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   LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08   

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https://dejure.org/2008,12511
LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,12511)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,12511)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 5 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,12511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arbeitszeit - über § 7 Abs 3 ArbZG abweichende Betriebsvereinbarung - keine erzwingbare Erstreckung durch Spruch der Einigungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichende Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit

  • hensche.de

    Arbeitszeit

  • Judicialis

    ArbZG § 7 Abs. 3; ; ArbZG § 7 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichende Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvereinbarungen zur Verlängerung von Bereitschaftsdienstzeiten sind nicht erzwingbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 9/01

    Beschlußverfahren - Feststellungsinteresse - personalvertretungsrechtliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
    Dazu ist das Gericht nicht befugt (BAG 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - EzA § 256 ZPO Nr. 61).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
    Ob dies auch bei Betriebvereinbarungen gemäß § 88 BetrVG zu gelten hätte (für eine Allzuständigkeit des Betriebsrates BAG 18.08.87 - 1 ABR 30/86 - AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, jedenfalls kann über § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG eine Betriebsvereinbarung nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
    Diese Auffassung teilt aus verfassungsrechtlich gebotenen Gründen die Beschwerdekammer: unabhängig von der Ausgestaltung der erzwingbaren Mitbestimmung in den hier in Frage kommenden Regelungen aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG (vgl. BAG 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 - AP Nr. 2 zu § 2 ArbZG zur Problematik bei § 7 Abs. 4 ArbZG) kann die Übernahme immer freiwillig abgeschlossener Tarifverträge auf die betriebliche Ebene in Form von Betriebsvereinbarungen auch nur auf freiwilliger Basis geschehen.
  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 52/99

    Feststellungsinteresse bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
    Unter einem Rechtsverhältnis ist die aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandene rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder Gegenständen zu verstehen (st. Rspr. vgl. nur BAG 05.10.2000 - 1 ABR 52/99 - AP Nr. 35 zu § 23 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08
    § 256 ZPO ist auch im Beschlussverfahren anwendbar (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293).
  • VK Sachsen, 07.03.2014 - 1/SVK/048-13

    Abweichungen von den bekannt gegebenen Wertungskriterien sind unzulässig!

    D.h. die Betriebspartner eines Betriebes eines nichttarifgebundenen Arbeitgebers werden in § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG legitimiert, tarifvertraglich auf die Betriebsebene delegierte Abweichungsbefugnisse durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen entsprechend eventueller inhaltlicher Vorgaben auszufüllen (Baeck/Deutsch, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2004, Rnr.121 zu § 7 ArbzG; LAG Hamburg, B. v. 17.12.2008 -5 LAG Hamburg, B. v. 17.12.2008 - 5 TaBV 8/08).
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