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LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Arbeitszeit - über § 7 Abs 3 ArbZG abweichende Betriebsvereinbarung - keine erzwingbare Erstreckung durch Spruch der Einigungsstelle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweichende Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
- hensche.de
Arbeitszeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweichende Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsvereinbarungen zur Verlängerung von Bereitschaftsdienstzeiten sind nicht erzwingbar
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 09.05.2008 - 27 BV 16/07
- LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01
Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche …
Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
Dazu ist das Gericht nicht befugt (BAG 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61). - BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
Ob dies auch bei Betriebvereinbarungen gemäß § 88 BetrVG zu gelten hätte (für eine Allzuständigkeit des Betriebsrates BAG 18.08.87 - 1 ABR 30/86 - AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, jedenfalls kann über § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG eine Betriebsvereinbarung nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden. - BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03
Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung
Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
Diese Auffassung teilt aus verfassungsrechtlich gebotenen Gründen die Beschwerdekammer: unabhängig von der Ausgestaltung der erzwingbaren Mitbestimmung in den hier in Frage kommenden Regelungen aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG (vgl. BAG 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 - AP Nr. 2 zu § 2 ArbZG zur Problematik bei § 7 Abs. 4 ArbZG) kann die Übernahme immer freiwillig abgeschlossener Tarifverträge auf die betriebliche Ebene in Form von Betriebsvereinbarungen auch nur auf freiwilliger Basis geschehen. - BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 52/99
Feststellungsinteresse bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts
Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
Unter einem Rechtsverhältnis ist die aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandene rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder Gegenständen zu verstehen (st. Rspr. vgl. nur BAG 05.10.2000 - 1 ABR 52/99 - AP Nr. 35 zu § 23 BetrVG 1972 m.w.N.). - BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
§ 256 ZPO ist auch im Beschlussverfahren anwendbar (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293).
- VK Sachsen, 07.03.2014 - 1/SVK/048-13
Abweichungen von den bekannt gegebenen Wertungskriterien sind unzulässig!
D.h. die Betriebspartner eines Betriebes eines nichttarifgebundenen Arbeitgebers werden in § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG legitimiert, tarifvertraglich auf die Betriebsebene delegierte Abweichungsbefugnisse durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen entsprechend eventueller inhaltlicher Vorgaben auszufüllen (…Baeck/Deutsch, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2004, Rnr.121 zu § 7 ArbzG; LAG Hamburg, B. v. 17.12.2008 -5 LAG Hamburg, B. v. 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08).