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   LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19   

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https://dejure.org/2020,21452
LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19 (https://dejure.org/2020,21452)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19 (https://dejure.org/2020,21452)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 8 TaBV 8/19 (https://dejure.org/2020,21452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ermessensspielraum der Einigungsstelle bei Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz; Ermessensspielraum der Einigungsstelle bei Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Festlegung von Personalbemessungszahlen/Personalschlüsseln

Besprechungen u.ä. (2)

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat hat erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Personalbemessungszahlen/Personalschlüsseln

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat hat erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Personalbemessungszahlen/Personalschlüsseln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Der Antrag der Arbeitgeberin ist zutreffend auf Feststellungen der Unwirksamkeit gerichtet, einer Aufhebung eines Spruchs bedarf es nicht (vgl. BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 22).

    d) Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 31.08.1982 ( 1 ABR 27/80 - Tz 33ff) die Auffassung vertreten, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats stünden nicht unter dem allgemeinen Vorbehalt, dass durch sie nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen werden dürfe.

    Es kommt nicht darauf an, durch welche Tatsachen und Annahmen die Einigungsstelle zu ihrem Spruch gekommen ist und ob die diesem Spruch zugrunde liegenden Erwägungen der Einigungsstelle folgerichtig waren und eine erschöpfende Würdigung aller Umstände zum Inhalt haben (BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 58).

    Sowohl diese Belange als auch diejenigen tatsächlichen Umstände, die das jeweilige Gewicht dieser Belange begründen, sind vom Arbeitsgericht - notfalls im Wege der Beweisaufnahme - festzustellen, unabhängig davon, ob sie von den Betriebspartnern im Einigungsstellenverfahren vorgetragen worden sind (BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 62).

    Sie können nur zu dessen späterer Änderung Anlass geben und dessen - gegebenenfalls außerordentliche - Kündigung begründen (BAG v. 31.08.1982 - 1 ABR 27/80 - Tz 62).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17

    Einigungsstelle, Einigungsstellenspruch, Wirksamkeit, Spruchkompetenz,

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Dies habe auch das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 28.03.2011 ( 6 TaBV 21/17) so gesehen und darüber habe sich die Einigungsstelle hinweggesetzt.

    Der Rechtsauffassung des LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 25.04.2018 ( 6 TaBV 21/17), welcher sich das erstinstanzliche Gericht angeschlossen habe, sei nicht zu folgen.

    Dies habe das LAG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 25.04.2018 ( 6 TaBV 21/17) zutreffend erkannt.

    Die vom Arbeitsgericht und der Arbeitgeberin vertretene Auffassung, die Festlegung der für die Erfüllung der für die Erledigung von Aufgaben erforderlichen Personals obliege allein dem Arbeitgeber und sei jeglicher über § 92 BetrVG hinausgehenden Beteiligung durch den Betriebsrat entzogen (ebenso LAG Schleswig-Holstein v. 25.04.2018 - 6 TaBV 21/17 - Tz 156; ErfK-Kania 20. Aufl. 2020 § 87 Tz 67; a.A.: ArbG Kiel v. 26.07.2017 - 7 BV 67c/16 - NZA-RR 2018, 549 ; Fitting/Engels/Schmidt 30. Aufl. 2020, § 87 Tz 300; Kohte RdA 2019, 347 ) vermag die Kammer nicht zu teilen.

  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Untrennbare Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung sind dabei auch die Prüfung, ob Schutzmaßnahmen geboten sind, und die Bewertung der Dringlichkeit eines Handlungsbedarfs (BAG v. 18.08.2019 - 1 ABR 6/18 - Tz 33).

    Der im Rahmen von § 5 ArbSchG von der Einigungsstelle auszugestaltende Handlungsspielraum des Arbeitgebers erfasst jedoch nicht die Beantwortung der Frage, welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer angesichts einer festgestellten Gefährdung ggf. in Betracht kommen können (BAG v. 18.08.2019 - 1 ABR 6/18 - Tz 33).

    Dass die für eine Gefährdungsbeurteilung eingesetzt Einigungsstelle nicht für Maßnahmen zuständig ist, hat das BAG bereits entschieden (BAG v. 18.08.2019 - 1 ABR 6/18 - Tz 33).

  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Für die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 3 I 1 ArbSchG , die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen, ist eine Gefährdungsbeurteilung i.S.d. § 5 I ArbSchG unerlässlich (BAG v. 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Tz 22; BAG v. 24.04.2018 - 1 ABR 6/16 - Tz 27).

    Ebenso wie nach der Rechtsprechung des BAG ein Anspruch auf eine Maßnahme nach § 3 I ArbSchG von der Feststellung einer Gefährdung abhängig ist (vgl. BAG v. 24.04.2018 - 1 ABR 6/16 - Tz 27), wäre es zur weiteren Strukturierung des vom Arbeitsschutzgesetz vorgesehenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses hilfreich, wenn auch eine nachvollziehbare Regelung dafür bestünde, wann aus einer festgestellten Gefährdung keine Maßnahme mehr abgeleitet werden kann.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Das BAG hat die Entscheidung des Unternehmers, auf Dauer mit weniger Personal auszukommen, ebenso als Unternehmerentscheidung anerkannt (Urt. v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358 = NZA 97, 1047 ; Urt. v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - NZA 99, 1098, 1100) wie die Festlegung der Personalmenge nach Durchführung einer betrieblichen Veränderung (BAGE 73, 151, 161f = NZA 93, 1075).

    Auch gilt die Vermutung dafür, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen vorgenommen worden sei, in diesen Fällen nicht (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71 = NZA 99, 1098, 1100; Urt. v. 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - NZA 04, 1158, 1159).

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Gegen die Zulässigkeit von Teilsprüchen bestehen - jedenfalls bei faktisch abgrenzbaren Regelungssachverhalten eines konkreten Regelungsgegenstands - keine grundsätzlichen Bedenken (BAG v. 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Tz 14).

    Für die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 3 I 1 ArbSchG , die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen, ist eine Gefährdungsbeurteilung i.S.d. § 5 I ArbSchG unerlässlich (BAG v. 28.03.2017 - 1 ABR 25/15 - Tz 22; BAG v. 24.04.2018 - 1 ABR 6/16 - Tz 27).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Er müsse auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbleibenden Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - NZA 02, 1277, 1280).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Die Unternehmerentscheidung sei nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie offensichtlich sinnlos oder missbräuchlich ist (BAG v. 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - NZA 03, 549, Urt. v. 26.09.1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209, 213 = NZA 97, 202; Urt. v. 30.04.1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 270 = NZA 87, 776).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Das BAG hat die Entscheidung des Unternehmers, auf Dauer mit weniger Personal auszukommen, ebenso als Unternehmerentscheidung anerkannt (Urt. v. 24.04.1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358 = NZA 97, 1047 ; Urt. v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - NZA 99, 1098, 1100) wie die Festlegung der Personalmenge nach Durchführung einer betrieblichen Veränderung (BAGE 73, 151, 161f = NZA 93, 1075).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.07.2020 - 8 TaBV 8/19
    Auch gilt die Vermutung dafür, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen vorgenommen worden sei, in diesen Fällen nicht (BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71 = NZA 99, 1098, 1100; Urt. v. 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - NZA 04, 1158, 1159).
  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 22/18

    Mindestpersonalbesetzung als Maßnahme des Gesundheitsschutzes

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

  • BVerfG, 30.04.2015 - 1 BvR 2274/12

    Blutspendedienst unterliegt betrieblicher Mitbestimmung

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 07.12.2021 - 1 ABR 25/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz -

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 16. Juli 2020 - 8 TaBV 8/19 - aufgehoben.
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