Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9352
LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17 (https://dejure.org/2018,9352)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2018 - 7 Sa 84/17 (https://dejure.org/2018,9352)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2018 - 7 Sa 84/17 (https://dejure.org/2018,9352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,9352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 74 Abs 2 S 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 77 Abs 4 S 2 BetrVG, § 5 Abs 3 BetrVG
    Anpassung der betrieblichen Altersversorgung - Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente nach Auslegung einer Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages

  • IWW

    § 16 BetrAVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG, § 305 c Abs. 1 BGB, §§ 305 ff BGB, §§ 64, Abs. 1, 2 a ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 258 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 259 ZPO, §§ 133, 157 BGB, §§ 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG, 134 BGB, § 315 BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 4S. 1 BetrVG, §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB, §§ 97, 92 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Individualvertraglicher Verzicht auf Versorgungsansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt; Zahlungsklage auf wiederkehrende Leistungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zu den finanziellen Gründen ihrer Anpassungsentscheidung ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Individualvertraglicher Verzicht auf Versorgungsansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit Anpassungsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anpassung betriebliche Altersversorgung über Aufhebungsvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2018, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Das Günstigkeitsprinzip findet bei einem individuellen Verzicht auf Ansprüche aus einer Gesamtbetriebsvereinbarung Anwendung (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; zit. nach juris).

    Hiernach führt ein solcher Verzicht dann zur Unwirksamkeit einer Individualvereinbarung, wenn diese nicht zugunsten des Arbeitnehmers wirkt (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; 14.12.1999 1 AZR 81/99; zit. nach juris).

    Abzustellen ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt, zu dem sich Betriebsvereinbarung und einzelvertragliche Abrede erstmals konkurrierend gegenüberstehen (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; zit. nach juris).

    Zu diesem Zeitpunkt muss feststehen, dass die von einer Betriebsvereinbarung abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; zit. nach juris).

    Gleiches gilt für unwahrscheinliche Kausalverläufe (vgl. BAG, 27.1.2004, 1 AZR 148/03; zit. nach juris).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, selbst Versorgungsleistungen zu erbringen, so ergibt sich das Recht des Betriebsrats, bei der Regelung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung mitzubestimmen, aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , wobei sich diese Mitbestimmung auf die konkrete Ausgestaltung der Leistungsordnung bezieht (BAG, 21.1.2003, 3 AZR 30/02; zit. nach juris).

    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen ( BAG, 21.1.2003, 3 AZR 30/02; 3.12.1991, GS 2/90 ; zit. nach juris).

    Mitbestimmungspflichtig sind aber alle Regeln, mit denen die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Begünstigten verteilt werden (BAG, 21.1.2003, 3 AZR 30/02, m.w.N.; zit. nach juris).

    Dies gilt auch für die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen (BAG, 21.1.2003, 3 AZR 30/02; zit. nach juris).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Betriebsrentner ihre Gegenleistung für die zugesagten Betriebsrenten bereits erbracht haben und dass die Betriebsrenten insbesondere ab dem Zeitpunkt des Versorgungsfalls einen besonderen Schutz genießen, weil die Betriebsrentner selbst nicht mehr für einen anderweitigen Ausgleich von Versorgungslücken sorgen können (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09; 26.10.2010, 3 AZR 711/08; zit. nach juris).

    Zwar ist der Beklagten Recht darin zu geben, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dies für Eingriffe in Anpassungsregelungen dann genügen lässt, wenn ein geringfügiger Eingriff gegeben ist (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09; zit. nach juris).

    Ebenso mag hier ein geringfügiger Eingriff vorliegen, weil die Kaufkraft der Renten durch den Ausgleich der Inflationsrate gewahrt blieb und die Rentner insoweit keinen Anlass gehabt hätten, anderweitig eine Versorgungslücke zu schließen (vgl. BAG, 28.6.2011, 3 AZR 282/09; zit. nach juris).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Richtig ist, dass auch Betriebspartner bei Aufstellen ihrer normativen Regelungen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot unterliegen (BAG, 29.9.2010, 3 AZR 557/08; 26.5.2009, 1 ABR 12/08; zit. nach juris).

    Durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe können die Betriebspartner eine Auslegung und Anwendung der Betriebsvereinbarung auf der Basis geänderter tatsächlicher Verhältnisse ermöglichen, wenn dies aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes erforderlich ist (BAG, 29.9.2010, 3 AZR 557/08; zit. nach juris).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Das rechtfertigt es bei der Prüfung des die Entscheidung der Arbeitgeberin rechtfertigenden Grundes, jedenfalls die hinter der vorgenannten Rechtsprechung stehenden Grundsätze auch vorliegend zur Anwendung gelangen zu lassen, nämlich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie den Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

    Das Gewicht des sachlichen Grundes, der auf Beklagtenseite finanzielle Aspekte zu beinhalten hat, hängt davon ab, wie stark im konkreten Fall in die nach § 6 Ziff. 1 grundsätzlich vorgesehene Steigerung eingegriffen wird (vgl. die Rechtsprechung des BAG zu Eingriffen in Anpassungsregelungen, z.B. BAG, 18.9.2012, 3 AZR 431/10; 9.11.1999, 3 AZR 432/98; zit. nach juris).

  • ArbG Hamburg, 02.05.2017 - 25 Ca 489/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2017 (25 Ca 489/16) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2017, Az.: 25 Ca 489/16, abgeändert und die Klage abgewiesen.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Vorzunehmen ist ein sog. Sachgruppenvergleich, d.h. die in einem inneren Zusammenhang stehenden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen sind zu vergleichen (BAG, 20.4.1999, 1 ABR 72/98; zit. nach juris).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Das hätte zum Ergebnis, dass der Gesamtbetriebsrat in § 6 Ziff. 3, 2. Hs. AusfBestg BVW bei Aufstellen der Verteilungsgrundsätze in unzulässiger Weise auf sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vorab verzichtet hätte (vgl. BAG, 3.6.2003, 1 AZR 349/02, m.w.N.; zit. nach juris).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2018 - 7 Sa 84/17
    Die Mitbestimmung soll der Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Entgeltgefüges und der Wahrung der innerbetrieblichen Entgeltgerechtigkeit dienen ( BAG, 21.1.2003, 3 AZR 30/02; 3.12.1991, GS 2/90 ; zit. nach juris).
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 751/96

    Tarifliche Zuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99

    Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 13.01.1981 - 6 AZR 678/78

    Gestaltungsmöglichkeit - Tarifvertraglich höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 711/08

    Betriebsrente - Entgeltentwicklung - Ausgangsrente

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 63/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 222/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 15. März 2018 - 7 Sa 84/17 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Zahlung rückständiger Leistungen iHv. 985, 08 Euro brutto anstatt 985, 11 Euro brutto verurteilt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht