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   LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17   

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https://dejure.org/2018,24236
LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17 (https://dejure.org/2018,24236)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - 6 Sa 32/17 (https://dejure.org/2018,24236)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 6 Sa 32/17 (https://dejure.org/2018,24236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 145 BGB, § 151 BGB, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 75 Abs 3 Nr 4 BPersVG
    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - fehlende Mitbestimmung des Personalrats - Anrechnung der über das Gehalt nach dem arbeitsvertraglich in dynamisch in Bezug genommenen Branchentarifvertrag hinausgehenden Gehaltsbestandteile nach ...

  • IWW

    § 613a BGB, § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, ArbGG, § 519, § 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 611 BGB, § 145 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 3 TVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifdynamische Anpassung des übertariflichen Gehalts bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Geltung des Branchentarifvertrags in seiner jeweiligen Fassung; Unbegründete Zahlungsklage aufgrund fehlender Gesamtzusage oder betrieblichen Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 611a
    Tarifdynamische Anpassung des übertariflichen Gehalts bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Geltung des Branchentarifvertrags in seiner jeweiligen Fassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber kann eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur entstehen, wenn es über die Weitergabe der Tariferhöhungen hinaus deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariferhöhungen übernehmen will (BAG Urt. V. 23.03.201, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Deshalb darf er in keinem Falle von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers ausgehen (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 16).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird allerdings nicht vom Beteiligungsrecht des § 75 Abs. 3 Nr. BPersVG bzw. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 24.01.2017, 1 AZR 772/14, juris Rn. 37).

    Die Vergütungsstruktur wird daher in der Regel geändert, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG, Urt. v. 24.01.2017, 1 AZR 772/14, juris Rn. 38).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Solche Zulagen, die nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, werden regelmäßig deshalb gewährt, weil der Tariflohn den Parteien nicht als ausreichend erscheint (vgl. BAG, Urt. v. 27.01.2004, 1 AZR 105/03, juris Rn 45).

    Im Gegenteil ist die Ausweisung der Vergütung als einheitlicher Betrag regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester, übertariflicher Gehaltsbestandteil vereinbart worden ist (BAG, Urt. v. 27.01.2004, 1 AZR 105/03, juris Rn 46; so auch LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017 im Parallelverfahren zum Az. 7 Sa 38/17, juris Rn 76).

  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger für die Erhöhungen der von ihr gezahlten ÜT- und AT- Gehälter dauerhaft der Regelungsmacht der Parteien der Bankentarifverträge unterwerfen wollten (so auch in einem Parallelverfahren LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017, 7 Sa 38/17, juris Rn 57 ff.).

    Im Gegenteil ist die Ausweisung der Vergütung als einheitlicher Betrag regelmäßig ein deutliches Anzeichen dafür, dass kein anrechnungsfester, übertariflicher Gehaltsbestandteil vereinbart worden ist (BAG, Urt. v. 27.01.2004, 1 AZR 105/03, juris Rn 46; so auch LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017 im Parallelverfahren zum Az. 7 Sa 38/17, juris Rn 76).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (BAG, Urt. v. 30.05.2006, 1 AZR 111/05, juris Rn 37).

    Von einer Leistungsgewährung auf Dauer kann der Arbeitnehmer allerdings trotz wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht ausgehen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch einer tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen (BAG, Urt. v. 30.05.2006, 1 AZR 111/05, juris Rn 37).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (BAG, Urt. v. 23.09.2009, 5 AZR 973/08, juris Rn. 21).
  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Personalrat bzw. den Betriebsrat nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG bzw. nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG, Beschluss v. 24.01.2017 - 1 ABR 6/15 - juris Rn. 15).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Bestehen nämlich für Teile der Belegschaft verschiedenartige Entgeltsysteme, die durch Unterschiede der Tätigkeiten bedingt sind, so erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf das Verhältnis der einzelnen Entgeltsysteme zueinander (BAG, Beschluss v. 19.09.1995, 1 ABR 20/95, juris LS 1).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 32/17
    Dazu zählen neben dem Entgeltschema etwa die Entscheidung über eine bestimmte Stückelung des jährlichen Gesamtentgelts in Gestalt mehrerer gleich hoher oder verschieden hoher Monatsbeträge (BAG, Urt. v. 28.04.2009, 1 ABR 97/07, juris Rn. 19).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 425/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

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