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   LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17   

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https://dejure.org/2018,24067
LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17 (https://dejure.org/2018,24067)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - 6 Sa 40/17 (https://dejure.org/2018,24067)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 6 Sa 40/17 (https://dejure.org/2018,24067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 75 Abs 3 Nr 4 BPersVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 145 BGB, § 151 BGB
    Tarifdynamische Anpassung des Gehalts - Gesamtzusage - betriebliche Übung - fehlende Mitbestimmung des Personalrats

  • IWW

    § 613a BGB, § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, ArbGG, § 519, § 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 611 BGB, § 145 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 3 Abs. 3 TVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifdynamische Anpassung des übertariflichen Gehalts bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Geltung des Branchentarifvertrags in seiner jeweiligen Fassung; Unbegründete Zahlungsklage aufgrund fehlender Gesamtzusage oder betrieblichen Übung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 ; BGB § 611a
    Tarifdynamische Anpassung des übertariflichen Gehalts bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Geltung des Branchentarifvertrags in seiner jeweiligen Fassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber kann eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur entstehen, wenn es über die Weitergabe der Tariferhöhungen hinaus deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariferhöhungen übernehmen will (BAG Urt. V. 23.03.201, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Bei einem hierzu nicht aufgrund seiner Tarifbindung verpflichteten Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet aber nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 14; BAG Urt. v. 23.3.2011, 4 AZR 268/09, juris Rn 61).

    Deshalb darf er in keinem Falle von einer dauerhaften Bindung des Arbeitgebers ausgehen (BAG, Urt. v. 10.10.2011, 5 AZR 359/10, juris Rn 16).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Maßgeblich ist dabei, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen darf (BAG, Urt. v. 30.05.2006, 1 AZR 111/05, juris Rn 37).

    Von einer Leistungsgewährung auf Dauer kann der Arbeitnehmer allerdings trotz wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht ausgehen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch einer tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen (BAG, Urt. v. 30.05.2006, 1 AZR 111/05, juris Rn 37).

  • ArbG Hamburg, 22.02.2017 - 22 Ca 295/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. Februar 2017 - Az. 22 Ca 295/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2017 (22 Ca 295/16) die Beklagte zu verurteilen, an der Kläger einen Betrag in Höhe von 593, 76 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2016 auf 98, 96 EUR brutto, seit dem 01.11.2016 auf 197, 93 EUR brutto, seit dem 01.12.2016 auf 98, 96 EUR brutto, seit dem 01.01.2017 auf 98, 96 EUR brutto und seit dem 01.02.2017 auf 98, 96 EUR zu zahlen.

  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Bestehen nämlich für Teile der Belegschaft verschiedenartige Entgeltsysteme, die durch Unterschiede der Tätigkeiten bedingt sind, so erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf das Verhältnis der einzelnen Entgeltsysteme zueinander (BAG, Beschluss v. 19.09.1995, 1 ABR 20/95, juris LS 1).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 376/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Entgelterhöhung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Daher ist auch die Entscheidung, ob die Gehälter der AT-Angestellten erhöht werden sollen, mitbestimmungsfrei (BAG, Urt. v. 18.10.2011 - 1 AZR 376/10 -, Rn. 13, juris).
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    (5) Da die Entscheidung der Beklagten, die AT-Stufen nicht entsprechend der Tariferhöhung anzuheben, nicht mitbestimmungspflichtig war, bedarf die Frage, ob die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei einem mitbestimmungswidrigen Vorgehen geeignet wäre, die streitgegenständlichen Ansprüche zu begründen (vgl. hierzu BAG, Urt. v. 25.04.2013, 6 AZR 800/11, juris Rn. 43), keiner Entscheidung.
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Die Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle betrifft die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis insgesamt erbringt (vgl. BAG Urt. v. 14.01.2014, 1 ABR 57/12, juris Rn 15).
  • LAG Hamburg, 13.07.2017 - 7 Sa 38/17

    Anrechnung - übertarifliches Entgelt - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgänger für die Erhöhungen der von ihr gezahlten ÜT- und AT- Gehälter dauerhaft der Regelungsmacht der Parteien der Bankentarifverträge unterwerfen wollten (so auch in einem Parallelverfahren LAG Hamburg, Urt. v. 13.07.2017, 7 Sa 38/17, juris Rn 57 ff.).
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.05.2018 - 6 Sa 40/17
    Für das Auslegungsergebnis von Bedeutung ist auch der von den Vertragspartnern verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck (BAG, 24.1.2017, 3 AZR 372/15; juris Rn. 33).
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 425/16

    Mindestlohn - Treueprämie - Schichtzulage - Erschwerniszulage - Leistungszulage

  • BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Mai 2018 - 6 Sa 40/17 - aufgehoben.
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