Beschluss vom 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16
    Dies ist bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Gefährdung der Fall, da sich diese im gesundheitsnahmen Bereich befinden (BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 -, Rn. 23, juris).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93

    Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

  • ArbG Hamburg, 23.12.2014 - 27 BVGa 4/14

    Durchführung einer Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auf die Rechtsbeschwerde der zu 2. und 3. beteiligten Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2016 - 2 TaBV 2/16 - insoweit aufgehoben, als die Beschwerden der zu 2.
  • ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18

    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des

    Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht besteht und wegen des Fehlens einer zwingenden Vorgabe betriebliche Regelungen verlangt, um das gesetzlich vorgegebene Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erreichen (vgl. BAG, Beschluss vom 18.03.2014, Az. 1 ABR 73/12; BAG, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 1 ABR 4/03; LAG B-Stadt, Beschluss vom 14.06.2016, Az. 2 TaBV 2/16 - juris).
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