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   LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09   

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https://dejure.org/2009,42820
LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09 (https://dejure.org/2009,42820)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09 (https://dejure.org/2009,42820)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2009 - 1 TaBV 1/09 (https://dejure.org/2009,42820)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Hamburg, 14.11.2008 - 13 BV 10/08
    Auszug aus LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. September 2008 (13 BV 10/08) wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. November 2008, Geschäftszeichen 13 BV 10/08,.

  • LAG Köln, 11.07.2001 - 8 TaBV 4/01

    Befangenheit, Vorsitzender Einigungsstelle, Antragsbefugnis, Beendigung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09
    Soweit vertreten wird, dass über die Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden im Verfahren nach § 98 BetrVG zu entscheiden ist (u.a. LAG Köln, Beschluss vom 11. Juli 2001, 8 TaBV 4/01; HWK/Kliemt, § 76 BetrVG, Rdnr. 67; GK-Kreutz, § 76, Rdnr. 55; ErfK/Kania, § 76 BetrVG, Rdnr. 16; Fitting, BetrVG, § 76, Rdnr. 28) wird dieses nicht oder damit begründet, dass das Verfahren nach § 98 ArbGG den Vorteil böte, dass bei einer Begründetheit der Ablehnung zugleich ein neuer Vorsitzender eingesetzt werden könne.
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09
    In diesem Fall könnte die Befangenheit des Einigungsstellenvorsitzenden nämlich im normalen Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle entschieden werden (BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01, AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68), also vor vollständig besetzten Kammern des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts, mit der regelmäßigen Frist zur Beschwerde und Beschwerdebegründung und mit der Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht.
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. April 2009 - 1 TaBV 1/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. November 2008 - 13 BV 10/08 - als unzulässig verworfen wird.
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